Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Du Dividenden oder Zinsen aus dem Ausland bekommst, wird dort Quellensteuer einbehalten.
- In Deutschland zahlst Du auf sie zusätzlich Abgeltungsteuer. Es fallen also doppelt Steuern an.
- Je nach Land wird ein Teil der Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechnet, teilweise kannst Du Dir auch den Rest zurückerstatten lassen.
So gehst Du vor
- Lässt sich ein Teil der Quellensteuer mit der Abgeltungsteuer verrechnen, berücksichtigt das Dein Depotanbieter automatisch bei der Dividendenauszahlung.
- Die Erstattung der restlichen Quellensteuer läuft von Land zu Land unterschiedlich. In diesem Ratgeber erklären wir Dir, wie Du bei bestimmten Ländern vorgehst.
- Oft fallen bei der Erstattung Kosten an, zum Beispiel für bestimmte Bescheinigungen. Du solltest daher vorher ausrechnen, ob sich die Erstattung auch finanziell lohnt.
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Inhalt
- Was ist die Quellensteuer bei der Geldanlage?
- Wie kannst Du Dir die Quellensteuer auf Dividenden zurückholen?
- Wie wird die Quellensteuer angerechnet?
- Wie bekommst Du die Quellensteuer erstattet?
- Musst Du bei Tages- und Festgeld Quellensteuer zahlen?
- Beispiele: Wie holst Du Quellensteuer aus bestimmten Ländern zurück?
Wenn Du ausländische Aktien besitzt, freust Du Dich sicher auf die Dividendenauszahlung. Von vielen Unternehmen fließt einmal oder mehrmals jährlich Geld. Wer möchte nicht gerne eine Überweisung „von“ Coca-Cola, L’Oréal und Co. bekommen?
Der Blick auf den Depotauszug bringt dann aber vielleicht eine kleine Enttäuschung. Sollte da nicht mehr Geld angekommen sein? Was bedeutet der Posten „angerechnete“ oder „anrechenbare“ ausländische Quellensteuer? In diesem Ratgeber sorgen wir für Klarheit.
Was ist die Quellensteuer bei der Geldanlage?
Die Quellensteuer ist bei der Geldanlage immer dann ein Thema, wenn Du Kapitalerträge wie Dividenden oder Zinsen aus anderen Ländern bekommst. Denn dann musst Du oft an das Land, aus dem die Zahlung kommt, eine Quellensteuer zahlen.
Dazu ein Beispiel: Du bist Nike-Aktionär und bekommst eine Dividende ausgezahlt. Dann sind die USA, als Heimatland des Unternehmens, in diesem Fall der Quellenstaat und behalten einen Teil des Geldes als Quellensteuer.
Auch auf Zinsen für ausländische Tages- oder Festgeldkonten erheben manche Staaten, darunter Österreich, eine Quellensteuer. Dies sind aber weniger Staaten als bei Aktien.
Was bedeutet Quellensteuer im Allgemeinen?
Von einer Quellensteuer spricht man immer dann, wenn Steuern schon vor einer Auszahlung einbehalten werden. Das kennst Du zum Beispiel von der Lohnsteuer, die automatisch von Deinem Gehalt einbehalten wird. Das Gegenstück wären Steuern, die erst im Zuge einer Steuererklärung gezahlt werden.
Wie hoch ist die Quellensteuer?
Jeder Staat kann die Höhe der Quellensteuer auf Kapitalerträge selbst wählen. Oft unterscheiden die Länder zwischen Zinsen und Dividenden als Kapitalertrag. Die folgende Tabelle zeigt den Quellensteuersatz auf Dividenden in ausgewählten Staaten.
| Quellenstaat | Währung | Steuersatz (in Prozent) |
|---|---|---|
| Belgien | Euro | 30 |
| Brasilien | Real | 0 |
| China | Renminbi (Yuan) | 10 |
| Frankreich | Euro | 12,8 bis 301 |
| Italien | Euro | 26 |
| Irland | Euro | 25 |
| Japan | Yen | 15 |
| Kanada | kanadischer Dollar | 2 |
| Polen | Zloty | 19 |
| Schweden | schwedische Krone | 30 |
| Schweiz | Franken | 35 |
| Südafrika | Rand | 20 |
| USA | US-Dollar | 30 |
| Vereinigtes Königreich | Pfund | 0 |
1 In Frankreich beträgt die Quellensteuer für ausländische Anlegende 12,8 Prozent, aber viele Banken behalten bis zu 30 Prozent ein.
