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Deshalb bekommen die Kinder von Arbeitslosengeld II Beziehern aber nicht weniger staatliche Leistungen. Die Regelleistungen für Kinder sind höher als das Kindergeld. Sie betragen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 60 Prozent der maßgebenden Regelleistung eines Alleinstehenden (359 Euro Stand 1.07.2009), also derzeit 215 Euro, und für Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 70 Prozent der maßgebenden Regelleistung demgemäß 251 Euro und für Jugendliche ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, 80 Prozent der Regelleistung, also 287 Euro, wenn sie der Bedarfsgemeinschaft der Eltern angehören. Außerdem werden die anteiligen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.
Kindergeld für volljährige Kinder wird bei den Eltern nicht als Einkommen eingerechnet, wenn das Kind nicht mehr im Haushalt lebt, und das Geld nachweislich an das Kind weitergeleitet wird.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform
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