Das Wichtigste in Kürze
- Jeden Monat gehen von Deinem Gehalt Beiträge ab für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
- Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu einer Höchstgrenze, der Beitragsbemessungsgrenze, von Deinem Gehalt abgezogen. Liegst Du mit Deinem Gehalt über der Grenze, musst Du davon nichts mehr abführen.
- Im Jahr 2025 liegt diese Grenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich bei 8.050 Euro (2026: 8.450 Euro). Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) liegt sie bei 5.512,50 Euro (2026: 5.812,50 €).
So gehst Du vor
- Auf Deiner Lohnabrechnung steht, wie viel Du im Monat jeweils in die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlst.
- Liegt Dein Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze, kannst Du wählen, ob Du in der gesetzlichen Krankenkasse bleibst oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechselst.
- Umgekehrt gilt: Verdienst Du weniger, weil Du zum Beispiel in Teilzeit gegangen bist, kannst Du bis zum 55. Lebensjahr wieder in die GKV zurück.
Hast Du Dich schon mal gefragt, wieso von Deinem Brutto-Gehalt so wenig netto bei Dir ankommt? Das liegt an den Sozialabgaben und an den Steuern. Wir erklären Dir, wie viel Du von Deinem Lohn in die Sozialversicherung zahlen musst und bis zu welcher Höhe. Denn wer gut verdient, muss nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze einzahlen. Die ist an die Lohnentwicklung angepasst und ändert sich jedes Jahr.
Was zahlst Du von Deinem Gehalt an Renten- und Krankenversicherung?
Du zahlst als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer von Deinem Bruttogehalt – das ist das Gehalt, was Du im Arbeitsvertrag vereinbart hast – Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung. Dazu gehören die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die gesetzliche Pflege-, Unfall- und Krankenversicherung.
Die Beiträge werden prozentual von Deinem Bruttoeinkommen berechnet. Dein Arbeitgeber trägt je nach Versicherung etwa die Hälfte. Für die gesetzliche Unfallversicherung zahlt er allein.
Wie hoch sind die Beitragssätze in der Sozialversicherung 2025/2026?
Art der Versicherung | Beitragssatz | Anteil Arbeitgeber | Anteil Arbeitnehmer |
---|---|---|---|
gesetzliche Rentenversicherung1 | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % |
gesetzliche Krankenversicherung | 14,6 % | 7,3 % + durchschnittlich einen Zusatzbeitrag von 1,25 % | 7,3 % + durchschnittlich einen Zusatzbeitrag von 1,25 % |
Pflegeversicherung2 | 3,6 % | 1,8 % | 1,8 % mit 1 Kind |
Pflegeversicherung (Mitglieder mit 2 Kindern) | 3,35 % | 1,8 % | 1,55 % |
Pflegeversicherung (Mitglieder mit 3 Kindern) | 3,1 % | 1,8 % | 1,3 % |
Pflegeversicherung (Mitglieder mit 4 Kindern) | 2,85 % | 1,8 % | 1,05 % |
Pflegeversicherung (Mitglieder mit 5 und mehr Kindern) | 2,6 % | 1,8 % | 0,8 % |
Pflegeversicherung (Mitglieder ohne Kinder) | 4,2 % | 1,8 % | 2,4 % |
1 Der Rentenbeitragssatz steigt 2027 voraussichtlich auf 18,8 % des Bruttolohns. Das ergibt sich aus dem Entwurf für das Rentengesetz.
2 Zur Finanzierung der Pflegekosten wurde am 8. November 2024 eine Rechtsverordnung über die Erhöhung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 2025 um 0,2 % beschlossen.
Quelle: Bundesarbeitsministerium (Stand: Oktober 2025)
Seit Juli 2023 wird bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung berücksichtigt, ob der Beitragszahler Kinder hat, die jünger als 25 Jahre alt sind. Mehr Kinder bedeuteten weniger Pflegeversicherungsbeiträge. Damit setzte der Gesetzgeber die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts um (BVerfG, 07.04.2022, Az. 1 BvL 3/18). Wie viel von Deinem Lohn für die Pflegeversicherung abgeht, kannst Du ganz einfach mit unserem Pflegebeitragsrechner herausfinden.
