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Riester-Rente: Wie hoch ist die Förderung?
In Kürze: Das "Riestergeld" umfasst staatliche Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage) sowie ggf. eine Steuerersparnis bei günstigerem Abzug als Sonderausgabe. Die Beiträge für die zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung nach Riester können auch als Sonderausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt wendet automatisch die für den Steuerpflichtigen günstigere Lösung im Rahmen einer so genannten "Günstiger-Prüfung" an. Der Steuervorteil ist daher für gutverdienende Bürger interessant, während von Zulagen (Altersvorsorgezulage) insbesondere Familien mit Kindern profitieren sollen.
Steuervergünstigung in der Riester-Förderung
Der Abzug als Sonderausgabe kann im Jahr bis zu 2.100 Euro betragen. Der Betrag von 2.100 Euro ist auch der Höchstbetrag, der von der Riester-Förderung "akzeptiert" wird (§ 10a EStG). Förderbeträge werden mitgezählt, d.h. Beträge, die der Staat als Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. Diese Beträge werden als vom Steuerbürger geleistet angesehen. Wenn das Finanzamt erkennt, dass der Steuervorteil größer als die Förderung ist, wird die Förderung nachträglich wieder zurückverlangt und stattdessen der Steuervorteil gewährt.
Altersvorsorgezulage bei der Einkommensteuer
Rund 20 Paragrafen regeln im Einkommensteuergesetz die "Altersvorsorgezulagen". So heißt es im § 83 EStG (Altersvorsorgezulage): "In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84 EStG) und einer Kinderzulage (§ 85 EStG) zusammensetzt". Jeder Zulageberechtigten (vgl. hierzu Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?) erhält eine Grundzulage; diese beträgt jährlich 154 Euro. Für zulageberechtigte Personen, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Grundzulage EINMALIG um 200 Euro (Berufseinsteiger-Bonus). Hiermit soll jungen Personen ein besonderer Anreiz gegeben werden, frühzeitig in die private Altersvorsorge einzusteigen. Mit dem Berufseinsteiger-Bonus soll auch der beim Kapitalaufbau häufig unterschätzte Zinseszins-Effekt besser verdeutlicht werden.
Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das dem Zulageberechtigten Kindergeld ausgezahlt wird, jährlich 185 Euro. Für ein nach dem 31. Dezember 2007 geborenes Kind erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro. Der Anspruch auf Kinderzulage entfällt für den Veranlagungszeitraum, für den das Kindergeld insgesamt zurückgefordert wird.
Die Altersvorsorgezulage besteht also aus Grundzulage und Kinderzulage. Auf der Website der Deutsche Rentenversicherung kann die Riesterförderung in einem Zulagenrechner ermittelt werden. Doch Vorsicht: Eigene redaktionelle Tests haben gezeigt, dass Nutzer bei diesem recht lang geratenen Zulagenrechner Eingabefehler machen, weil zum Beispiel die Eingaben für Antragsteller und Ehepartner nicht richtig verstanden oder nur falsch ausgefüllt wurden. Da die Ermittlung der Höhe der Zulagen wirklich sehr einfach ist, sollte hier nicht auf ein Werkzeug zugegrifffen werden.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Förderzulagen in einer Zeitreihe.
| Jahre |
Grundzulage |
| 2002 + 2003 |
bis zu 38 Euro |
| 2004 + 2005 |
bis zu 76 Euro |
| 2006 + 2007 |
bis zu 114 Euro |
| seit 2008 |
bis zu 154 Euro |
|
| Jahre |
Kinderzulage |
| 2002 + 2003 |
bis zu 46 Euro |
| 2004 + 2005 |
bis zu 92 Euro |
| 2006 + 2007 |
bis zu 138 Euro |
| seit 2008 |
bis zu 185 Euro |
|
| Jahre |
als Sonderausgabe |
| 2002 + 2003 |
bis zu 525 Euro |
| 2004 + 2005 |
bis zu 1.050 Euro |
| 2006 + 2007 |
bis zu 1.575 Euro |
| seit 2008 |
bis zu 2.100 Euro |
|
| Jahre |
Eigenleistung in % |
| 2002 + 2003 |
Sparrate von 1% |
| 2004 + 2005 |
Sparrate von 2% |
| 2006 + 2007 |
Sparrate von 3% |
| seit 2008 |
Sparrate von 4% |
|
Zusammenfassung zur Riester-Förderung und Altersvorsorgezulage
Die Riester-Subventionen begünstigen wegen der Kinderzulagen insbesondere kinderreiche Familien. Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden und auf die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden mit einer Kinderzulage von 300 Euro pro Kind begünstigt. [Mehr zu Kindervergünstigungen im Artikel
Kinder im Steuerrecht].
