Sepa-Lastschrift Bequem und sicher per Sepa-Lastschrift zahlen

Josefine Lietzau
Finanztip-Expertin für Bank und Kredit

Das Wichtigste in Kürze

  • Über das Lastschriftverfahren können Dritte Geld von Deinem Konto abbuchen, zum Beispiel Online-Händler oder der Stromversorger.
  • Du kannst fehlerhaften Abbuchungen widersprechen und das Geld zurückholen.
  • Das Lastschriftverfahren funktioniert über die deutschen Grenzen hinweg.

So gehst Du vor

  • Kontrollier regelmäßig Deine Kon­to­be­we­gung­en. Falls es zu einer falschen Abbuchung kommt, kannst Du diese direkt über das Online-Banking zurückbuchen.
  • Verweigert ein Unternehmen außerhalb Deutschlands eine Lastschrift von Deinem deutschen Konto, kannst Du Dich bei den Verbraucherverbänden des jeweiligen Landes beschweren.

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Egal ob beim Online-Shopping oder der monatlichen Stromrechnung: Die Deutschen sind Lastschrift-Fans. Noch immer gehört die Lastschrift zu den meistgenutzten Bezahlweisen. Schließlich erledigt sich damit das Risiko, die Rechnung zu spät zu bezahlen. Gleichzeitig ist es relativ leicht, dass Geld zurückzuholen, falls etwas schief läuft.

Wie funktioniert das Lastschriftverfahren?

Wenn Du etwas per Lastschrift bezahlst, gibst Du zum Beispiel beim Online-Shopping neben Deinen persönlichen Daten wie Name und Adresse auch die Kontodaten ein. Mit dem Auswählen des Lastschriftverfahrens und dem Eingeben der Daten gibst Du dem Händler die Erlaubnis, das Geld von Deinem Konto abzubuchen. Innerhalb eines Tages landet das Geld beim Händler, nachdem er es von Deinem Konto abgebucht hat.

Aber auch außerhalb des Online-Shoppings funktioniert das Lastschrift-Verfahren. Du gibst der anderen Seite dabei ein Lastschriftmandat. Das ist die Erlaubnis, das Geld von Deinem Konto zu holen. Das kannst Du einmal erlauben, aber auch regelmäßig, wie zum Beispiel bei der Miete oder der Stromrechnung. Teilweise musst Du dazu ein Formular ausfüllen, in vielen Fällen klappt das aber auch online.

Auch wenn Du an der Kasse auf dem Bon unterschreibst, handelt es sich um eine Lastschrift und zwar um das ELV-Verfahren (elektronische Lastschrift). Der Händler kann über die Karte erkennen, welche Kontonummer Du hast und bucht dann das Geld ab.

Wie sicher ist das Sepa-Verfahren?

Du kannst eine Lastschrift widerrufen und das Geld über die eigene Bank zurückfordern. In der Regel geht das direkt über das Online-Banking. Falls es ein gültiges Mandat gibt und es trotzdem zu Fehlern beim Abbuchen kommt, hast Du acht Wochen Zeit zu reklamieren. Die Frist beginnt mit der Buchung zu laufen.

Falls es kein gültiges Mandat gibt oder Du es zuvor zurückgenommen hast, verlängert sich das Widerrufsrecht auf 13 Monate nach dem Abbuchen. Der Zahlungsempfänger muss dann nachweisen, dass zum Zeit­punkt der Lastschrift ein gültiges Mandat vorlag.

Zahlungsempfänger haben beim Lastschriftverfahren den Vorteil, dass sie besser planen können, da sie den Zeit­punkt der Zahlung bestimmen. Das kann zum Nachteil für die Zahlenden werden: Es kann schließlich passieren, dass das Konto zum Abbuchungszeitpunkt nicht gedeckt ist.

Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden zwar benachrichtigen, falls sie eine Lastschrift mangels Kontodeckung nicht ausführen. Sie dürfen dafür aber auch eine Gebühr verlangen. Kosten können ebenfalls anfallen, wenn Du eine Lastschrift zurückbuchst, bei der Du eigentlich kein Recht dazu hattest.

Funktioniert das Lastschriftverfahren auch in anderen Ländern?

Deutschland gehört wie die anderen Mitglieder der Europäischen Union zum sogenannten Sepa-Raum, einem einheitlichen Zahlungsraum. Neben den Mitgliedstaaten gehören auch weitere Länder dazu: Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Monaco und ungewöhnlichere Gebiete wie San Marino, Jersey, Guernsey, Isle of Man und Gibraltar.

Innerhalb dieses Zahlungsraums funktionieren Sepa-Lastschriften. Die Frist ist die gleiche wie bei Lastschriften innerhalb Deutschlands: ein Tag. Aber auch wenn die Sepa-Regeln seit Jahren gelten: Es kommt immer noch vor, dass Unternehmen das Lastschriftverfahren nur anbieten, wenn das Konto des Kunden sich im gleichen Land befindetwie das Unternehmen. In vielen Fällen greift dann die Wettbewerbszentrale ein, in anderen klagen Verbraucherverbände. Wenn ein ausländisches Unternehmen also nicht von Deinem deutschen Konto abbuchen will, solltest Du das den jeweiligen Verbraucherverbänden melden.

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Autoren
Arne Düsterhöft

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