Wettbewerbsverbot im Arbeitsverhältnis
RA Martin Bechert,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
1. Rechtslage ohne Vereinbarung
1.1. Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1.2. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
2.1. Nichtigkeit
2.1.1 Gänzliches Fehlen der Vereinbarung einer Karenzentschädigung
2.1.1.1. Mandantenschutzklauseln, Kundenschutzklauseln, Mandantenübernahmeklauseln...
2.1.1.2 Geheimhaltungs-, Verschwiegenheits- und Stillschweigensklauseln
2.1.1.3 Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
2.1.2 Nichteinhaltung der Schriftform
2.1.3 Wettbewerbsverbot von Auszubildendem, Volontär und Praktikant
2.1.4 Sonstige Bestimmungen, die zur Nichtigkeit führen
2.1.5 Rechtsfolgen der Nichtigkeit
2.2. Unverbindlichkeit
2.2.1 Umstände aus denen sich die Unverbindlichkeit vom Wettbewerbsverbot ergibt
2.2.1.1 Bedingtes Wettbewerbsverbot
2.2.1.2 Vorvertrag
2.2.1.3 Unterbliebene Aushändigung einer Urkunde
2.2.1.4 Zulässiger Umfang des Wettbewerbsverbots reduziert sich auf Null
2.2.1.5 Karenzentschädigung unter 50%
2.2.2 Folgen der Unverbindlichkeit
2.3 Teilweise Unverbindlichkeit
2.3.1 Der Umfang des Wettbewerbsverbot ist zu weit gesteckt
2.3.1.1 Das berechtigte geschäftliche Interesse des Arbeitgebers
2.3.1.2 Die unbillige Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers
2.3.2 Wettbewerbsverbot von mehr als zwei Jahren Dauer
2.3.3 Rechtsfolgen der teilweisen Unwirksamkeit
3. Rechtsfolgen des wirksamen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
3.1 Ansprüche des Arbeitnehmers
3.1.1 Auskunft über Umfang des Wettbewerbsverbots
3.1.2. Zahlung der Karenzentschädigung
3.1.2.1 Berechung der Höhe der Karenzentschädigung
3.1.2.2 Anrechnung anderweitigen Erwerbs
3.2. Ansprüche des Arbeitgebers
3.2.1 Auskunftsanspruch
3.2.2 Unterlassungsanspruch
3.2.3 Wegfall der Entschädigungspflicht
3.2.4 Vertragsstrafe und Schadenersatzanspruch
3.2.4 Rücktritt
4. Beendigung des Wettbewerbsverbots
4.1 Einvernehmliche Aufhebung
4.2 Unverbindlichkeit
4.3 Verzicht
4.4 Lösungsrecht
4.4.1. Arbeitnehmer
4.4.2 Arbeitgeber
4.5 Rücktritt des Arbeitgebers
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