| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Der Artikel Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz erläutert die Voraussetzungen und die Folgen der groben Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht. Zum besseren Verständnis und zur Erweiterung des Wissens im Versicherungsrecht sollten Sie diesem vorgenannten Link folgen.
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung entfällt der Versicherungsschutz für eine Fahrzeugversicherung bei eigenem schuldhaften Verhalten und damit auch bei grober Fahrlässigkeit nicht. Allerdings wird der Versicherer von seiner Leistungspflicht - zumindest teilweise - befreit, wenn der Versicherungsnehmer den Schadensfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.
Seit Januar 2008 sorgt das verbraucherfreundliche Versicherungsvertragsgesetz dafür, dass Autofahrer auch bei grobem Verschulden zumindest einen Teilersatz beanspruchen können.
Ein Schaden, der durch Vorsatz verursacht wurde, wird nicht von der Fahrzeugversicherung ersetzt. Anders sieht es bei grober Fahrlässigkeit aus, wenn der Fahrzeughalter eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, um auch Schäden am eigenen Auto mitzuversichern. Der Versicherer kann bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden die Leistung nach der Schwere der Schuld des Unfallverursachers kürzen. So heißt es im § 81 Abs. 2 VVG: "Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Das Überfahren eines Stoppschildes bzw. einer roten Ampel ist in der Regel als grob fahrlässig anzusehen.
Die Vollkasko ersetzt also den Schaden aber gekürzt um einen Betrag, der die Schwere des eigenen Verschuldens entsprechen soll. Es gibt auch Vollkaskoversicherungen, die bis auf schwere Verfehlungen (Ausnahmen: Diebstahl, Alkohol) auch bei grober Fahrlässigkeit den vollen Schaden ersetzen. In diesen Fällen verzichtet der Autoversicherer auf den "Einwand der groben Fahrlässigkeit". Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder eine Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft klärt auf, ob auf diesen Einwand verzichtet wird oder nicht. Generell gilt: Betrunken Autofahren oder mit anderen berauschenden Mitteln führt auch bei Verzicht des Versicherers auf den Einwand zur Leistungskürzung und ggf. sogar zur kompletten Leistungsverweigerung.
Wann liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor?
Der Begriff "grobe Fahrlässigkeit" ist täglich im Einzelfall von Richtern im Verkehrsrecht zu entscheiden. Grundsätzlich sind immer die Umstände im Einzelfall zu würdigen, ob die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde.
Ein so genanntes Augenblicksversagen stellt noch keine grobe Fahrlässigkeit dar. Grundsätzlich hat der Versicherer die Beweislast für ein grob fahrlässiges Verschulden. Beispiele für eine "grobe Fahrlässiglkeit" im Straßenverkehr: Rotlichtverstoß, Benutzen eines Handys ohne Freisprecheinrichtung, Beibehaltung einer hohen Geschwindigkeit bei Nebel, Überholen in der Kurze, langfristiges Abstellen des Fahrzeugs an abgelegener Stelle usw.
| Verwandt: Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz |
|
|
|
|