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Ratgeber zur Altersrente
Chronik der letzten Rentenerhöhungen Schon 1997 wurden mit dem demografischen Faktor in der Rentenformel die ersten Schritte eingeleitet. Die Rücknahme des demografischen Faktors durch die folgende rot-grüne Bundesregierung wurde im Jahr 2003 vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder als sein größster Fehler bezeichnet. Dies verdeutlicht, dass Abstriche bei der Altersrente unvermeidlich sind. Dieser Rentenratgeber befasst sich nur mit Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Versorgungsleistungen im Alter können jedoch aus verschiedenen Quellen stammen, die sogar vom Staat mit attraktiven Zulagen oder Steuervorteilen gefördert werden. Dazu gehören u.a.: Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Sparverträge, die betriebliche Altersvorsorge, die private Rentenversicherung und weitere Verträge aus der privaten Altersvorsorge. Hierfür stehen bei Finanztip.de separate Ratgeber und häufig auch interaktive Finanzrechner für den Tarifvergleich zur Verfügung.
Rentenratgeber im Detail Das "RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz" ist die Abkürzung für "Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung". Kein Wunder, dass niemand diesen langen Begriff verwendet. Viele Bürger fragen sich daher: Ab wann kann ich in Rente gehen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Art von Altersrente kommt überhaupt für mich in Betracht? Wie hoch wird meine voraussichtliche Rente sein? Wie hoch ist meine Versorgungslücke und was kann ich dagegen tun? Dieser kleine Rentenratgeber versucht, auf die wichtigsten Fragen eine prägnante Antwort zu geben und verweist auf weiterführende Inhalte im Web. Für die Feststellung des Rentenbeginns und der voraussichtlichen Rentenhöhe wird auf den Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutsche Rentenversicherung verwiesen. Es werden unterschiedliche Renten an anspruchsberechtigte Bürger gezahlt. Dazu gehören u.a. Fragen zur Rente im Todesfall, verminderter Erwerbsfähigkeit (Frührente) und allgemeine Hinweise zu Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beispiel: Wie viel kann neben der Rente hinzuverdient werden? Im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung ist zu unterscheiden zwischen der Witwenrente und Witwerrente, dem Rentensplitting statt Hinterbliebenenrente, der Erziehungsrente und der Vollwaisenrente und Halbwaisenrente. Altersrente ist nicht gleich Altersrente. So wird zwischen verschiedenen Altersrenten unterschieden. Für jede Art der Altersrente sind für den Bezug bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Und jede Rente muss beantragt werden. Die bisher unter besonderen Bedingungen gezahlte Altersrente für Frauen sowie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gibt es ab 2012 nicht mehr. Betroffen sind davon die Geburtsjahrgänge 1952 und jünger. Arten der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung:
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