Riester-Rente - Riesterförderung - Riestervertrag - Zulage       Finanztip.de

Riester-Rente: Fragen zur Riester-Rente

  • Für wen lohnt sich ein Riester-Vertrag?
    Die meisten Vorteile haben jüngere Versicherte mit kleinem Einkommen und mehreren Kindern. Geringverdiener, mehrere Kinder und jung an Jahren sind die Faktoren, die - relativ gesehen - die höchsten Zulagen bringen. Besserverdienende, die mehr sparen können, sollten wegen der Besteuerung mit dem Ertragsanteil zusätzlich eine klassische Rentenversicherung ins Auge fassen.
  • Ich bin Angestellte und mein Mann ist Beamter. Wie können wir teilnehmen?
    Grundsätzlich ist der Abschluss eines Riestervertrages immer freiwillig. Niemand wird gezwungen, teilzunehmen. Die Förderung der Riester-Rente können alle nutzen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Hierzu zählen Arbeitnehmer, Arbeitslose, Auszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Nachträglich sind auch Beamte und Angestelle des öffentlichen Dienstes in den Kreis der Berechtigten aufgenommen worden.
  • Ich bin selbstständig und meine Frau arbeitet als Angestellte.
    Auch die Ehepartner von förderberechtigten Personen können die Riester-Vergünstigungen in Anspruch nehmen, selbst wenn sie nicht zum förderberchtigten Kreis, wie z.B. Selbstständige, zählen. Voraussetzung: Der förderberechtigte Ehepartner hat selbst ein Riester-Produkt abgeschlossen und in diesen Vertrag auch den Mindestsparanteil eingezahlt.
  • Wird die Kinderzulage bei Ehepaaren einmal oder doppelt gezahlt?
    Die Kinderzulage je Kind wird einmal pro Familie gezahlt. Wenn beide Elternteile Riesterverträge abgeschlossen haben, erhält die Mutter die Kinderzulage, es sei denn, die Eltern beantragen eine anderweitige Verteilung.
  • Wo bekomme ich persönliche unabhängige Beratung zu den komplexen Riesterbestimmungen?
    Sehr wahrscheinlich ist ein Bank- oder Versicherungsmitarbeiter nicht unabhängig, weil praktisch immer auch der Vertrieb von Produkten eine Rolle spielt. Aber Sie können sich zunächst nur informieren und brauchen noch nicht abzuschließen. Allgemeine Fragen beantworten auch die Beratungsstellen der Rentenversicherungen.
    Die Provisionen, die Banken und Vermittler für Riesterverträge erhalten, ist nicht sehr lukrativ. Vermittler neigen daher auch dazu, Riesterverträge vorwiegend als „Türöffner“ anzusehen, um sich in Zukunft für weitere Produkte zu empfehlen. Ein unverbindliches persönliches Angebot für einen Riester-Vertrag kann schnell und einfach eingeholt werden. Geburtsdatum und Berufsgruppe sind die zwei wichtigsten persönlichen Daten.
  • Was passiert mit der Riester-Rente, wenn der Versicherte kurz nach der Auszahlung stirbt?
    Pech - alle Erben gehen leer aus. Das angesparte Kapital ist weg. Es kann jedoch eine Rentengarantiezeit mit dem Versicherungsträger vereinbart werden. Sollte man in dieser Zeit sterben, so wird die Rente für den restlichen Zeitraum an die Erbberechtigten gezahlt.
    Stirbt der Versicherte in der Rentenphase, kann der Ehepartner den Vertrag ebenfalls auf sich übertragen oder sich als Rente auszahlen lassen. Auch hinterbliebene Kinder, die kindergeldberechtigt sind, erhalten, soweit vertraglich vereinbart, eine Rente ausgezahlt. Bei Versicherern und Investmentgesellschaften gelten dabei unterschiedliche Regelungen. Bei einer Rentenversicherung wird meist nur eine Rentengarantiezeit von fünf bis zehn Jahren für die Hinterbliebenen (Ehefrau, Kinder) vereinbart.
  • Was passiert, wenn der Versicherte vor dem Rentenbeginn stirbt?
