Verkehrssünderkartei in Flensburg: Auskunft zum Punktekonto

Der korrekte Name lautet: Verkehrszentralregister (VZR) und die Aufgaben des zentralen Registers werden im Artikel Informationen zum Verkehrszentralregister näher dargestellt. Die Verkehrssünderkartei ist eine große Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes, in der gemäß § 28 StVG die Verkehrssünder mit Punkten geführt werden. Das Verkehrszentralregister wird daher im Volksmund auch als Verkehrssünderkartei mit Punktekonto bezeichnet.

§ 49 FeV legt fest, welche Daten im Verkehrszentralregister gespeichert werden. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Jeder Verkehrsverstoß, der im Verkehrszentralregister eingetragen wird, ist nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit Punkten, abgestuft nach der generellen Schwere des Verstoßes, bewertet worden. Haben sich 8 bis 13 Punkte angesammelt, wird der Betroffene auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar hingewiesen. Bei 14 bis 17 Punkten wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Außerdem wird eine Verwarnung ausgesprochen und auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen. Bei 18 und mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Aktuellen Punktestand in Flensburg abfragen
Es ist daher kein Wunder, das ein Verkehrssünder gern wissen möchte, wie sein "Kontostand" in der Verkehrssünderkartei aussieht. § 58 StVG entspricht diesem verständlichen Wunsch und schreibt vor, dass einer Privatperson auf Antrag schriftlich über den sie betreffenden Inhalt des örtlichen oder des Zentralen Fahrerlaubnisregisters unentgeltlich Auskunft erteilt wird. Der Antragsteller muss dem Antrag einen Identitätsnachweis beifügen.

Der einfachste Weg für den Abruf ist der Download des PDF-Formulars "Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister". Der Antrag lässt sich einfach ausfüllen und wird zusammen mit einem Identitätsnachweis (vergrößerte Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass) an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg geschickt.

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Die in § 30 StVG genannten Stellen können ebenfalls Auskunft aus dem Verkehrszentralregister erhalten. Die §§ 30a bis c StVG regeln die automatisierte Abfrage einzelner Eintragungen aus der Datei der entzogenen Fahrerlaubnisse.

Verkehrspunkterechner ermittelt Flensburg-Punkte
Auf der Website des TÜV Süd können Verstöße im Straßenverkehr daraufhin geprüft werden, welche Verkehrspunkte und Geldbußen sie bringen. Der Online-Rechner ermittelt die Punkte bei einem Verkehrsverstoß und zeigt die Höhe der Geldbuße an. Der Punkterechner basiert auf einer Flash-Lösung, die sehr gut umgesetzt wurde. Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist nur "innerorts" oder "außerorts" und über einen Slider die Geschwindigkeitsüberschreitung anzuklicken. Eine kurze Information - wo sinnvoll - ergänzt den Verkehrspunkterechner.

Löschen (Verfallen) der Punkte in Flensburg
Die Eintragungen im Verkehrszentralregister sind nach Ablauf bestimmter Fristen zu löschen (§ 29 StVG Tilgung der Eintragungen). Nach § 29 Abs. 6 StVG ist die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit — ausgenommen einer solchen nach § 24a StVG (0,5 Promille-Grenze) - spätestens nach Ablauf von 5 Jahren zu löschen. Die "normale" Frist beträgt für Ordnungswidrigkeiten nach § 29 Abs. 1 StVG 2 Jahre. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website von Finanztip.de im Artikel Löschen der Punkte in Flensburg.

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