Was ist, wenn mein Ehegatte nicht mit der Scheidung einverstanden ist?

Dauert die Scheidung dann drei Jahre? Nein. Die Frage, ob der andere Ehegatte zustimmt oder nicht, hat nur Konsequenzen für die Frage, ob die Scheidungsgründe angegeben werden müssen oder nicht. Wenn der Ehegatte nämlich mit der Scheidung einverstanden ist, dann müssen die Gründe für die Scheidung nicht angegeben werden. Voraussetzung ist natürlich wie immer, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben.

Falls der andere Ehegatte nicht zustimmt, müssen die Gründe für die Scheidung offengelegt werden. Denn wenn das Gericht in diesem Fall die Ehe trotz der Weigerung des anderen Ehegatten scheiden soll, muss das Gericht in das Urteil irgendwelche Gründe aufnehmen, warum die Ehe zerrüttet ist. Das müssen nicht unbedingt dieselben Gründe sein, die zur Trennung geführt haben. Es können auch Umstände sein, die erst nach der Trennung eingetreten sind.

Beispiel: Nach der Trennung geht der Ehemann eine neue Beziehung ein. Dieser Grund reicht für die Scheidung völlig aus, auch wenn er erst nach der Trennung eingetreten ist.

Nur dann, wenn ausnahmsweise gar keine Gründe für die Scheidung angegeben werden können, muss eine Trennungszeit von drei Jahren eingehalten werden. Das heißt, dass in diesen Fällen erst nach drei Jahren Trennungszeit die Scheidung engereicht werden kann. Diese Fälle sind aber sehr selten. Denn wenn der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt, ist der Streit zwischen den Eheleuten meist so heftig, dass das Gericht allein schon wegen dieses Streits zur Überzeugung gelangt, dass die Ehe zerrüttet ist. Deshalb spielt die Drei-Jahres-Frist in der Realität praktisch keine Rolle. Wenn Sie mindestens ein Jahr getrennt leben, können Sie also davon ausgehen, dass Ihre Ehe geschieden wird - mit oder ohne Zustimmung Ihres Ehegatten.

RA Roland Sperling bei Finanztip.de   Keine Gewähr
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