    Tritt der Todesfall vor Beginn der Auszahlung ein, kann der Ehepartner in den laufenden Vertrag einsteigen und erhält dann selbst die Rente. Dies ist auch möglich, wenn der Ehepartner bereits einen Riester-Vertrag "besitzt".
    Das Guthaben kann auf den eigenen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Also: Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, kann das bis dahin gebildete Kapital auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden. Alternativ erfolgt eine Auszahlung an die Erben. In diesem Fall müssen dann die Zulagen und die Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden.
    Ist kein Ehepartner vorhanden, erhalten die Erben die verzinsten Eigenbeiträge der versicherten Person. In diesem Fall muss allerdings die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Kinder des Verstorbenen, die noch Anspruch auf Kindergeld haben, können das angesammelte Guthaben auch in eine Waisenrente umwandeln.
  • Was ist mit Altverträgen, wie z.B. bereits laufende Rentenversicherungen?
    Dies ist zwar grundsätzlich möglich, wenn die Versicherung ein förderwürdiges Modell anbietet, das ein entsprechendes Förderzertifikat trägt. In der Regel werden jedoch neu entwickelte Altersvorsorge-Modelle für die Riester-Vergünstigten angeboten. Außerdem: Bei einer umgewandelten Versicherung fallen bei einem frühen Tod ggf. sehr hohe Beträge weg.
  • Kann ich meine bestehende Kapitalversicherung aufstocken?
    Grundsätzlich ist es nicht möglich, die bestehende Kapitallebensversicherung einfach um die Riester-Vorsorge zu erhöhen (z.B. keine gleichbleibende Rentenzahlung)
  • Was für riestertaugliche Anlagen gibt es?
    Es gibt eine Vielzahl von Angeboten. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen der betrieblichen Vorsorge (Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds) und der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Rentenversicherung, Fondspolicen, Banksparpläne usw.). Innnerhalb der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge werden Riester-Produkte mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten angeboten.
  • Wie lassen sich die Angebote vergleichen?
    Es geht um viel Geld. Manche Verträge werden 40 Jahre und länger laufen. Das angesparte Vermögen kann mehrere hunderttausend Euro betragen. Abhängig von der gewählten Anlage wird die monatliche Rente einige hundert Euro höher oder niedriger sein. Grundsätzlich gilt daher: Augen auf. Dies gilt auch für vermeintlich günstige "Gruppenangebote". Zwar reduzieren sich die Vertriebskosten bei Gruppenverträgen. Betriebliche Angebote von Gewerkschaften und Arbeitgebern sind mit privaten Angeboten jedoch eingehend zu vergleichen.
  • Was ist vermutlich ein geeignetes Anlagemodell?
    Die Anbieter haben neue Modelle entwickelt, wie z.B. eine Kombination aus einer Rentenversicherung und Aktienfonds. Die Rentenversicherung gibt die Garantie und gewährt eine Mindestverzinsung. Ein Renditeüberschuss fließt in Aktienfonds, die eine höhere Renditeperformance erzielen sollen. Aber dies ist nur ein Modell von mehreren. In manchen Modellen ninmmt mit zunehmendem Alter der Aktienanteil ab, weil die persönliche Risikobereitschaft mit steigendem Alter auch abnimmt. Eine generelle Empfehlung kann daher nicht ausgesprochen werden.
  • Wann sind Auszahlungen aus dem Vertrag möglich?
    Die Auszahlung beginnt grundsätzlich mit Eintritt in das Rentenalter. Abhängig vom Lebensalter zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr, frühestens aber mit dem 60. Lebensjahr. Ein späterer Auszahlungstermin kann vertraglich vereinbart werden.

