Vergleichen
Angebote holen
Private Rente
Kapital-Leben
Arbeitnehmer
Vorsorge-Arten
Gut zu Wissen
Rente / Alter
Bereich - Rubrik
Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / private Rente     bei Finanztip.de

Ratgeber zur Altersrente

Diese Startseite zum kleinen "Rentenratgeber Altersrente" verzweigt zu weiterführenden Seiten, die dann die wichtigsten Regelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung erläutern. Auf dieser "Startseite" sind daher selber keine Informationen zu Rentenbezügen enthalten. Die deutlich höhere Lebenserwartung ist der Hauptgrund, dass Kürzungen in der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr als notwendig sind und demzufolge für viele Bürger kein gewohnter Lebensstandard mit der Altersrente mehr möglich ist.

Keine Rentenkürzung wegen der Rentengarantie
Wegen der Rentengarantie brauchen Rentner keine Rentenkürzung zu befürchten. Die Rentenkürzung ist aber praktisch nur "aufgeschoben" und muss in guten Jahren mit hohen Lohnsteigerungen wieder nachgeholt werden. So gab es für das Jahr 2010 eine "Nullrunde" und die Rentensteigerung zum 1. Juli 2011 ist mit 0,99 Prozent mager ausgefallen. Grund: Im Jahr davor hätten die Renten wegen der schlechten Lohnentwicklung rechnerisch sinken müssen. Diese Rentenkürzung wurde durch die ausgesprochene Rentengarantie vermieden. Für das Jahr 2012 zeichnet sich ab, dass die Rentner zum Juli 2012 auf eine deutliche Erhöhung zwischen 2,3 Prozent im Westen und 3,2 Prozent im Osten hoffen können.

Chronik der Rentenerhöhungen
Die davor liegende Rentenerhöhung betrug zum 1. Juli 2009 im Westen 2,41% und im Osten 3,38%. Als Folge war auch der Regelsatz für Hartz-IV-Leistungen von 351 Euro im Monat auf 359 Euro erhöht worden. Zur Chronik der Erhöhung der Altersrente: Die Erhöhung der Altersrenten zum 1. Juli 2008 betrug 1,1 Prozent. Um diese Erhöhung zu ermöglichen, musste die Regierung den so genannten Riester-Faktor für zwei Jahre aussetzen. Dazu mussten die Rentengesetze entsprechend geändert werden. Denn ohne diese Gesetzesänderung wäre die gesetzliche Rente nur um 0,46 Prozent erhöht worden, da die bisher geltende Rentenformel nicht mehr hergab. In 2005 betrug die Rentenerhöhung 0,54 Prozent und in den Jahren 2004 bis 2006 gab es "Nullrunden".

Schon 1997 wurden mit dem demografischen Faktor in der Rentenformel die ersten Schritte für eine Anpassung bei der Rentensteigerung eingeleitet. Die Rücknahme des demografischen Faktors durch die folgende rot-grüne Bundesregierung wurde im Jahr 2003 vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder als sein größster Fehler bezeichnet. Dies verdeutlicht, dass Abstriche bei der Altersrente unvermeidlich sind.

  Kredite Vergleichen


Dieser Rentenratgeber befasst sich nur mit Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Versorgungsleistungen im Alter können jedoch aus verschiedenen Quellen stammen, die sogar vom Staat mit attraktiven Zulagen oder Steuervorteilen gefördert werden. Dazu gehören u.a.: Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Sparverträge, die betriebliche Altersvorsorge, die private Rentenversicherung und weitere Verträge aus der privaten Altersvorsorge. Hierfür stehen bei Finanztip.de separate Ratgeber und häufig auch interaktive Finanzrechner für den Tarifvergleich zur Verfügung.

Rentenratgeber im Detail
Durch das "RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz" ist die Altersgrenze für die Regelaltersrente auf das 67. Lebensjahr angehoben worden. Siehe hierzu Rente mit 67 Jahren und Übersicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze. Das "RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz" ist die Abkürzung für "Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung". Kein Wunder, dass niemand diesen langen Begriff verwendet.