Quelle: PWC (Stand 2. April 2025)
Diesen Prozentsatz der Dividende behalten die Quellenstaaten also erst einmal grundsätzlich ein. Im Beispiel der Nike-Aktionärin würde sie von 100 Euro Dividende nur 70 Euro überwiesen bekommen. Denn der Quellensteuersatz in den USA beträgt 30 Prozent.
Wie kannst Du Dir die Quellensteuer auf Dividenden zurückholen?
Um die Quellensteuer auf Dividenden zurückzuholen, gibt es zwei Wege:
- Du kannst Dir einen Teil der Steuer auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen lassen.
- Du kannst Dir einen Teil der Steuer vom jeweiligen Staat erstatten lassen, wenn Du nachweist, dass Du aus dem Ausland bist.
Durch Kombination der beiden Wege kannst Du in manchen Fällen die gesamte Steuer zurückbekommen.
Wann besteht die Möglichkeit, die Steuer zurückzuholen?
Das ist immer dann der Fall, wenn zwischen dem jeweiligen Quellenstaat und Deutschland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Darin halten die Staaten dann fest, inwieweit sie ihren Bürgern gegenseitig Steuern erstatten und wann diese angerechnet werden können.
Wie viel Quellensteuer kannst Du je Land zurückbekommen?
Die folgende Tabelle zeigt die Quellensteuersätze auf Dividenden in ausgewählten Ländern. Außerdem siehst Du dort, welcher Teil der Quellensteuer Dir auf die Abgeltungssteuer angerechnet wird und wie viel Prozent Du Dir per Antrag zurückholen kannst.
| Land | Quellensteuer (in % der Dividende) | anrechenbarer Teil (in % der Dividende) | erstattbarer Teil (in % der Dividende) |
|---|---|---|---|
| Dänemark | 27 | 15 | 12 |
| Finnland | 35 | 15 | 20 |
| Frankreich | 30 | 12,8 | 17,2 |
| Italien | 26 | 15 | 11 |
| Niederlande | 15 | 15 | 0 |
| Norwegen | 25 | 15 | 10 |
| Österreich | 27,5 | 15 | 12,5 |
| Schweiz | 35 | 15 | 20 |
| Schweden | 30 | 15 | 15 |
| Spanien | 19 | 15 | 4 |
| Türkei | 10 | 10 | 0 |
| USA | 30 | 15 | 15 |
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (Stand: 8. September 2025)
Eine ausführliche Tabelle findest Du auch auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern. Wie die Anrechnung und die Erstattung funktionieren, erklären wir Dir nacheinander in den folgenden Kapiteln.
Wie wird die Quellensteuer angerechnet?
Lässt sich ein Teil der Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen, macht das Deine Depotbank in der Regel automatisch. Sie berechnet Dir also nur die Differenz zwischen dem deutschen Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent und dem anrechenbaren Quellensteuerteil.
Sind zum Beispiel 15 Prozent der Quellensteuer anrechenbar, zahlst Du nur noch zehn Prozent deutsche Abgeltungsteuer. Hinzu kommen eventuell noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Bei einer Dividendenzahlung von 100 Euro zahlst Du also nur zehn statt 25 Euro Abgeltungssteuer. Rechnet man den Solidaritätszuschlag hinzu, sind es rund 10,55 statt 26,40 Euro.
Was passiert bei einem Freistellungsauftrag?