Wegen der Anrechnung der Förderbeträge auf die Sparleistung ist bei geringem Einkommen die prozentuale Förderung am höchsten. Besserverdienende erhalten dagegen "absolut" die höchsten Zuwendungen. Die folgenden Beispiele zeigen exemplarisch die Auswirkungen von Einkommen und Familienstand auf die staatliche Förderung für das Jahr 2011. Hinweis: Wären im zweiten Beispiel die beiden Kinder erst ab dem 01.01.2008 geboren, so würde die Kinderzulage statt 154 im Beispielsfall 300 Euro je Kind betragen.
1. Beispiel in €: alleinstehend ohne Kinder für das Jahr 2011: |
| Brutto |
Beitrag |
Grundzulage |
Kinderzulage |
Sparleistung |
St-Ersparnis |
Förderung |
|
|
|
|
|
|
|
| €
/ Jahr |
€
/ Jahr |
€
/ Jahr |
€
/ Jahr |
€
/ Jahr |
€
/ Jahr |
|
| 30.000 |
1.946 |
154 |
- |
2.100 |
495 |
31% |
| 50.000 |
1.946 |
154 |
- |
2.100 |
687 |
40% |
| 100.000 |
1.946 |
154 |
- |
2.100 |
728 |
42% |
|
2. Beispiel in €: versicherungspflichtiges Ehepaar, zwei Kinder* für das Jahr 2011: |
| Brutto |
Beitrag |
Grundzulage |
Kinderzulage |
Sparleistung |
St-Ersparnis |
Förderung |
|
|
|
|
|
|
|
| €
/ Jahr |
€
/ Jahr |
€
/ Jahr |
€
/ Jahr |
€
/ Jahr |
€
/ Jahr |
|
30.000
|
522 |
308 |
370 |
1.200 |
- |
56% |
| 50.000 |
1.322 |
308 |
370 |
2.000 |
- |
34% |
| 100.000 |
1.422 |
308 |
370 |
2.100 |
106 |
37% |
| * die zwei Kinder sind vor dem 1.1.2008 zur Welt gekommen |
Wesentliche Aspekte der Riester-Förderung
- Die Zulagen für Geringverdiener (Grundzulage und Kinderzulage), sind in Relation zwar absolut gesehen gering. Wegen der geringen Eigenleistung fallen sie prozentual aber hoch aus
- Für kinderreiche Familien gibt es attraktive Kinderzulagen bei Geburten ab dem 1. Januar 2008
- Insbesondere für Besserverdienende ohne Kinder kann die Steuerersparnis deutlich günstiger sein
- Bei Auszahlung im Alter ist die Privatrente voll zu versteuern. Im Rentenalter wird allerdings für die meisten Personen der Steuersatz niedriger als während des Arbeitslebens sein.
- Es ist grundsätzlich ein bestimmter Mindest-Prozentsatz vom Bruttolohn zu sparen. Fördergelder gelten als angespart. Abhängig vom Vorjahreseinkommen - sind Mindest- und Höchstbeiträge zu berücksichtigen.
- Für die Gewährung der Altersvorsorgezulage ist ein Dauerzulagenantrag zu stellen, der nur bei Änderungen zu korrigieren ist.
- Die gesparten Beträge müssen in einem riesterfähigen Vertrag mit Zertifizierungssiegel angelegt sein.
- Die eingenommenen Förderbeträge bzw. die gewährten Steuervorteile sind bei Wegzug aus Deutschland zurückzuzahlen. Grund: Die unbeschränkte Steuerpflicht entfällt in Deutschland und es gibt keine Quellensteuer auf die Rente bei einem ausländischem Altersruhesitz.