Konkurs einer Fluggesellschaft - Airline ist pleite

Wie ist die rechtliche Situation, wenn eine Fluggesellschaft pleite geht? Die meisten Fluggesellschaften sind defizitär. So hat die Lufthansa zum Beispiel schon einige Fluggesellschaften übernommen, die praktisch insolvent waren. Die Pleiten von Swissair, Sabena und Austrian Airlines verunsichern zu Recht viele Fluggäste und Urlauber, denn sie müssen damit rechnen, dass sie Anzahlungen oder zumindest den vollen Kaufpreis für ein Ticket nicht mehr zurückbekommen. Aber auch Fluggäste von Charterfluggesellschaften erleben es hin und wieder, dass der Charterflieger insolvent ist.

Flugpassagiere müssen ihre Ansprüche wie alle Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden. Da aber zunächst Arbeitnehmer und ggf. Kreditinstitute aus der Konkursmasse bedient werden, ist die Wahrscheinlichket recht groß, mit leeren Händen da zu stehen.

Besser dran sind Fluggäste einer Fluggesellschaft mit einer Insolvenzversicherung. Eine derartige Versicherung soll nach Presseberichten die LTU haben, so dass die Versicherung die Anzahlungen und Kaufpreise für Flugtickets zurückzahlt. Ist der Flug bei einer Fluggesellschaft gebucht, die Mitglied der Internationalen Luftverkehrsvereinigung (IATA) ist, besteht eine gewisse Absicherung. Jede IATA-Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie bei Vorlage des Flugscheines zu transportieren.

In der Regel werden Urlaubsreisen bei einem Reiseveranstalter wie z.B. TUI gebucht. Diese Reiseveranstalter haben eine Beförderungspflicht und werden dann die Passagiere ggf. mit anderen Airlines zum Zielort bringen. Kommt es hierbei zu erheblichen Verzögerungen, so haben die Reiseveranstalter die hierdurch aufgetretenen Kosten wie z.B. Hotelübernachtungen zu übernehmen. Auch kommt eine Minderung des gezahlten Reisepreises wegen erheblicher Verzögerung (so ab ca. 5 Stunden) in Betracht.

Eine kostenfreie Stornierung der Reise wegen einer Pleite einer Fluggesellschaft ist generell nicht möglich. Ein kostenfreier Reiserücktritt bedingt, dass der Wert der Urlaubsreise ganz erheblich durch das Ereignis gemindert wird. Eine solche Beeinträchtigung liegt zum Beispiel vor, wenn die Hälfte des Urlaubs durch das Ereignis beinträchtigt wird.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Am frühen Morgen des 16.10.2003 stoppte die Chartergesellschaft Aero LLoyd plötzlich ihren kompletten Flugbetrieb. Aero LLoyd war pleite. Stunden später wurde wegen Zahlungsunfähigkeit der Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht eingereicht. Wer eine Pauschalreise gebucht hatte, konnte sich glücklich schätzen, weil die Pauschalreiseveranstalter sich sofort um Ersatzflüge kümmerten. Wer hingegen nur einen reinen Charterflug gebucht hatte, hatte das Nachsehen und musste sich selbst um einen Ersatzflug kümmern bzw. diesen aus eigener Tasche bezahlen.

Was gilt, wenn Ferienflieger pleite gehen:

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