nachstehend Auszüge von Tipps & Ratgeber aus Textsuche bei Finanztip.de
Alle versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitglieder können ihre Krankenkasse frei wählen.
Welche Krankenkasse dabei für Sie die richtige ist, hängt
vordergründig von Ihrer Erwartungshaltung an Ihre zukünftige
Kasse ab.
Große Unterschiede
in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es
nicht. Nahezu 95 Prozent aller Leistungen sind durch den
Gesetzgeber einheitlich geregelt, nur für 5 Prozent
ergibt sich ein Ermessensspielraum. Für die Versicherten
bedeutet dies, dass die Krankenkassen stets das bezahlt,
was an ärztlichen Behandlungen und Therapiemethoden
notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon,
welcher Beitrag gezahlt wurde.
Welche
Ermessensleistungen die Krankenkasse übernimmt, ist in
der jeweiligen Satzung der Krankenkasse geregelt. Im
einzelnen können von Kasse zu Kasse unterschiedliche
Kostenübernahmen bei Leistungen wie z. B. ambulanten
Vorsorgekuren, Rehabilitationskuren, alternativen
Heilmethoden (z. B. Akupunkturen), und Zusatzimpfungen
bestehen. Gegebenenfalls sollten Sie bei Ihren
favorisierten Krankenkassen hinterfragen, welche
Zusatzleistungen konkret angeboten werden. Die
Zuzahlungen, die Sie z. B. für Arznei- Verband- und
Heilmittel, Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhäuser und
Zahnersatz zu leisten haben, sind gesetzlich geregelt und
somit bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.
Bei der Wahl Ihrer
zukünftigen Krankenkasse sollten Sie sich jedoch nicht
nur vom Beitragssatz leiten lassen. Weitere wichtige
Kriterien sollten auch der Service der Krankenkasse, eine
schnelle Antragsbearbeitung, persönliche und kompetente
Ansprechpartner und die Öffnungszeiten sein. Große
Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen gibt es
bei der Anzahl der Geschäftsstellen und der
Erreichbarkeit. Wer Wert auf persönlichen Kontakt legt,
sollte auf ein möglichst dichtes Filialnetz und eine gute
Erreichbarkeit achten. Bei den BKK schwankt die Anzahl der
Geschäftsstellen bundesweit von einer bis 24. Hier ist
der Kontakt oft nur per Post, Telefon, E-Mail oder Fax möglich.
Damit
Sie die Krankenkasse wechseln können, müssen Sie die
Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse unter
Berücksichtigung der Kündigungs- und
Bindungsfristen kündigen. Nach erfolgter
Kündigung muss Ihnen die Krankenkasse binnen zwei Wochen
eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen.
Im
Anschluss können Sie dann eine neue Krankenkasse wählen.
Dazu müssen
Sie die Kassenwahl gegenüber der gewählten Krankenkasse
erklären (aktives Wahlrecht). In diesem Zusammenhang
müssen Sie der neuen Krankenkasse die
Kündigungsbestätigung Ihrer vorherigen Krankenkasse
vorlegen. Insofern Sie berechtigt sind, einer bestimmten Krankenkasse beizutreten,
darf die Krankenkasse Ihre Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Eine Ablehnung wegen schwerwiegenden Vorerkrankungen ist
ebenfalls unzulässig.
Damit die Krankenkassenwahl wirksam werden kann,
muss der Versicherte gegenüber dem Arbeitgeber die Wahl der
Krankenkasse nachweisen. Die erfolgt durch die Vorlage einer
entsprechenden Mitgliedschaftsbescheinigung, die von
der gewählten Krankenkasse ausgestellt wird. Der
Arbeitgeber wird Sie dann zum Ende der Kündigungsfrist
bei der alten Krankenkasse ab- und bei der neuen
Krankenkasse anmelden.
Erfolgt die Vorlage der Mitgliedsbescheinigung nicht oder verspätet,
ist die Kassenwahl unwirksam. In einem solchen Fall wird
die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse fortgesetzt.
mehr Informationen in der Textsuche bei Finanztip.de
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