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Bausparen: Bauspartarife / Bausparvertrag / Kredit     bei Finanztip.de

Sofortfinanzierung und Zwischenfinanzierung mit Bausparvertrag?

Lohnt sich eine Sofortfinanzierung mit einem Bausparvertrag? Grundsätzlich NEIN. Bauherren und Hauskäufer, die einen Bausparvertrag abschließen und zeitnah das Geld benötigen, zahlen immer zu.

Es muss nicht nur das Baugeld, sondern auch die Soforteinzahlung vorfinanziert werden. Als Kunde zahlen Sie Zinsen auf Ihre eigene Sparleistung. Die Vorfinanzierung wird auch nicht zu so günstigen Zinsen erfolgen wie das eigentliche Bauspardarlehen. Außerdem ist die Verzinsung für das eingezahlte Sparkapital deutlich geringer als die Sollzinsen für die Vorfinanzierung.

Einige Bausparkassen (insbesondere Direkt-Bausparkassen) mildern diese ungünstigen Regelungen. Zumeist wird dem Kunden ein attraktiver Festzins bis zur Zuteilung der Bausparsumme angeboten. Um die Liquidität des Bausparers zu schonen, wird auch die monatliche Belastung während der Laufzeit des Vertrages konstant gehalten.

Mit einem Schnellspartarif werden Bauherren angesprochen, die in naher Zukunft Baugeld benötigen. Im Extremfall erfolgt die Einzahlung gleich zu Beginn in einer Summe. In der Regel sind die Tilgungsraten bei Schnellspartarifen höher. Die Liquiditätsbelastung ist insoweit höher als bei den normalen Tarifen.

Zwischenfinanzierung
Eine besonders teure Form der Baufinanzierung ist die Zwischenfinanzierung bei einem bestehenden Bausparvertrag. Der Bausparer hat nicht nur einen Zwischenfinanzierungs-Kredit in Höhe des Bauspardarlehens aufzunehmen, sondern muss auch das bereits angesparte Bausparguthaben finanzieren. Die Guthabenzinsen auf das bereits angesparte Bausparguthaben liegen deutlich unter den Kreditzinsen, die auf den Zwischenfinanzierungskredit zu zahlen sind. Zumindest sollte bei einer Zwischenfinanzierung der Zeitraum, für die eine Finanzierung benötigt wird, nur kurz bemessen sein.

Maßnahmen zur Vermeidung einer Zwischenfinanzierung beim Bausparvertrag
Eine Alternative ist die Kündigung des Bausparvertrages. Alle eventuell in Betracht kommenden steuerlichen Vergünstigungen und Zulagen sind verloren. Auch auf die im Auszahlungszeitpunkt als günstig angesehenen Zinsen wird verzichtet.

Eine häufig bessere Alternative ist die Ermäßigung der Bausparsumme. Der Bausparvertrag wird dann so gestaltet, dass das aktuelle Guthaben dem Mindestsparbetrag des geänderten Vertrages entspricht. Der Vertrag wird zwar schneller zugeteilt. Ohne richtige Kostenvergleichsrechnung ist es jedoch fraglich, ob dies im konkreten Einzelfall eine attraktive Alternative ist. Wenn zulässig, bildet die Aufteilung des Bausparvertrages in mehrere Teilbausparsummen einen noch flexibleren Weg. Schon aus diesem Grund sind von vornherein Bauspartarife, die eine Bildung von Teilbausparsummen erlauben, im Zweifel bei gleichen Konditionen vorzuziehen. Denn sie können flexibler vom Bausparer genutzt werden.

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