Checkliste: Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich haben Personen einen Anspruch auf Kindergeld, die in Deutschland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden. Eine einfache Meldeadresse reicht nicht aus. Man muss sich in Deutschland entsprechend aufhalten. Ausnahmen gelten für Entwicklungshelfer und Mitarbeiter im Auswärtigen Dienst.

In Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen. Bestimmte Aufenthaltserlaubnisse können ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld auslösen.

Ratgeber Kindergeld
• Einleitung
• Günstigerprüfung
• Anspruch
• in Ausbildung
• über 18 Jahre
• eigenes Einkommen
• Höhe Kindergeld
• Zahlung
• Antrag
• Bescheid
• Mitteilungspflicht
• Kindergeld abhängig
• Kindergrundfreibetrag
• Krankenversicherung
• Textsuche
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Als Kinder werden berücksichtigt:

Grundsätzlich wird Kindergeld nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Die Zahlung des Kindergeldes wird dann eingestellt und ist neu zu beantragen. Es gibt verschiedene Anspruchsgrundlagen, die bei entsprechendem Nachweis eine Weiterzahlung des Kindergeldes bewirken. Kindergeld wird beantragt und ausgezahlt von der zuständigen Familienkasse. Die gehört in der Regel zur Zweigstelle der Arbeitsagentur, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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