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Besserverdienende müssen berücksichtigen, dass die zukünftigen Auszahlungen der Riester-Produkte voll zu besteuern sind, während die Zahlungen aus der privaten klassischen Rentenversicherung nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Nutzen Sie daher im Zweifel auch die Informationen zu den Alternativen zur Riesterförderung. "Schnelleinsteiger" können sich auch sofort Angebote zusenden lassen.
Voraussetzungen für eine Riester-Förderung
Der Begriff "Riester-Rente" steht als Synonym für die Teilprivatisierung der Altersrente und Einstieg in die private Altersvorsorge. Mit den "Riester-Bestimmungen" ist der Generationenvertrag der Altersrente in Teilen aufgekündigt worden. Bisher sind rund 14 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen worden. Kein Wunder, denn die staatlich geförderte Altersvorsorge stellt die zweite Säule der Alterssicherung dar. Nach einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales waren im Mai 2011 rund 14,6 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen worden. "Riester-fähig" und damit förderbar mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen sind alle Vorsorgeangebote, die den Prüfstempel der "Zertifizierungsstelle für Altersvorsorgeprodukte" tragen.
Förderung und Zulagen für Riester-Verträge
Das Riester-Sparen ist generell mit einer Rentenversicherung, einem Fondssparplan, einem Riester-Banksparplan und einem Riester-Bausparvertrag bzw. im so genannten Wohn-Riester möglich. Die Riester-Rente lohnt sich wegen der Kinderzulagen insbesondere für Familien mit Kindern. Aber auch Alleinstehende profitieren von der Riesterförderung. Beispiel: Ein Single zahlt 2.100 Euro in einen Riestervertrag ein und bekommt bei einem Grenzsteuersatz von 30% eine Steuervergünstigung über die Einkommenssteuererklärung Anlage Vorsorgeaufwand zurück. Die Riesterförderung beträgt hier dann knapp 30%.
Die Riesterrente ist keine Zwangsrente; die Teilnahme ist freiwillig. Damit möglichst viele mitmachen, gibt es staatliche Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) und für Besserverdienende ggf. noch die Steuervergünstigungen. Während klassische Versicherungsverträge sehr lange unverändert laufen, müssen die "Riester-Verträge" z.B. wegen Änderungen im Familienstand (Kinderzulage) angepasst werden.
Während in den ersten Jahren nach der Einführung der Riester-Förderung nur sehr wenige Riesterverträge abgeschlossen wurden, war die Nachfrage nach Riester-Verträgen in den letzten Jahren sehr stark. Vielen Bürgern waren die Bedingungen der Riester-Rente zunächst zu kompliziert und die Zulagen in den ersten Jahren auch nicht attraktiv genug. So wurden in den ersten Jahren der Riester-Rente vorwiegend andere Vorsorge-Versicherungen abgeschlossen. Die Verbraucher wurden und werden teilweise auch noch hierin von Versicherungsberatern bestärkt, die gern andere Produkte empfehlen, weil die Provision bei Riester-Produkten für die Abschlussvertreter geringer ist als für andere Vorsorgeverträge.
Aber nicht jedesmal steht der Wunsch nach Provision im Voedergrund, denn abhängig von Berufstand, Lebensalter sowie Familien- und Einkommensituation sind auch eher andere Maßnahmen für die eigene Altersvorsorge zielführender. Die Riesterrente stellt daher nicht grundsätzlich das am besten geeignete Produkt für die eigene Altersvorsorge dar. Abhängig nach Familien- und Einkommenssituation kann zum Beispiel eine klassische Rentenversicherung weitaus attraktiver als eine "Riester-Rentenversicherung" sein.
Riester-Vertrag neben oder statt "normaler" Rentenversicherung
Wegen der Fördergelder ist ein Riester-Vertrag grundsätzlich jedem zu empfehlen, der förderberechtigt ist. Die attraktiven Kinderzulagen begünstigen insbesondere Familien. Statt einen Riestervertrag zu überzahlen, sollte jedoch stattdessen der Abschluss einer "normalen" privaten Rentenversicherung geprüft werden. Insbesondere Alleinstehende und Besserverdienende fahren mit einer normalen Privatrente besonders gut. Weiterführende Informationen:
Übersicht Riester zur klassischen Rentenversicherung
Unverbindliches Angebot zur Altersvorsorge einholen
Allerdings kann nur der gut informierte Verbraucher - zumindest grob - erkennen, was für ihn wohl geeigneter sei. Informiert zu sein, ist hier äußerst wichtig. Wegen der langen Laufzeit können die Unterschiede mehrere Tausend Euro ausmachen. Als grobe Faustformel gilt: Riesterprodukte sind wegen der Zulagen insbesondere sinnvoll für Klein- und Normalverdiener. Je mehr Kinder, desto höher sind die Riester-Zulagen. Je länger die Laufzeit bis zur Auszahlung, um so besser. Besserverdienende müssen berücksichtigen, dass die zukünftigen Auszahlungen der Riester-Produkte voll zu besteuern sind, während die Zahlungen aus der privaten klassischen Rentenversicherung nur mit dem Ertragsanteil besteuert wrden.
| Beispiel: Versicherungspflichtiges Ehepaar, zwei Kinder* für das Jahr 2011: | ||||||
| Brutto | Beitrag | Grundzulage | Kinderzulage | Sparleistung | St-Ersparnis | Förderung |
| € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | |
| 30.000 |
522 | 308 | 370 | 1.200 | - | 56% |
| 50.000 | 1.322 | 308 | 370 | 2.000 | - | 34% |
| 100.000 | 1.422 | 308 | 370 | 2.100 | 106 | 37% |
| * die zwei Kinder sind vor dem 1.1.2008 zur Welt gekommen. Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden und auf die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden mit einer Kinderzulage von 300 Euro pro Kind begünstigt. | ||||||
Ein "Überzahlen" hat auf die Zulagen und den Sonderausgabenabzug zwar keine schädliche Auswirkungen. Es hat aber auch keine Vorteile. Der Teil der Beiträge, der den Höchstbeitrag übersteigt, kann auch nicht steuerlich geltend gemacht werden. Bei höheren Sparleistungen sollten daher Alternativen für die Altersvorsorge geprüft werden, wie zum Beispiel die klassische private Rentenversicherung mit der Besteuerung der Rentenzahlungen nur in Höhe des Ertragsanteils. Bei Riesterverträgen gibt es bereits seit einigen Jahren nur einheitliche Tarife für Männer und Frauen auf Neuverträge (so genannte Unisex-Tarife), d.h. auf Frauen und Männer entfallen die gleichen Beiträge und Leistungen.
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