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Bei der Auswahl einer geeigneten Krankenkasse kommt den angebotenen Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen eine besondere Bedeutung zu. Der nachstehende GKV-Vergleichsrechner listet die Krankenkassentarife dieser Krankenkassen auf. Für die Tarif-Abfrage und einen Betragsvergleich der privaten Krankenversicherungen folgen Sie bitte dem vorgenannten Link.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen können jedoch von ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Monatsbeitrag erheben, wenn die vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Finanzmittel nicht ausreichen. Mehrere Krankenversicherungen erheben einen Zusatzbeitrag, der ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu zahlen ist. Wenn eine Krankenkasse besonders gut wirtschaftet, ist aber auch eine Rückzahlung an ihre versicherten Mitglieder möglich.
Neben den Pflichtleistungen gibt es individuell unterschiedliche Mehrleistungen, die die Krankenkassen selbst anbieten und gestalten können. Derartige Kassenleistungen werden auch als Satzungsleistungen bezeichnet, weil sie in der Satzung der Krankenkasse beschrieben sind.
Hinweis zur Nutzung des GKV-Vergleichsrechners
Der vorstehende GKV-Rechner erlaubt mit Klick auf den jeweiligen Tariftyp die sofortige und aktuelle Anzeige von weiterführenden Informationen zum Krankenkassentarif. Hier ein Beispiel zu "Sparmöglichkeiten" bei einem zufällig ausgewählten Tarif:
Mehrere ausgewählte Krankenkassentarife in der Tarifübersicht vergleichen
Der GKV-Vergleichsrechner bietet in der tabellarischen Tarifübersicht mit dem Button "Leistungsvergleich" die attraktive Möglichkeit, Leistungen von vorher (im Kästchen) markierten Tarifen gegenüber zustellen. Besser und komfortabler kann eine Übersicht der Leistungen ausgewählter Krankenkassen kaum dargestellt werden.
Was beim Wechsel in eine andere Krankenkasse zu berücksichtigen ist
Ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse setzt voraus, dass die versicherte Person grundsätzlich mindestens 18 Monate bei der "alten" Krankenkasse versichert war. Dann ist ein Wechsel zum Ende des übernächsten Kalendermonats in die "neue" Krankenkasse möglich. Die Kündigung einer Krankenkassenpolice wird erst wirksam, sobald Sie innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse mit einer Bescheinigung nachweisen. Ausnahme: Wenn die bisherige Krankenkasse die Beiträge erhöht, ist auch eine Kündigung möglich, wenn Sie noch keine 18 Monate bei der "alten" Krankenkasse versichert waren. [Mehr hierzu im Artikel Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse].
Alternative: Tarifbeispiele zur privaten Krankenversicherung
Gutverdiener sollten bei Interesse auch prüfen, ob nicht ein Wechsel in die private Krankenversicherung für sie vorteilhafter ist. Hier ist der monatliche Beitrag nicht abhängig vom Einkommen, sondern insbesondere das Alter und das Geschlecht bestimmen die Beitragshöhe. Für eine Schnellabfrage der voraussichtlichen Monatsprämie in der Privatkrankenvollversicherung stehen Tarifbeispiele zum Krankenversicherungstarif zur Verfügung.
Fazit: Bei einer Einheitsprämie hat ein Beitragsvergleich von Krankenkassen nicht mehr die große Bedeutung wie in der Vergangenheit. Über die Erhebung von Zuzahlungen (Zusatzbeitrag) oder einer Rückerstattung werden die Krankenkassen je nach ihrer Finanzlage entscheiden. Zuzahlungen und Rückzahlungen sind auch nicht dauerhaft. Im Vordergrund stehen daher die angebotenen Sonderleistungen und Ersparnismöglichkeiten der Krankenkassenwahltarife.