Anspruch und Voraussetzungen auf Elterngeld

Das Haushaltsbegleitgesetz sieht Kürzungen beim Elterngeld mit Wirkung vom 01. Januar 2011 vor. Für junge Eltern mit einem Nettoeinkommen von mehr als 1200 Euro wird das Elterngeld von 67 auf 65 Prozent gekürzt, während es für Hartz-IV-Empfänger auf das Arbeitslosengeld II vollständig angerechnet wird. Als soziale Komponente wird das Elterngeld für Personen, die der Reichensteuer unterliegen, komplett gestrichen.

Der nachstehende Inhalt ist ein Auszug aus dem umfangreichen Ratgeber zum Elterngeld und enthält auch einen Elterngeldrechner.

Anspruch auf Bundeselterngeld
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (§ 1 Abs. 1 BEEG). Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, die das Kind nach der Geburt betreuen – auch wenn es nicht ihr eigenes ist –, können unter denselben Voraussetzungen Elterngeld erhalten. Für angenommene Kinder und mit dem Ziel der Annahme aufgenommene Kinder gibt es ebenfalls Elterngeld für die Dauer von bis zu 14 Monaten.

Ausländische Eltern
Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz haben ebenso wie Deutsche nach dem Recht der EU in der Regel dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland wohnen.

Andere Ausländerinnen und Ausländer haben einen Anspruch, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Kein Elterngeld erhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum besitzen.


Elterngeld in aller Kürze
Das Elterngeld ersetzt - unter Beachtung der Einkommensgrenzen - bis zu 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens und insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 1.800 Euro. Das Elterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen kommt ein Zuschlag auf das Elterngeld in Betracht. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden

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Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate Zeit für sich allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner möglich. Dies bedeutet: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.

Mindestelterngeld
Beim Elterngeld ist eine soziale Komponente vorgesehen. Jede Familie erhält danach ein Mindestelterngeld von 300 Euro. Bei Familien mit geringem Einkommen wird für die Berechnung des Elterngeldes das gemeinsame Einkommen beider Partner zu Grunde gelegt. Das Mindestelterngeld wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Nach § 10 Abs. 1 BEEG gilt das Elterngeld bis zu einer Höhe von insgesamt 300 Euro im Monat nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen. Nicht nur die leiblichen Eltern sondern auch die Adoptiveltern sind anspruchsberechtigt. In manchen Fällen können auch Verwandte bis zum dritten Grad Elterngeld beanspruchen, wenn sie die Kinderbetreuung übernehmen.

Mehr Informationen zum Elterngeld
Eine ausführliche Darstellung erhalten Sie im Artikel weiterführende Informationen zum Elterngeld. Der Artikel zieht einen Streifzug durch das Bundeselterngeldgesetz und beschreibt prägnant alle wesentlichen Aspekte zum Bezug von Elterngeld mit Tipps und wichtigen Hinweisen. Beispiel: Steuertipps zum Elterngeld. Er ist außerdem gut geeignet das Rechtsverständnis für das Thema zu schärfen.

Fazit: Anspruch auf das Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für die Betreuung ihres Kind nehmen und daher auf die Erzielung von Einkommen verzichten. Dabei kann eine Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ausgeübt werden. Nachstehend können Sie "auf die Schnelle" ohne Gewähr einer Richtigkeit einen Anspruch auf Elterngeld der Höhe nach ermitteln. Der nachstehende Elterngeldrechner stammt von Sozialleistungen.info. Die neuen ab 2011 gültigen Änderungen sind bereits in die Berechnung zur Höhe des Elterngeldes eingebaut worden. Im Internet finden Sie an mehreren Stellen weitere so genannte Elterngeldrechner. So zum Beispiel auch auf der Website Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Rechner des Bundesministeriums ist allerdings etwas kompliziert geraten.

Elterngeld - Rechner von Sozialleistungen.info

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