Finanztip hat sich nach redaktioneller Prüfung für den Gehaltsrechner vom Fachverlag BWRmed!a entschieden. So erlaubt der Gehaltsrechner die zusätzliche Berücksichtigung von Arbeitgeberzuschüssen wie Essenszuschuss / Warengutschein, Fahrtkostenzuschuss, Telefonkostenzuschuss, Kindergartenzuschuss und Zuschuss zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Besondere Vorteile des Gehaltrechners
Der besondere Vorteil des von Finanztip verwendeten Gehaltsrechners: Es wird sofort ersichtlich bis zu welchem Wert Zuschüsse und Gutscheine steuerfrei und sozialabgabenfrei gewährt werden. So können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen für sich prüfen und kontrollieren, was steuerlich und frei von Sozialabgaben "noch geht". Wenn die zulässige Grenze für Steuerfreiheit und Sozialabgabenfreiheit überschritten ist, gibt der Bruttolohn-Nettolohn-Rechner einen Warnhinweis. Außerdem lassen sich so auch einfache Fragen, wie zum Beispiel "Wieviel bleibt von der Gehaltserhöhung netto nach"? bis zu recht komplizierten Gehaltsvereinbarungen und Gehaltsumwandlungen nachrechnen.
BWRmed!a gehört als Fachverlag für Personal, Arbeitsrecht, Lohn und Gehalt zum "Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG" und gibt zahlreiche Magazine, Nachschlagewerke, Bücher zu diesem Themenkreis heraus. Die Zielgruppe sind eindeutig die Arbeitgeber. Der Gehaltsrechner mit den Funktionen zur Gehaltsoptimierung wird von Experten und Fachautoren im Lohn- und Gehaltsbereich gepflegt. Die hohe Fachkompetenz und die inhaltliche Ausrichtung des Fachverlages gewährleisten verlässliche Ergebnisse. Der Arbeitslohnrechner ist außerdem leicht zu bedienen und selbsterklärend.
Um das Gehalt (hier Nettogehalt) online berechnen zu können, ist "aktives" Javascript im Browser erforderlich. Ein kleines browser-abhängiges Bedienungsproblem zeigt der Gehaltsrechner nach einer Gehaltsoptimierung mit anschließendem Klick auf den Button "Zurücksetzen". Die Gehaltsoptimierung ist daher über den Button "Ergebnis" abzuschließen. Im Zweifel ist die Seite zur Berechnung der Lohnsteuer und der Sozailabgaben im Browser neu zu laden.
Jedes Jahr sind Änderungen bei der Lohnsteuer, den Beiträgen zur Krankenkasse, den Freibeträgen, usw. zu berücksichtigen. Der eingebundene Gehaltsrechner zeigt dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, was von einem Bruttogehalt übrig bleibt und welche Abgaben vom Arbeitgeber wofür zu entrichten sind. Berechnen Sie daher mal zur Kontrolle Ihr Gehalt "Brutto und Netto". Als Arbeitnehmer kontrollieren Sie so die eigene Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung und haben gleichzeitig einen Gehaltsplaner zur Hand.
Die Ergebnisse umfassen:
Tipp: Durch Änderungen der Eingaben, so zum Beispiel durch Änderungen am Bruttoeinkommen, lassen sich auch gewünschte Ergebnisse näherungsweise erzielen. Beispiel: Wie hoch muss mein Bruttoeinkommen sein, um ein gewünschtes Nettogehalt in Höhe von X zu erzielen.
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