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Gesetzliche Krankenkassen   Tarifvergleich - Leistungsvergleich
Krankenkassentarife - Tarifvergleich - Leistungsvergleich

Als Folge der Gesundheitsreform haben die gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Krankenkassentarife entwickelt. Zwar zahlen alle gesetzlich Versicherten seit dem 1. Januar 2009 den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung, jedoch variieren die Leistungen und Sparmöglichkeiten der angebotenen Tarife.

Damit stehen jetzt wieder die Leistungen der Krankenkassen im Vordergrund. Wer sich gesetzlich versichern will oder muss, schaut wieder mehr auf den Leistungskatalog. Der nachstehende Krankenkassenvergleich ist sehr umfangreich und detailliert. Als umfangreicher Leistungsvergleich enthält er bereits die 100 größten gesetzlichen Krankenkassen mit etwa 700 Tarifen. Ca. 95% der aktuell Versicherten sind in diesen Krankenkassen Mitglied. Eventuell noch fehlende kleinere Krankenkassen werden zeitnah hinzugefügt.

Tipp zur Nutzung: Fehlende Eingaben werden rot hervorgehoben. In der Ergebnistabelle ist jede Tabellenzelle "klickbar" oder enthält einen Hinweis. Mit dem Button "Detaillierte ..." der Ergebnistabelle lassen sich auch Feinabstimmungen zum Leistungsvergleich der Krankentarife durchführen.


Sie können aber auch Teile Ihrer individuellen Anforderungen bei der ersten Abfrage vorgeben. Gefragt wird zum Beispiel nach der Häufigkeit des Arztbesuchs und nach den persönlichen Erwartungen zu Leistungen, Präventions- und Beratungsangeboten der Krankenkassen. Mit der ersten Übersicht der passenden Krankenkassentarife werden umfassende Informationen über jeden einzelnen Tarif angezeigt. Besonders interessante Krankenkassenangebote lassen sich in einem zweiten Schritt noch einmal ausführlich vergleichen.

Da ein Wechsel in der Krankenkasse einfach zu bewerkstelligen ist, nutzen immer mehr Bürger diese Möglichkeit. Die gesetzliche Krankenkasse erlaubt die Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet bei einer Kündigung mit Ablauf des übernächsten Monats, der auf die Kündigung folgt. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich (per Einschreiben) ausgesprochen werden.

Um ein "Krankenkassen-Hopping" zu vermeiden, ist die versicherte Person für 18 Monate an den Wechsel gebunden (Bindungsfrist). Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht bei der Krankenkasse. Außerdem entfällt die Bindungsfrist, d.h. der Versicherungsnehmer kann bei einer Beitragserhöhung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende die Versicherung kündigen.

nachstehend Auszüge von Tipps & Ratgeber aus Textsuche bei Finanztip.de
Alle versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitglieder können ihre Krankenkasse frei wählen. Welche Krankenkasse dabei für Sie die richtige ist, hängt vordergründig von Ihrer Erwartungshaltung an Ihre zukünftige Kasse ab.

Große Unterschiede in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es nicht. Nahezu 95 Prozent aller Leistungen sind durch den Gesetzgeber einheitlich geregelt, nur für 5 Prozent ergibt sich ein Ermessensspielraum. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkassen stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen und Therapiemethoden notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag gezahlt wurde.

Welche Ermessensleistungen die Krankenkasse übernimmt, ist in der jeweiligen Satzung der Krankenkasse geregelt. Im einzelnen können von Kasse zu Kasse unterschiedliche Kostenübernahmen bei Leistungen wie z. B. ambulanten Vorsorgekuren, Rehabilitationskuren, alternativen Heilmethoden (z. B. Akupunkturen), und Zusatzimpfungen bestehen. Gegebenenfalls sollten Sie bei Ihren favorisierten Krankenkassen hinterfragen, welche Zusatzleistungen konkret angeboten werden. Die Zuzahlungen, die Sie z. B. für Arznei- Verband- und Heilmittel, Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhäuser und Zahnersatz zu leisten haben, sind gesetzlich geregelt und somit bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.

Bei der Wahl Ihrer zukünftigen Krankenkasse sollten Sie sich jedoch nicht nur vom Beitragssatz leiten lassen. Weitere wichtige Kriterien sollten auch der Service der Krankenkasse, eine schnelle Antragsbearbeitung, persönliche und kompetente Ansprechpartner und die Öffnungszeiten sein. Große Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen gibt es bei der Anzahl der Geschäftsstellen und der Erreichbarkeit. Wer Wert auf persönlichen Kontakt legt, sollte auf ein möglichst dichtes Filialnetz und eine gute Erreichbarkeit achten. Bei den BKK schwankt die Anzahl der Geschäftsstellen bundesweit von einer bis 24. Hier ist der Kontakt oft nur per Post, Telefon, E-Mail oder Fax möglich.

Damit Sie die Krankenkasse wechseln können, müssen Sie die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse unter Berücksichtigung der Kündigungs- und Bindungsfristen kündigen. Nach erfolgter Kündigung muss Ihnen die Krankenkasse binnen zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen. 

Im Anschluss können Sie dann eine neue Krankenkasse wählen. Dazu müssen Sie die Kassenwahl gegenüber der gewählten Krankenkasse erklären (aktives Wahlrecht). In diesem Zusammenhang müssen Sie der neuen Krankenkasse die Kündigungsbestätigung Ihrer vorherigen Krankenkasse vorlegen. Insofern Sie berechtigt sind, einer bestimmten Krankenkasse beizutreten, darf die Krankenkasse Ihre Mitgliedschaft nicht ablehnen. Eine Ablehnung wegen schwerwiegenden Vorerkrankungen ist ebenfalls unzulässig.

Damit die Krankenkassenwahl wirksam werden kann, muss der Versicherte gegenüber dem Arbeitgeber die Wahl der Krankenkasse nachweisen. Die erfolgt durch die Vorlage einer entsprechenden Mitgliedschaftsbescheinigung, die von  der gewählten Krankenkasse ausgestellt wird. Der Arbeitgeber wird Sie dann zum Ende der Kündigungsfrist bei der alten Krankenkasse ab- und bei der neuen Krankenkasse anmelden.

Erfolgt die Vorlage der Mitgliedsbescheinigung nicht oder verspätet, ist die Kassenwahl unwirksam. In einem solchen Fall wird die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse fortgesetzt.
mehr Informationen in der Textsuche bei Finanztip.de




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