Bankvollmacht So erteilst Du eine Vollmacht für Dein Girokonto

Josefine Lietzau
Finanztip-Expertin für Bank und Kredit

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Kontovollmacht gewährst Du einer Vertrauensperson weitreichenden Zugang zu Deinen Bankgeschäften.
  • Du kannst eine Vollmacht jederzeit widerrufen.
  • Eine Vollmacht kann entweder unbegrenzt (über den Tod hinaus) oder bei Eintritt gewisser Ereignisse wie Pflegebedürftigkeit oder Tod gelten.
  • Ehepartner sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter des jeweils anderen. Für sie bietet sich zudem als Alternative zur Vollmacht die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos an.

So gehst Du vor

  • Informiere Dich, welche Vollmachten Deine Bank akzeptiert und welche eigenen Regeln sie dafür hat.
  • Du solltest Dir gut überlegen, wem Du genug vertraust und die Vollmacht beenden, falls sich etwas ändert.
  • Mit der Person Deines Vertrauens kannst Du zusammen überlegen, welche Vollmacht für Euch passt.

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Mithilfe einer Kontovollmacht für Dein Girokonto kannst Du einem anderen Menschen Zugang zu fast allen Bankgeschäften und -transaktionen geben. Die Person Deines Vertrauens kann also über Dein Geld verfügen, den Dispo nutzen und auch mit Wertpapieren handeln.

Wie erteilst Du eine Vollmacht?

Deine Bank stellt Dir Vordrucke für eine Vollmacht zur Verfügung. Die kriegst Du entweder über das Online-Banking als Download oder Du gehst in eine Filiale. Dabei unterscheiden sich die Formulare von Bank zu Bank und auch darin, was die Bank über die Vollmacht ermöglicht.

Die Standardvordrucke für eine Bankvollmacht sehen meist keine Einschränkungen auf bestimmte Konten vor. Falls Du die Rechte des Bevollmächtigten eingrenzen möchtest, kannst Du eine formlose Vollmacht in eigenen Worten erstellen oder die Einschränkung in einer gesonderten Zusatzvereinbarung mit der Bank oder Sparkasse festlegen.

Das solltest Du tun, wenn Du zwar eine Kontovollmacht für das Girokonto ausstellen willst, aber nicht für das Wertpapierdepot. Wir haben Dir dafür eine Mustervorlage erstellt. Kläre mit Deiner Bank ab, ob sie die Vollmacht so akzeptiert. Vielleicht macht sie das bei der selbst aufgesetzten Vollmacht nur, wenn sie notariell beglaubigt ist.

Die kontoführende Bank ist verpflichtet, den Bevollmächtigten anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Bei einer Filialbank gehen beide zum Termin, bei einer Direktbank musst Du zur Legitimation des Bevollmächtigten in der Regel eine Kopie des Personalausweises mitschicken oder die Person muss sich über Video-Ident ausweisen. Ist die Person ebenfalls Kunde bei der gleichen Bank, entfällt dieser Schritt womöglich. Zudem musst Du Deine Steuer-Identifikationsnummer angeben. Grund dafür ist das Steu­er­um­ge­hungs­be­kämpf­ungs­ge­setz.

Willst Du, dass der Bevollmächtigte später für Dich auch Geld abheben kann, zum Beispiel über die Girocard oder Kredit­karte, musst Du eine solche Karte bei der Bank beantragen. Die eigene Karte samt Pin solltest Du nicht weitergeben. Allerdings gibt nicht jede Bank Karten für Bevollmächtigte aus.

Mustervorlage Bankvollmacht

Lad Dir unsere Mustervorlage für eine Bankvollmacht herunter:

Zum Download

Welche verschiedenen Vollmachten kannst Du erteilen?

Du kannst in einer Vollmacht nicht nur verschiedene Rechte für den Bevollmächtigten festlegen, sondern auch bestimmen, für welche Zeiträume oder bei welchen speziellen Ereignissen die Vollmacht gelten soll.

Wenn Du eine Person als Bevollmächtigten ausgewählt hast, solltet Ihr zusammen überlegen, was für eine Vollmacht zu Deiner Situation, aber auch für den Bevollmächtigten passt.

Zeitlich unbeschränkt: Vollmacht über den Tod hinaus

Die Standardvollmacht von Deiner Bank ist eine zeitlich unbeschränkte Vollmacht. Sie gilt über den Tod des Kontoinhabers hinaus (§ 672 BGB). Das ist unter Familienangehörigen meist so gewollt, so vermeidest Du praktische Probleme mit der Bank nach dem Tod des Kontoinhabers.

Solche Vollmachten gelten oft bereits nach der Unterschrift. Wenn Du als Kontoinhaber der Person, der Du diese Vollmacht gegeben hast, nicht mehr vertraust, solltest Du sie unbedingt aufkündigen. Denn Du bist derjenige, der das Risiko des Missbrauchs trägt.

