Teilnahme am Lastschriftverfahren
Achtung: Wenn Sie den Unterschied im Lastschriftverfahren zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag noch nicht kennen, sollten Sie zur eigenen Sicherheit den Artikel Zahlung per Lastschrift lesen. In Kürze: Bei einer Einzugsermächtigung kann der Verbraucher beim Lastschriftverfahren innerhalb der gültigen Widerspruchsfrist der Lastschrift widersprechen. Das Geld wird dann anstandslos zurückgebucht. Beim Abbuchungsauftrag gilt dieses Recht nicht. Denn der Abbuchungsauftrag wird nicht dem Zahlungsempfänger, sondern der ausführenden Bank erteilt.
Ab dem 31. Oktober 2009 gelten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Lastschriftverfahren. Neben dem zunächst weiterlaufenden und auf Deutschland begrenzten Lastschriftverfahren tritt wegen der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie nun auch die SEPA-Lastschrift. Die Bundesbank hat in einer PDF-Datei alle wichtigen Informationen zu grenzüberschreitende Zahlungen bei SEPA zusammengefasst. Wann das bisherige Lastschriftverfahren abgeschafft wird, steht noch nicht fest. Hierzu sind auf europäischer und deutscher Ebene noch "Auslaufregelungen" zu treffen.
Mit der SEPA-Lastschrift können fällige Rechnungsbeträge damit auch per Lastschrift grenzüberschreitend eingezogen werden. Voraussetzung für den grenzüberschreitenden Einzug von Geldern ist das SEPA-Lastschriftmandat. Wir kennen es unter dem Begriff "Einzugsermächtigung". Das SEPA-Lastschriftmandat ("die Einzugsermächtigung") ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen.
Das SEPA-Lastschriftmandat gilt zwar unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Wenn jedoch innerhalb von 36 Monaten seit Ausstellung des SEPA-Lastschriftmandats bzw. seit dem letztem Einzug keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht wird, verfällt das Lastschriftmandat aus Gründen des Verbraucherschutzes automatisch. Für den Einzug weiterer Lastschriften ist die Einholung eines neuen SEPA-Mandats vom Zahlungspflichtigen erforderlich.
Wie bei der SEPA-Überweisung ist auch bei der SEPA-Lastschrift die Angabe von IBAN und BIC zwingend erforderlich. Ein Lastschriftmandat ist über eine eindeutige Mandatsnummer identifizierbar. Die eindeutige Identifikationsnummer (UCI für Unique Creditor Identifier) ist praktisch eine europaweit einheitliche Einreichernummer, die den Einreicher von SEPA-Lastschriften eindeutig identifiziert.
Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt im europäischen Lastschriftverfahren acht Wochen nach Kontobelastung. Im nationalen Lastschriftverfahren gilt eine Frist von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss, der entweder am Ende eines Monats oder eines Quartals liegt. Bei einem nicht vorhandenen Lastschriftmandat und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen. Nach Ablauf der Frist von 13 Monaten bestehen nach einer Belastung auf dem Konto grundsätzlich keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche mehr.
Anbieter von Produkten und Dienstleistungen können sich nicht mehr auf eine nur mündlich (also zum Beispiel am Telefon) erteilte Einzugsermächtigung berufen. Die Ermächtigung zum Bankeinzug ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Betrüger haben so schlechtere Chancen und können nicht mehr behaupten, der Kunde hätte telefonisch seine Einwilligung zum Bankeinzug gegeben. Als Folge werden viele Verbraucher angeschrieben und um eine schriftliche Einwilligung zur Teilnahme am Lastschrifteinzug gebeten.
Geschäftsbedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift
Ab dem 31. Oktober 2009 gelten auch neue Geschäftsbedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren und im Abbuchungsauftragsverfahren. Sie betreffen das schon bisher gültige und praktizierte Verfahren für Zahlung mittels Lastschrift. Für das neue europäische Lastschriftverfahren ("SEPA-Basis-Lastschriftverfahren") gelten gesonderte Bedingungen. Private Teilnehmer am Lastschriftverfahren sollten sich neben dem Artikel Zahlung per Lastschrift zum Verständnis auch den Kern der Bedingungen einmal anschauen. Die Bedingungen zum Lastschriftverfahren können in der Hausbank eingesehen werden. Hier werden nachstehend die wesentlichen Merkmale von Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragsverfahren aus den Bedingungen fast wörtlich wiedergegeben:
Einzugsermächtigungslastschriftverfahren
Mit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren können Sie über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro bewirken. Hierzu ermächtigen Sie den Zahlungsempfänger, Geldbeträge von Ihrem Konto per Lastschrift einzuziehen (Einzugsermächtigung). Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er der Bank über seinen Zahlungsdienstleister die Lastschriften vorlegt.
Sie autorisieren die Zahlung nachträglich durch Genehmigung der entsprechenden Lastschriftbelastungsbuchung auf Ihrem Konto. Der Belastungsbuchung aus einer Einzugsermächtigungslastschrift können Sie bis zur Genehmigung widersprechen. Die Genehmigung gilt spätestens dann als erteilt, wenn Sie nicht der Belastungsbuchung binnen sechs Wochen ab Zugang des die Belastungsbuchung enthaltenen Rechnungsabschlusses schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z.B. Online Banking), auf diesem Wege widersprechen.
Abbuchungsauftragslastschriftverfahren
Auch mit dem Abbuchungsauftragslastschriftverfahren können Sie über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro bewirken. Für die Ausführung von Zahlungen mittels Abbuchungsauftragslastschrift müssen Sie die Bank – im Unterschied zur Einzugsermächtigungslastschrift - unmittelbar anweisen, die Abbuchungsauftragslastschrift Ihrem Konto zu belasten und den Lastschriftbetrag an den Dienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln (Abbuchungsauftrag).
Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er der Bank über seinen Zahlungsdienstleister die Abbuchungsauftragslastschrift vorlegt. Liegt der Bank ein Abbuchungsauftrag vor, können Sie der Kontobelastung mit einer Abbuchungsauftragslastschrift nicht widersprechen, d.h. Sie können keine Erstattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen (Abbuchungsauftragsverfahren).
Fazit: Das europäische Lastschriftverfahren wird Bankkunden das Einkaufen im Ausland spürbar erleichtern. Aber nicht nur die Zahlung beim Einkaufen wird erleichtert. So können dann zum Beispiel auch Zahlungen für Miete oder Strom für die Ferienwohnung auf Mallorca bequem vom deutschen Bankkonto per Lastschrift erfolgen.
Artikel per Zufallswahl:
Bankgeheimnis Forderungsabtretung
Bandbreiten-Zertifikate - Zertifikate-Wissen - Zertifikate-Check
Volatilität II
CFD-Broker im Vergleich für ein CFD-Trading
Multi-Asset-Fonds
Aktienanleihen: Vergleich mit Put-Option 3
Diskont-Zertifikate - Zertifikate-Wissen - Zertifikate-Check
Gesprächsführung übernehmen - Berater testen
Beispiel zum Einfallsreichtum im grauen Kapitalmarkt
Datenschutz Kontostammdaten Abrufbarkeit
|
|