Änderung einer Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

Ansprüche aus einer Betriebsvereinbarung über eine längerfristige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall begründen für den Arbeitnehmer keinen rechtlich geschützten Besitzstand. Eine solche Annahme würde voraussetzen, dass es sich um einen Anspruch handelte, der vom künftigen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses unabhängig wäre. Der Arbeitnehmer müsste einen Leistungsanspruch bereits "unverfallbar" erworben haben, wie das etwa im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung der Fall sein kann.

Die Verschlechterung derartiger Ansprüche auf Entgeltfortzahlung durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung ist daher in der Regel rechtlich unbedenklich.

Urteil des BAG vom 15.11.2000 -5 A ZR 310/99, Betriebs-Berater 2001, 1412, RdW 2001, 534

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