Auslands-Überweisung Kosten - IBAN BIC
Seit dem 1. Juli 2003 kosten Geldüberweisungen in Euro-Länder nicht mehr als eine vergleichbare Inlandsüberweisung. Grundlage ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU) für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen in Euro-Länder. Die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie führt zum neuen Zahlungsverkehrsrecht zwischen Bank und den Bankkunden, das mit Wirkung zum 31. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Der Artikel
SEPA: Allgemeine Geschäftsbedingungen beschreibt die neuen Regelungen.
Voraussetzungen für kostengünstige grenzüberschreitende Euro-Überweisungen:
- Formular EU-Standardüberweisung nutzen (Hinweis: falsches Formular verursacht Kosten)
- Überweisungsbetrag nur in Euro
- Betrag darf 12.500 Euro nicht überschreiten
- Überweisungs-Auftrag muss an die internationale (europäische) Kontonummer (IBAN) adressiert sein und
- den international standardisierten Bankcode (Bankleitzahl = BIC) des Empfängers enthalten
Der Bankkunde kann seine persönliche internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) bei seiner Bank kostenlos erfragen. Diese Nummer kann bis zu 30 Stellen betragen. Auch die BIC (Bank Identifier Code = Bankleitzahl im europaweiten Zahlungsverkehr) erhält der Bankkunde von seiner Bank. Die Nummern des Empfängers sind direkt beim Adressaten Empfänger zu erfragen. Standard wird sein, dass diese Nummern bereits im Briefkopf des Leistenden (z.B. Ferienhausanbieter) enthalten sind.