    Auszahlungen während der Ansparphase gelten als schädliche Verwendung. Jeder, der den Vertrag vorzeitig auflöst, muss alle bis dahin gezahlten Zulagen und den Steuervorteil zurückzahlen. Die eingezahlten Mindesteigenbeiträge bleiben erhalten.

    In der Auszahlphase sind nur regelmäßige Rentenzahlungen zulässig. Diese Rentenzahlungen unterliegen der vollen Besteuerung. Nur Riester-Fonds dürfen bei Rentenantritt einen Einmalbetrag von 30% des angesparten Kapitals "unschädlich" auszahlen. Fondssparpläne und Banksparpläne sehen zumeist einen Entnahmeplan bis zur Restverrentung (85. Lebensjahr) vor. Spätestens ab dem 85. Lebensjahr muss die Auszahlung als lebenslange Rente erfolgen.

    Bisheriges Recht zum modifizierten Entnahmemodell: Einmalzahlungen zur Finanzierung einer selbst genutzten inländischen Immobilie sind "vorübergehend" möglch. Dafür dürfen zwischen mindestens 10.000 Euro und maximal 50.000 Euro zinsfrei entnommen werden. Voraussetzung: Das Kapital ist bereits angespart worden und wird bis zur Rente komplett wieder eingezahlt.