Jede Krankenkasse legt die Höhe des Zusatzbeitrags grundsätzlich selbst fest. Im Jahr 2025 liegt der Zusatzbeitrag bei durchschnittlich 2,5 Prozent. Jedes Jahr bis spätestens Ende Dezember muss Deine Kasse ihren neuen Zusatzbeitrag bekanntgeben und Dich informieren, falls sie ihn erhöhen will. In diesem Fall steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wie viel Geld zahlt Dein Arbeitgeber von Deinem Bruttogehalt an die Sozialversicherung?
Wie viel Du an die Sozalversicherung zahlst, hängt von den Beitragssätzen und Deinem Bruttogehalt ab.
Dazu ein Beispiel: Annika hat zwei Kinder von acht und 14 Jahren. Sie verdient monatlich 4.000 Euro brutto. Sie zahlt im Jahr 2025 monatlich direkt von ihrem Gehalt:
- 372 Euro für die Rentenversicherung,
- 342 Euro für die Krankenversicherung,
- 62 Euro für die Pflegeversicherung und
- 52 Euro in die Arbeitslosenversicherung.
Annika zahlt damit insgesamt von ihrem Gehalt 828 Euro an Sozialabgaben, das entspricht rund 20 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr zahlt sie 22 Euro mehr an Beiträgen zur Sozialversicherung.
Willst Du berechnen, was Du netto ausgezahlt bekommst – zum Beispiel nach einer Gehaltserhöhung, kannst Du einen Brutto-Netto-Rechner nutzen. Der berücksichtigt nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch die Steuer. Wie Du einen guten Rechner findest, erklären wir im Ratgeber für Brutto-Netto-Rechner.
Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen?
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen ergibt sich aus der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung. Die Bundesregierung legt die Werte jedes Jahr fest. Sie richten sich immer nach der Lohnentwicklung im Vorjahr.
Die Lohnentwicklung 2024 ist Grundlage für die Rechnungsgrößen in der Sozialversicherung 2026: Laut Bundesarbeitsminsiterium sind die Löhne 2024 bundesweit um 5,16 Prozent gestiegen – entsprechend erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen.
Es gibt eigene Werte für die Krankenversicherung und die Rentenversicherung.
Wo liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung?
Jahr | Beitragsbemessungsgrenze |
---|---|
2026 | 5.812,50 €/Monat (= 69.750 €/Jahr) |
2025 | 5.512,50 €/Monat (=66.150 €/Jahr) |
2024 | 5.175 €/Monat (= 62.100 €/Jahr) |
2023 | 4.987,50 €/Monat (= 59.850 €/Jahr) |
Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen 2026, 2025, 2024 und 2023.
Wo liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung?
Jahr | Beitragsbemessungsgrenze |
---|---|
2026 | Ost + West: 8.450 €/Monat (= 101.400 €/Jahr) |
2025 | Ost + West: 8.050 €/Monat (= 96.600 €/Jahr) |
2024 | West: 7.550 €/Monat (= 90.600 €/Jahr) Ost: 7.450 €/Monat (89.400 €/Jahr) |
2023 | West: 7.300 €/Monat (= 87.600 €/Jahr) Ost: 7.100 €/Monat (85.200 €/Jahr) |
Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen 2026, 2025, 2024 und 2023.
Wofür sind sie Beitragsbemessungsgrenzen wichtig?
Die Beitragsbemessungsgrenzen sind für Dich wichtig, um zu erfahren, bis zu welcher Einkommensgrenze Du Beiträge an die Kranken und Rentenversicherung zahlen musst. Da die Grenzen relativ hoch sind, sind sie eher für gut verdienende Menschen interessant.
Für den Teil des Gehalts, der über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt, fallen keine weiteren Sozialabgaben an.
Für Menschen, die im Jahr 2025 knapp über den Grenzen von 96.600 Euro und 66.150 Euro lagen, bedeutet das, dass sie im Jahr 2026 etwas mehr an Sozialabgaben zahlen müssen.
Für Menschen, die mit ihrem Brutto-Lohn unterhalb der Grenzen lagen, ändert sich nichts.
Wann gilt die Beitragsbemessungsgrenze anteilig?