Hast Du einen Freistellungsauftrag eingerichtet und noch nicht ausgeschöpft, fällt auf die Dividende zunächst keine Abgeltungsteuer an. Die Bank kann die Quellensteuer daher nicht direkt verrechnen. Stattdessen schreibt sie Dir den Betrag im sogenannten Quellensteuerverrechnungstopf gut.
Das ist erstmal nur ein Merkposten. Hast Du später im Jahr den Freistellungsauftrag ausgeschöpft, verrechnet die Bank dann anfallende Abgeltungssteuer mit den Beträgen aus dem Verrechnungstopf.
Wie vermeidest Du das Verpuffen bei einem Freistellungsauftrag?
Wenn Du sicher bist, dass Du Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags erzielen wirst, kannst Du überlegen, ein Zweitdepot zu eröffnen. Dort kommen Deine Aktien aus Ländern mit Quellensteuerabzug rein.
Stell dort aber keinen Freistellungsauftrag. Dann wird in diesem Zweitdepot auf jeden Fall die Quellensteuer angerechnet und verpufft nicht.
Was passiert am Jahresende mit dem Verrechnungstopf?
Hast Du am Ende des Jahres noch Beträge im Verrechnungstopf für die Quellensteuer, kannst Du diese über die Steuererklärung mit gezahlter Abgeltungsteuer bei anderen Banken verrechnen. Achte in der Steuererklärung auf den Posten „anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer“.
Die Verrechnung ist nur möglich, wenn Du in diesem Jahr tatsächlich Abgeltungssteuer gezahlt hast. Ansonsten kannst Du von der Verrechnung der Quellensteuer nicht profitieren. Denn die Beträge im Quellensteuerverrechnungstopf lassen sich nicht in das nächste Jahr mitnehmen und verfallen.
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Wie bekommst Du die Quellensteuer erstattet?
Die Erstattung der Quellensteuer funktioniert je nach Land unterschiedlich: Meist füllst Du einen Antrag aus und reichst ihn zusammen mit bestimmten Bescheinigungen bei der Steuerbehörde des Landes ein.
In manchen Fällen ist die Erstattung aber auch einfach. Dann bekommen Besitzerinnen und Besitzer von ausländischen Einzelaktien direkt die Dividende samt Erstattung, – das ist oft bei Aktien aus den USA der Fall. Details liest Du weiter unten im Abschnitt Quellensteuer aus den USA zurückholen.
Wann lohnt sich die Erstattung der Quellensteuer?
Der Aufwand ist meist hoch, da Du bei der Erstattung der Quellensteuer oft auf Deine Bank angewiesen bist. Sie muss Dir bestimmte Bescheinigungen ausstellen, möglicherweise ist die Antragstellung sogar nur über die Bank möglich. Manchmal fallen dafür hohe Gebühren an.
Du solltest Dich darüber vorab informieren und überlegen, ob sich die Erstattung wirklich rechnet. Bei der Überlegung, ob sich die Quellensteuererstattung lohnt, solltest Du zum Beispiel auch die Portogebühren und natürlich den Zeitaufwand berücksichtigen.
Wie lange dauert die Erstattung?
Von Land zu Land kann die Quellensteuererstattung unterschiedlich lang dauern. Die Behörden der Schweiz und Österreichs sind vergleichsweise schnell und zahlen innerhalb weniger Wochen. Andere Länder – wie etwa Italien – sind langsamer und haben den Ruf, sich Jahre Zeit zu lassen, bis sie die zu viel bezahlte Quellensteuer zurückzahlen.
Was müssen ETF-Anlegende beachten?
Als Fonds- oder ETF-Anlegerin beziehungsweise -Anleger musst Du Dich nicht um Quellensteuern kümmern; um eine mögliche Erstattung kümmert sich der Fondsanbieter. Erstattete Quellensteuer fließt automatisch wieder in das Fondsvermögen oder wird bei ausschüttenden Fonds mit ausgezahlt.
Du kannst die Quellensteuer als ETF-Anlegerin oder -Anleger auch nicht auf die Abgeltungsteuer anrechnen lassen. Stattdessen bleibt pauschal ein Teil der Fondsausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf der Fondsanteile steuerfrei. Wie hoch diese Teilfreistellung ist, hängt davon ab, wie hoch der Aktienanteil des jeweiligen Fonds ist. Mehr dazu liest Du im Ratgeber zu Steuern bei ETFs.
Mehr dazu im Ratgeber Indexfonds/ETFs
- Mit kostengünstigen ETFs baust Du einfach Vermögen auf.
- Auf den MSCI World empfehlen wir zum Beispiel ETFs von HSBC (IE00B4X9L533), Invesco (IE00B60SX394), Xtrackers (IE00BK1PV551), UBS (IE00BD4TXV59) und Deka (DE000ETFL508).
- Auf den MSCI All Country World empfehlen wir zum Beispiel ETFs von Amundi (LU1829220216), iShares (IE00B6R52259) und SPDR (IE00B44Z5B48), sowie auf den FTSE All World zum Beispiel von Vanguard (IE00B3RBWM25).
Musst Du bei Tages- und Festgeld Quellensteuer zahlen?
Auch bei ausländischen Zinseinnahmen können Staaten prinzipiell Quellensteuern einbehalten; das kann also Dein Tagesgeld oder Festgeld im Ausland betreffen.
Von den Ländern, die Finanztip für Tages- und Festgeld empfiehlt, gibt es aber nur in Österreich eine Quellensteuer. Die österreichische Quellensteuer beträgt 25 Prozent (Stand: 2. Januar 2025).
Weitere Länder, die Quellensteuern auf Zinsen erheben – also bei Tagesgeld oder Festgeld – sind zum Beispiel Portugal, Bulgarien, Griechenland und eine Reihe weiterer Staaten. Auch dort kannst Du mit Wohnsitz in Deutschland in der Regel ein Formular nutzen, um Deine Adresse zu bestätigen und damit weniger oder keine ausländische Quellensteuer zu zahlen.
Finanztip empfiehlt in diesen Ländern aber ohnehin keine Geldanlage. Unsere aktuellen Empfehlungen findest Du jeweils im Tagesgeldrechner und Festgeldrechner. Alle Details zum Thema Steuern liest Du auch in den Ratgeber Tagesgeld versteuern und Festgeld versteuern.
Beispiele: Wie holst Du Quellensteuer aus bestimmten Ländern zurück?
Im Folgenden erfährst Du, wie Du Dir die Quellensteuer für konkrete Länder zurückholst.
Wie holst Du Quellensteuer aus Frankreich zurück?
Auf Dividenden aus Frankreich musst Du 30 Prozent Quellensteuer zahlen. Davon werden 12,8 Prozent mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. 17,2 Prozent kannst Du Dir von den französischen Steuerbehörden erstatten lassen.
Die Erstattung der Quellensteuer in Frankreich gilt als kompliziert. Das liegt zum einen daran, dass Du die entsprechenden Formulare in französischer Sprache ausfüllen musst. Außerdem brauchst Du eine Bescheinigung der Lagerstelle Deiner Wertpapiere. Diese erhältst Du von Deiner Bank. Dafür verlangen die Banken oft hohe Gebühren. Informiere Dich daher zunächst bei Deiner Bank, wie Du genau an die Bescheinigung kommst und wie viel das kostet.
Das nötige Formular für die Rückerstattung findest Du auf der Website des Bundeszentralamt für Steuern. Auf dem Formular muss Dir Dein örtliches Finanzamt den Wohnsitz bestätigen.
Es gibt auch die Möglichkeit, sich vorab von der französischen Quellensteuer befreien zu lassen. Dir wird dann von der Dividende nur der Restbetrag von 12,8 Prozent abgezogen. Die Befreiung bieten aber nur wenige Banken an.
Wende Dich am besten an den Kundenservice Deines Depotanbieters und erfrage, ob dort eine Vorabbefreiung möglich ist. Auch hier solltest Du Dich über entsprechende Gebühren informieren und ausrechnen, ob sich der finanzielle Aufwand lohnt.
Wie holst Du Quellensteuer aus der Schweiz zurück?
Auf Dividenden aus der Schweiz musst Du 35 Prozent Quellensteuer zahlen. Davon werden 15 Prozent mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. 20 Prozent kannst Du Dir von den Schweizer Steuerbehörden erstatten lassen. In der Schweiz wird die Steuer auch als Verrechnungssteuer bezeichnet.
Die Erstattung in der Schweiz funktioniert im Vergleich zu anderen Ländern einigermaßen einfach und wird in der Regel schnell bearbeitet. Der Vorteil: Das entsprechende Formular ist auf Deutsch und Du kannst es online in einem elektronischen Portal ausfüllen. Die Behörde stellt dafür sogar eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung. Du findest Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter „eF85 Benutzeranleitung“.
In dem Online-Portal musst Du auch bestimmte Belege hochladen. Zum einen die Abrechnung der Dividendenzahlung, die Du automatisch von Deiner Bank erhältst. Zum anderen benötigst Du den sogenannten „Tax-Voucher“. Bei einigen Brokern bekommst Du diesen automatisch und kostenlos mit der Wertpapierabrechnung. Bei anderen musst Du ihn beantragen und eine Gebühr zahlen. Informier Dich daher vorab über den Ablauf bei Deiner Bank.
Hast Du das Formular ausgefüllt, musst Du es ausdrucken und darauf von Deinem Finanzamt Deinen Wohnsitz bestätigen lassen. Anschließend schickst Du es per Post in die Schweiz. Im Online-Portal kannst Du dann den Status einsehen. War der Antrag erfolgreich, wird Dir der erstattbare Teil der Quellensteuer ausgezahlt.
Wie holst Du Quellensteuer aus den USA zurück?
Auf Dividenden aus den USA musst Du 30 Prozent Quellensteuer zahlen. Davon werden 15 Prozent mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. 15 Prozent kannst Du Dir von den amerikanischen Steuerbehörden erstatten lassen.
In der Regel ist ein Antrag auf Erstattung aber nicht nötig. Denn im Normalfall wird die Quellensteuer automatisch schon vorab um den erstattbaren Teil auf 15 Prozent reduziert. Voraussetzung dafür ist, dass Deine Bank Teil des sogenannten „QI-Agreement“ ist, sie sich also zu einer bestimmten Kooperation mit den US-Behörden verpflichtet hat.
Die meisten Banken in Deutschland sind Teil des „QI-Agreement“. Meist findet sich die Info dazu auf der Website. Frag im Zweifel beim Kundendienst nach. Ist die Bank Teil der Kooperation, musst Du in der Regel nichts tun. Die Steuer wird bei der Auszahlung automatisch reduziert.
Einzige Ausnahme: Du giltst als Auslands-Person. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du im Ausland steuerpflichtig bist, aber auch schon, wenn Du einen regelmäßigen Dauerauftrag ins Ausland hast. Gleiches gilt auch, wenn Dein Wohnsitz im Ausland ist. Frag im Zweifel bei Deiner Bank nach, ob Du eines der Kriterien erfüllst.
Giltst Du als Auslands-Person, musst Du noch ein Formular ausfüllen und bei der Bank einreichen, um die automatische Steuerreduktion zu bekommen. Das Formular findest Du auf der Website der amerikanischen Steuerbehörde IRS unter „Form W-8 BEN“.
Wie vermeidest Du österreichische Quellensteuer auf Zinsen?
Du kannst mit wenig Aufwand die österreichische Quellensteuer auf die Zinsen vermeiden. Fülle dazu die „Erklärung natürlicher Personen für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung“ aus.
Die Zinsplattform Raisin stellt Dir dieses Formular zum Beispiel zur Verfügung, sobald Du dort bei einer österreichischen Bank anlegst. Die Erklärung gilt fünf Jahre lang und muss dann erneuert werden.
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