  • Welche Steuern und Beiträge habe ich auf die Rentenzahlungen zu entrichten?
    Die Auszahlungen aus dem Riester-Vertrag sind voll steuerpflichtig. Dies entspricht dem Grundprinzip der nachgelagerten Besteuerung. Nach den aktuellen Riester-Bestimmungen sind keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse auf die Auszahlungen zu leisten. Bei einer Riester-Förderung innerhalb einer Betriebsrente kann dies anders und damit nachteilig sein.
  • Kann ich in jeden Garantiefonds investieren?
    Viele bekannte Vorsorgeprodukte wie Aktiengarantiefonds sind nicht förderwürdig, obwohl sie vom Namen her so klingen. Garantiefonds sind z.B. nicht förderwürdig, weil ihre Laufzeit begrenzt sind. Die Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds) scheitern an der fehlenden Garantie. Der Anbieter hat den Nachweis der Zertifizierung zu erbringen.
  • Lohnt sich überhaupt noch die Anlage in einen klassischen Investmentfonds?
    Ein Investmentfonds ohne Garantien ist immer ein Risikoinvestment. Je nach Ausrichtung des Fonds sind Chancen und Risiken für Verzinsung und Wertsteigerung größer oder kleiner. Weil ein Riesterprodukt besondere Sicherheit bieten muss, wird die Verzinsung in der Regel bei einem geförderten Fondsprodukt geringer ausfallen als bei einem vergleichbaren klassischen (Risiko-)Fonds. Es gilt auch hier die klassische Regel: "Höherer Gewinn nur bei entsprechender Risikobereitschaft".
  • Kann ich sowohl über den Betrieb als auch privat die Förderung nach Riester beanspruchen?
    Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Entweder Förderung für die betriebliche Altersvorsorge oder für die private Rente. Die Förderung über den Betrieb ist unflexibler und "kostet bei Auszahlung" Krankenversicherungsbeiträge für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Betriebliche Altersversorgung und Arbeitgeberwechsel: Was geschieht mit den eingezahlten Beträgen?
    Durch Gehaltsumwandlung erworbene Ansprüche verfallen nicht. Die gezahlten Beiträge werden zum neuen Arbeitgeber "mitgenommen".
  • Wenn ich nicht die maximale Eigenleistung einzahle, bekomme ich dann die volle Zulage?
    Wer nicht den maximal förderfähigen Betrag seines Bruttoeinkommens einzahlt, bekommt auch nur die Zulagen in Höhe seiner anteiligen Einzahlung.
  • Wann gibt es Geld für Kinder?
    Die Kinderzulage gibt es nur, wenn Kinder zu berücksichtigen sind. Es muss ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bestehen. Die Kinderzulage wird der Mutter für jedes Kind ausgezahlt, das kindergeldberechtigt ist - maximal bis zum 25. Lebensjahr. Auf Antrag beider Elternteile kann die Zulage in den Vertrag des Vaters fließen oder - bei zwei oder mehr Kindern - auf die Verträge von Vater und Mutter aufgeteilt werden. Bekommt die Familie während des laufenden Beitragsjahres Nachwuchs, muss sie das dem Anbieter mitteilen. Da die Kinderzulage den Mindesteigenbeitrag reduziert, kann die Überzahlung ausgezahlt oder mit den Beiträgen des Folgejahres verrechnet werden.
  • Ich bewohne ein Einfamilienhaus. Kann ich Geld aus einem Riester-Vertrag entnehmen, um das Haus zu entschulden?
    Im laufenden Jahr 2008 ist eine Änderung vorgesehen. Sehen Sie hierzu den gesonderten Beitrag: Wohn-Riester.
  • Kann ich zwischen unterschiedlichen Fonds oder Tarifen wechseln und sind dann Abschlusskosten zurückzuzahlen?
    Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass jeder Kunder jederzeit ohne größere Kosten mit seinem Riester-Vertrag zu einem anderen Anbieter wechseln darf. Da Anbieter hierbei auf geleisteten Beratungs- und Abschlusskosten "sitzen bleiben", ist zu erwarten, dass Anbieter keine leichtfertigen Versprechungen bei ihren Riester-Produkten machen.
  • Ist das Zertifikat ein Qualitätssiegel?
    Das Zertifikat sagt nichts über die Qualität des Angebotes zur Vorsorge aus. Versicherte sollten sich daher nicht auf die Renditeversprechen der Anbieter verlassen, sondern das Angebot genau prüfen. Es gibt zahlreiche Vergleiche, aus denen hervorgeht, wie die Anbieter aus dem Versicherungssektor in der Vergangenheit gewirtschaftet haben und wie hoch auch die Rendite in der Vergangenheit war.
    Anbieter von Riester-Produkten müssen dem Interessenten Zertifikatsnummer und Anschrift der Zertifizierungsstelle mitteilen. Für die betriebliche Altersvorsorge ist kein Zertifikat erforderlich, weil sie bereits den Mindeststandards entspricht.
  • Wie steht es mit Rentner im Ausland?
    Versicherte, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, also in Deutschland nicht mehr voll steuerpflichtig sind, müssen ihre Zulagen und den Steuervorteil zurückzahlen. Die Rückzahlung kann jedoch zeitlich gestreckt erfolgen. Von der monatlichen Rente werden 15% einbehalten, bis die Förderungssumme vollständig zurückgezahlt worden ist.
  • Wie sind die Bestimmungen bei einer Scheidung?
    Gehört der geschiedene Ehepartner zum Kreis der geförderten Personen, führt er seinen Altersvorsorgevertrag weiter und hat auch weiterhin Anspruch auf Förderung. Hat der geschiedene Partner aber nur einen abgeleiteten Anspruch auf Zulage, erlischt der Anspruch. Für das laufende Beitragsjahr besteht aber noch ein Anspruch auf die Förderung. Der Vertrag kann so lange ruhen, bis der geschiedene Partner wieder heiratet und anspruchsberechtigt wird, oder selber eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt oder selber in Rente geht.
  • Können die Auszahlungen aus meiner Riester-Rente gepfändet werden?
    Es gibt keinen speziellen Pfändungsschutz für Rentenzahlungen aus einem Riester-Vertrag. Es gelten die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen. Die Zahlungen aus der Riester-Rente werden nach geltendem Sozialrecht bei Anspruch auf die Grundsicherung im Alter als Einkommen angerechnet.
  • Kann ich eine Zusatzversicherung mit aufnehmen?
    In den Altersvorsorgevertrag kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung integriert werden. Es dürfen aber nicht mehr als 15% der Beiträge hierauf entfallen. Der Absicherungsgedanke ist dabei sehr wenig ausgeprägt. Die Riester-Rente ist etwas niedriger und die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist auch sehr niedrig. Trotzdem ist diese Absicherung - auch für Hinterbliebene - theoretisch möglich. Sie bringt nur sehr wenig an Absicherung.

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