Die Beitragsbemessungsgrenze gilt anteilig, wenn Du während des Jahres eine hohe Einmalzahlung bekommst. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, zum Beispiel eine Gratifikation oder ein Bonus, wird dem Kalendermonat in der Beitragsabrechnung zugeordnet, in dem es ausgezahlt wird. Auch von der Einmalzahlung werden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt – allerdings nur bis zur jeweiligen anteiligen Beitragsbemessungsgrenze (§ 23a Abs. 3 SGB 4).
Beispiel: Boris verdient 4.600 Euro brutto im Monat. Im Mai 2025 bekommen alle Beschäftigten wegen eines Firmenjubiläums 5.000 Euro Sonderzahlung. Ist die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschritten, dann muss Boris von der Jubiläumszuwendung nur teilweise Beiträge in die Sozialversicherung zahlen.
Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beläuft sich bis Mai auf 27.562,50 Euro (66.150 Euro / 12 Monate x 5 Monate). Boris erhält bis dahin laufende Einnahmen von 23.000 Euro. Die Jubiläumszahlung von 5.000 Euro ist nur bis zu einer Höhe von 4.562,50 Euro beitragspflichtig (27.562,50 Euro – 23.000 Euro), da er die anteilige Beitragsbemessungsgrenze wegen der Sonderzahlung im Mai überschritten hat. Ein Betrag von 437,50 Euro ist für Boris in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei. Hätte er die Zahlung im Vorjahr in 2024 bekommen, wären noch 2.125 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei gewesen.
Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Jahr 2025 liegt bei 40.250 Euro (96.600 Euro / 12 Monate x 5 Monate). Hier ist die Einmalzahlung in voller Höhe beitragspflichtig, da Boris mit seinen laufenden Einkünften von 23.000 Euro bis Mai die anteilige Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet. Das war auch im Jahr 2024 so.
Was ist die Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, legt fest, ab welchem Einkommen Du die Möglichkeit hast, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu einer privaten Versicherung (PKV) zu wechseln.
Liegt Dein jährliches Bruttoeinkommen unter der Grenze, bist Du automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Falls Du Dich als Arbeitnehmer privat krankenversichert hast und jetzt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze gerutscht bist, kannst Du wieder zurück zur gesetzlichen Kasse wechseln.
Die Versicherungspflichtgrenze richtet sich nach dem Lohnniveau des Vorjahres und ändert sich jedes Jahr (§ 6 Abs. 6 SGB V). Für Menschen, die bereits vor dem Jahr 2003 privat krankenversichert waren, entspricht die JAEG der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Wo liegt die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung?
Jahr | Jahresarbeitsentgeltgrenze |
---|---|
2026 | 6.450 €/Monat (= 77.400 €/Jahr) |
2025 | 6.150 €/Monat (= 73.800 €/Jahr) |
2024 | 5.775 €/Monat (= 69.300 €/Jahr) |
2023 | 5.500 €/Monat (= 66.600 €/Jahr) |
Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen 2026, 2025, 2024 und 2023.
Wo liegt die Versicherungspflichtgrenze für PKV-Mitglieder vor 2003?
Jahr | Jahresarbeitsentgeltgrenze |
---|---|
2026 | 5.812,50 €/Monat (= 69.750 €/Jahr) |
2025 | 5.512,50 €/Monat (=66.150 €/Jahr) |
2024 | 5.175 €/Monat (=62.100 €/Jahr) |
2023 | 4.987,50 €/Monat (= 59.850 €/Jahr) |
Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen 2026, 2025, 2024, 2023.
Auch wenn Du mit Deinem Gehalt oberhalb dieser Einkommensgrenzen liegst, ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung oft nicht ratsam. Anhand unseres Ratgebers zum Wechsel in die PKV kannst Du prüfen, ob eine private Krankenversicherung für Dich langfristig sinnvoll sein kann.
Mehr zum Wechsel in die private Krankenversicherung
- Unsere Checkliste zeigt, für wen sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt.
- Weiterführende Links: Wechsel-Checkliste, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Honorarberater finden
Weitere Themen
- Keine Kindergrundsicherung ab 2025
- Wohngeld: Antrag und Höhe
- Elterngeld
- Sperrzeit beim ALG
- Probezeit
- Arbeitszeitgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Elternzeit
- Außerordentliche Kündigung
- Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
- Bestandsschutz ALG
- Krank während Arbeitslosigkeit
- Pfändungstabelle
- Abmahnung im Arbeitsrecht