Viele Bürger fragen sich daher: Ab wann kann ich in Rente gehen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Art von Altersrente kommt überhaupt für mich in Betracht? Wie hoch wird meine voraussichtliche Rente sein? Wie hoch ist meine Versorgungslücke und was kann ich dagegen tun? Dieser kleine Rentenratgeber versucht, auf die wichtigsten Fragen eine prägnante Antwort zu geben und verweist auf weiterführende Inhalte im Web. Für die Feststellung des Rentenbeginns und der voraussichtlichen Rentenhöhe wird auf den Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutsche Rentenversicherung verwiesen.

Es werden unterschiedliche Renten an anspruchsberechtigte Bürger gezahlt. Dazu gehören u.a. Fragen zur Rente im Todesfall, verminderter Erwerbsfähigkeit (Frührente) und allgemeine Hinweise zu Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beispiel: Wie viel kann neben der Rente hinzuverdient werden?

Im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung ist zu unterscheiden zwischen der Witwenrente und Witwerrente, dem Rentensplitting statt Hinterbliebenenrente, der Erziehungsrente und der Vollwaisenrente und Halbwaisenrente.

Altersrente ist nicht gleich Altersrente. So wird zwischen verschiedenen Altersrenten unterschieden. Für jede Art der Altersrente sind für den Bezug bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Und jede Rente muss beantragt werden. Die bisher unter besonderen Bedingungen gezahlte Altersrente für Frauen sowie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gibt es ab dem Jahr 2012 nicht mehr. Betroffen sind davon die Geburtsjahrgänge 1952 und jünger.

Arten der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung:

Wenn der Rentenbescheid kommt, ist zumindest der Versicherungsverlauf mit den Versicherungszeiten genau zu prüfen. Da ein Rentenbescheid nicht endgültig ist, können Versicherungszeiten nachgetragen werden. Nützlich ist auch eine Liste mit der aktuellen Adresse der Rentenversicherungsträger.

Zahlen und Tabellen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Die aktuellen Freibeträge lassen sich zum Beispiel auf der Website der Deutsche Rentenversicherung abrufen. Seit dem 01. Juli 2011 gelten folgende Freibeträge: 725,21 Euro (West - alte Bundesländer) und 643,37 Euro (Ost - neue Bundesländer). Der Freibetrag erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 153,83 Euro (West - alte Bundesländer) und 136,47 Euro (Ost - neue Bundesländer). Die komplizierte Regelung ergibt aus der Anwendung des § 97 Abs. 2 SGB VI. Der Freibetrag für Bezieher von Waisenrenten liegt seit dem 1. Juli 2011 bei 483,47 Euro (alte Bundesländer) und 428,91 Euro (neue Bundesländer).

Die Übersicht der Deutsche Rentenversicherung enthält noch zahlreiche weitere Beitragsberechnungsgrundlagen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung. So u.a. auch die Mindestarbeitsentgelte für verschiedene Personenkreise, Werte zur Rentenberechnung (Durchschnittsentgelt, aktueller Rentenwert, Hinzuverdienstgrenzen und Einkommensanrechnung, Entgeltpunkte und Rentenhöhe). Hier als Beispiel aus der Übersicht ein Screenshot zu der Höhe der Freibeträge bei Erziehungsrente sowie Witwenrenten und Waisenrente mit Stand 01.07.2011:

Eine weitere umfangreiche und aktuelle Übersicht mit dem Titel "Zahlen und Tabellen aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Werte West" bietet ebenfalls viele nützliche Informationen. Wie der Titel schon andeutet, sind aber nur die Werte für die "alten" Bundesländer enthalten. Außerdem ist der Inhalt ohne Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen nur "schwer verdaulich". Auf der Website der Deutsche Rentenversicherung können die Beratungsstellen und die regionalen Service- bzw. Bürgertelefone abgerufen werden. So mancher Nutzer greift daher zunächst zur Beratungsstellensuche.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps