Vorausgefüllte Steuererklärung Lohnsteuerbescheinigung und mehr vom Finanzamt abrufen

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung kannst Du die Daten Deiner Lohnsteuerbescheinigung und weitere Daten vom Finanzamt abrufen - und automatisch in Deine Steuererklärung einfügen.
  • Dafür musst Du einmalig einen Elster-Abrufcode beantragen, den Du per Post vom Finanzamt erhältst.
  • Ausnahme: Machst Du Deine Steuererklärung mit Elster, brauchst Du seit Ende 2023 keinen Abrufcode mehr für den Datenabruf.

So gehst Du vor

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Die Finanzverwaltung nennt die „vorausgefüllte Steuererklärung“ Abruf von Bescheinigungen. Früher hieß das noch Belegabruf, weil Du die für die vorausgefüllte Erklärung nötigen Daten elektronisch dort abrufen und per Mausklick übernehmen kannst.

Welchen Daten lassen sich vom Finanzamt abrufen?

Mit dem Belegabruf kannst Du neben den sogenannten Stammdaten wie Name, Adresse, Konfession und Steueridentifikationsnummer auch von Elster die Daten Deiner Lohnsteuerbescheinigung abrufen.

Von Elster abrufbar sind unter anderem:

Es kommen stetig neue steuerrelevante Daten hinzu, die damit auch für den Abruf von Bescheinigungen zur Verfügung stehen. So melden beispielsweise immer mehr Organisationen, die Spenden empfangen, die entsprechende Zuwendungsbestätigung elektronisch. Spenden kannst Du dann als Sonderausgaben absetzen.

Was ist der Vorteil des Datenabrufs?

Der große Vorteil des Datenabrufs vom Finanzamt ist, dass Du Dir in der Steuererklärung das Eintippen derjenigen Daten sparen kannst, die dem Finanzamt ohnehin schon vorliegen. Zudem werden immer mehr steuerrelevante Dinge elektronisch ans Finanzamt übermittelt. Diese Daten liegen dann elektronisch gespeichert vor - und lassen sich von Dir abrufen. 

Tipp: Du solltest nicht damit rechnen, dass schon Anfang des Jahres alle Daten des Vorjahres beim Finanzamt sind. Aber bis Mitte März sind normalerweise alle benötigten Daten des Vorjahres vorhanden. 

Womit kannst Du den Datenabruf nutzen?

Du kannst den Belegabruf selbstverständlich direkt im Online-Finanzamt Elster nutzen. Zum Glück gibt es eine andere Möglichkeit, denn es ist immer noch nicht ganz so einfach, die Steuererklärung in Elster zu machen.

Denn dieser Datenabruf funktioniert mittlerweile in sehr vielen Steuerprogrammen. Und die gute Nachricht ist: Alle von Finanztip empfohlenen Programme unterstützen Dich beim Belegabruf vom Finanzamt, also der “vorausgefüllten Steuererklärung”. 

Wenn Du jetzt gleich loslegen willst mit dem Datenabruf, gibt es noch eine Hürde zu überspringen. Die Rede ist vom Elster-Abrufcode. Und zu dem kommen wir jetzt. 

Was ist wichtig beim Elster-Abrufcode?

Du brauchst in sehr vielen Fällen einen Elster-Abrufcode, weil nur so sichergestellt werden kann, dass nicht jemand anderes als Du Deine sehr vertraulichen Daten abrufen kann. Der Elster-Abrufcode ist also eine reine Sicherheitsmaßnahme. Erst wenn Du diesen Code hast, kannst Du Deine Daten vom Finanzamt abrufen und automatisch in die Steuererklärung einfügen lassen. 

Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist der Abrufcode eine einmalige Sache. Er gilt automatisch in den Folgejahren.

Wann brauchst Du keinen Elster-Abrufcode?

Wenn Du Deine Steuererklärung direkt im Online-Finanzamt Elster erstellst, brauchst Du seit Ende 2023 keinen Abrufcode mehr. Das ist auch mehr als sinnvoll, denn Du bist in diesem Fall ohnehin schon bei Elster registriert und sogar authentifiziert. Das Finanzamt weiß also, dass Du es bist, der die Daten abrufen will. 

Bist Du einmal bei Elster drin und willst die Daten vom Finanzamt abrufen, reichen jetzt wenige Klicks für den Abruf: Zuerst auf „Formulare & Leistungen“, danach auf „Bescheinigungen verwalten“ und schließlich im Kasten oben links auf „Jetzt zustimmen“. Spätestens am nächsten Tag kannst Du die Daten vom Finanzamt abrufen.

Wie kannst Du den Abrufcode beantragen?

Du kannst den Elster-Abrufcode auf zwei Wegen beantragen: 

  • Du machst das direkt in Deiner Steuersoftware oder Steuer-App.
  • Oder Du beantragst den Abrufcode in Elster.  

Was sind die Vor- und Nachteile der beiden Varianten?

Die Beantragung des Abrufcodes in einem Steuerprogramm ist schnell gemacht und Du musst Dich nicht extra bei Elster registrieren. Allerdings kann es Dir bei einem Wechsel des Steuerprogramms passieren, dass Du den Abrufecode erneut beantragen musst. 

Dieses Problem hast Du mit Elster nicht. Beantragst Du dort den Abrufcode, ist er “universell” einsetzbar - also auch in verschiedenen Steuerprogrammen, die den Datenabruf anbieten.

Allerdings musst Du Dich zuerst im Elster-Portal unter Angabe Deiner Steueridentifikationsnummer registrieren. Welche Varianten es gibt und wie lange es dauert, bis Du Elster tatsächlich nutzen kannst, liest Du in unserem Elster-Ratgeber nach. Hast Du es geschafft, kannst Du aber immerhin schnell den Abrufcode beantragen.

Wie und wann erhältst Du den Abrufcode?

Du erhältst Deinen Elster-Abrufcode in jedem Fall per Post an Deine Meldeadresse. Deshalb kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis der Abrufcode bei Dir ist. 

Wenn Du Dich also erst kurz vor der Abgabefrist an Deine Steuererklärung setzt, dürfte es für den Datenabruf zu spät sein. Zumindest beim ersten Mal. Mach das mit dem Abrufcode aber trotzdem - spätestens im nächsten Jahr wird er Dir helfen. 

Der Abrufcode ist zehnstellig, zählt man den Strich in der Mitte mit, sind es elf Stellen.

Wie funktioniert die vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung?

Du musst für die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) quasi nur noch auf den Knopf für den Datenabruf drücken - und alle beim Finanzamt gespeicherten Daten landen in Deiner Steuererklärung.

Sei Dir über die folgenden Punkte im Klaren: 

  • Der Begriff der vorausgefüllten Steuererklärung bedeutet nicht, dass Dein Steuererklärung damit komplett ausgefüllt ist und Du fertig bist. Denn mit dem Datenabruf landen fast ausschließlich Deine Einnahmen in der Steuererklärung.
    Um Deine Ausgaben, also Dinge zum Absetzen, musst Du Dich immer noch selbst kümmern. Nur so kannst Du Steuern sparen. Trage also Deine Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen vollständig ein. Eventuell hast Du auch haushaltsnahe Dienstleistungen, eine Haushaltshilfe oder Handwerkerleistungen in Anspruch genommen.   
  • Kontrolliere unbedingt die Daten, die Du abgerufen hast. Vielleicht hat Dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht - und Du zahlst im schlimmsten Fall zu viel Steuern. Entdeckst Du Fehler, teile das dem Finanzamt mit und korrigiere die Daten in Deiner Steuererklärung.

Helfer für die Steuererklärung

Warum empfiehlt Finanztip die vorausgefüllte Steuererklärung?

Finanztip empfiehlt Dir den Belegabruf, also die vorausgefüllte Steuererklärung, weil es eine klare Erleichterung bei der Steuererklärung ist. Du kannst zum Beispiel von Elster die Lohnsteuerbescheinigung abrufen, statt mühsam die vielen Daten eintippen zu müssen. Das senkt schon mal die Wahrscheinlichkeit von Tippfehlern. Wenngleich Du auch die abgerufenen Daten genau kontrollieren solltest. 

Lass Dich nicht vom Aufwand zu Beginn aufhalten. Zwar musst Du Dich zuerst entweder bei Elster registrieren oder den Elster-Abrufcode in einem Steuerprogramm beantragen. Und dann auch noch bis zu zwei Wochen warten, bis dieser in Deinem Briefkasten liegt. 

Doch das in aller Regel eine einmalige Sache. In den Folgejahren kommen die gespeicherten Daten vom Finanzamt dann fast von allein in Deine Steuererklärung. Und es werden auch Schritt für Schritt mehr Daten.

Autoren
Udo Reuß

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