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Banken und Sparkassen beleihen Immobilienbesitz häufig nur bis zu 60% des Verkehrswertes. Eine höhere Beleihung kostet einen Zinsaufschlag. Bausparkassen beleihen hingegen bis zu 80% des Immobilienwertes und begnügen sich mit einer zweitrangigen Eintragung im Grundbuch. In nicht wenigen Fällen wäre eine Hausfinanzierung ohne die erweiterte Beleihung beim Bausparen gescheitert.
Beleihungsgrenze ist zumeist geringer
Die Höhe des Beleihungswertes sagt nichts aus über die Höhe des maximalen Immobiliendarlehens. Jedes Kreditinstitut und jede Bausparkasse definieren eine intern festgelegten Grenze als Beleihungsgrenze. Diese Grenze kann zum Beispiel 80 Prozent des Beleihungswertes betragen. Da Bausparkassen sich meistens auch mit einem nachrangigen Grundpfandrecht begnügen, bietet sich bei langfristiger Planung einer Eigenheimfinanzierung ein Bausparvertrag an, der später weiteren Darlehensbedarf abdecken soll.
1a-Hypotheken oder erste Hypotheken
Diese Begriffe stehen für Baufinanzierungsdarlehen bis zur Höhe der Beleihungsgrenze. Sie werden im Grundbuch als erstrangiges Grundpfandrecht abgesichert. Wegen der sehr guten Absicherung sind die zu zahlenden Zinsen auf erstrangige Hypotheken besonders günstig.
Immobiliendarlehen, die oberhalb der üblichen Beleihungsgrenzen liegen, werden auch 1b-Hypotheken genannt und im Grundbuch durch ein zweitrangiges Grundpfandrecht abgesichert. Banken verlangen für zweitrangige Darlehen ein höheren Zins oder eine Bürgschaftsgebühr, wenn das Darlehen verbürgt wird.
Auch bei einem reinen Konditionenvergleich von Hypothekenangeboten kommt der Höhe des Beleihungswertes und der Beleihungsgrenze eine besondere Bedeutung zu. Hypothekenfinanzierer im Internet sind zumeist besonders günstig, neigen aber im Vergleich zur eigenen Hausbank eher dazu, die Beleihungsgrenze für 1a-Hypotheken eng zu setzen. Manchmal sorgt das Verhandeln sowohl mit der Hausbank als auch mit dem Hypothekenvermittler im Internet für eine leichte Erhöhung des Beleihungswertes und /oder der Beleihungsgrenze.
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