Vollmacht für den Todesfall

Die Kontovollmacht kann auch so ausgestaltet werden, dass sie erst mit dem Tod des Kontoinhabers in Kraft tritt. Der Sinn und Zweck dieser Vollmacht ist letztlich die Aufteilung und Verwaltung der Hinterlassenschaft des Kontoinhabers. Das kann allerdings zu Schwierigkeiten führen, wenn es mehrere Erben gibt. Die sind nicht immer damit einverstanden, dass eine andere Person Zugriff auf das Konto hat. Es kann auch sein, dass die Bank erstmal einen Erbschein verlangt.

Vollmacht für den Fall der Fürsorgebedürftigkeit

Eine bedingte Vollmacht kannst Du auch für den Fall vergeben, dass Du pflegebedürftig wirst, zum Beispiel aus Altersgründen, aufgrund eines Unfalls oder wegen einer schweren Krankheit. Es kann praktisch sein, solche Vollmachten auszustellen, da Du vielleicht im Falle des Falles keine Vollmacht mehr erteilen kannst.

Wie allerdings die Fürsorgebedürftigkeit nachgewiesen werden muss, ist von Bank zu Bank verschieden. Bei einigen Kreditinstituten musst Du ein ärztliches Attest vorlegen. Eine Formulierung in der Vollmacht, die besagt, dass Fürsorgebedürftigkeit dann vorliegt, wenn der Kontoinhaber selbst nicht mehr handeln kann, ist nicht praktikabel. Die Bank kann diese Voraussetzung nämlich nicht selbst überprüfen.

Eine solche Vollmacht kannst Du jederzeit widerrufen. Mit dem Tod des Bevollmächtigten erlischt sie (§ 673 BGB).

Eine Bankvollmacht bei Fürsorgebedürftigkeit ist nicht das Gleiche wie eine allgemeine Vorsorgevollmacht. Die Bankvollmacht ist ausschließlich für Bankgeschäfte vorgesehen.

Eine allgemeine Vorsorgevollmacht erstreckt sich dagegen nicht nur auf Bankgeschäfte, sie kann auch Fragen rund um Gesundheit, Wohnen oder behördliche und andere Angelegenheiten umfassen. Der Bevollmächtigte kann mit einer solchen Vollmacht handeln, ohne dass es weiterer gerichtlicher Maßnahmen wie der Bestellung eines Betreuers bedarf. Weitere Informationen dazu findest Du in unserem Finanztip-Ratgeber Vorsorgevollmacht.

Bankgeschäfte ohne Vollmacht

Stirbt der Kontoinhaber und es gibt keine Kontovollmacht, ist das Geld auf dem Konto eingefroren. Nur wenn Du der Bank einen Erbschein vorlegst oder andere zweifelsfrei die Erbschaft nachweisende Dokumente, kommst Du wieder an das Geld (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2013, Az. XI ZR 401/12). Du solltest daher erwägen, ob Du nicht zumindest für Dein Girokonto eine Vollmacht erteilst. Achte aber unbedingt darauf, dass Du der Person vertraust.

Untervollmachten kannst Du mit einer Bankvollmacht nicht erteilen, Du kannst auch keine Kredite oder Kredit­karten beantragen.

Welche Alternativen gibt es?

Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft müssen sich immer noch gegenseitig bevollmächtigen. Die Beziehung reicht nicht aus, um füreinander Bankgeschäfte zu tätigen. Eine Alternative ist das Gemeinschaftskonto. Es läuft unter den Namen beider Ehepartner. Wenn es sich um ein Oder-Konto handelt, können beide ohne den jeweils anderen das Konto nutzen.

Ein positiver Nebeneffekt ist, dass sich bei Gemeinschaftskonten die gesetzliche Einlagensicherung auf 200.000 Euro verdoppelt.

Ein Nachteil: Hat einer Schulden, kann auf das gesamte Geld, das auf dem Konto liegt, zugegriffen werden.

Drei-Konten-Modell

Eine Möglichkeit ist auch das Drei-Konten-Modell. Es gibt ein gemeinsames Konto und zwei persönliche Konten. Von dem gemeinsamen Konto werden die üblichen Haushaltsausgaben und andere Le­bens­hal­tungs­kos­ten bezahlt. So behaltet Ihr den Überblick, ohne Euch über die jüngste Shoppingtour streiten zu müssen.

Mehr dazu im Ratgeber Girokonto

  • Mit dem richtigen Girokonto kannst Du Gebühren sparen und bekommst gute Leistungen.

  • Gute Konten: ConsorsbankDKBING,Comdirect

Zum Ratgeber

Mit unserem Rechner das günstigste Girokonto finden

Hauptparameter für die Sortierung der Angebote im Finanztip-Girokontorechner sind die von uns berechneten jährlichen Gesamtkosten. Mit der Auswahl der Filterkriterien verändern sich die Konten, die erscheinen.

Finanztip-Kommentar: Zum monatlichen Geldeingang gehören zum Beispiel Gehalt, Rente und Bafög. Der Geldeingang kann die Kontogebühren beeinflussen.

 

Finanztip-Kommentar: Bei einigen Konten ist die Kredit­karte immer dabei, bei anderen buchst Du die Karte auf Wunsch dazu.

Hier klicken: Hinweise zu Daten im Gi­ro­kon­to­rech­ner

Autoren
Dr. Manuel Kayl

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