Das Wichtigste in Kürze
- Mit Sonderausgaben sparst Du Steuern. Vorsorgeaufwendungen bringen am meisten - das sind Beiträge für Altersvorsorge und Sozialversicherung.
- Weitere Sonderausgaben können Einzahlungen in einen Riester-Vertrag, Unterhalt an den Ex-Partner, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und Spenden sein.
- Die Haftpflicht und einige andere Versicherungen lassen sich sehr oft nicht absetzen.
So gehst Du vor
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Inhalt
- Was sind Sonderausgaben bei der Steuer?
- Wie hoch ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag?
- Wo musst Du Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen?
- Welche Vorsorgeaufwendungen zählen als Sonderausgaben?
- Was ist mit Beiträgen zur Riester-Rente?
- Wie setzt Du Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner ab?
- Kannst Du die Kirchensteuer als Sonderausgaben absetzen?
- Gibt es Sonderausgaben bei der ersten Berufsausbildung?
- Wie setzt Du Spenden als Sonderausgaben ab?
- Lassen sich Kinderbetreuungskosten und Schulgeld absetzen?
- Wie sparst Du mit einer denkmalgeschützten Immobilie Steuern?
Sonderausgaben sind Kosten der Lebensführung, die der Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Obwohl es sich um private Ausgaben handelt, darfst Du diese vom Einkommen abziehen und zahlst dann weniger Steuern - wenn Du eine Steuererklärung abgibst.
Was sind Sonderausgaben bei der Steuer?
Sonderausgaben betreffen immer Deinen privaten Lebensbereich. Sie haben also nichts mit den Werbungskosten zu tun, die Du für Deine beruflichen Ausgaben geltend machen kannst. Und weil das private Leben sehr vielfältig sein kann, gibt es auch ganz verschiedene Sonderausgaben zum Absetzen bei der Steuer. Das sind unter anderem:
- Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherungs- und Altersvorsorgebeiträge
- Spenden
- die gezahlte Kirchensteuer
- Beiträge zu einem Riester-Vertrag
- Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
- Berufsausbildungskosten
- Schulgeld
- Kinderbetreuungskosten
- die Sanierungskosten für ein selbst bewohntes oder vermietetes Baudenkmal
Die gesetzliche Regelung kannst Du in den Paragrafen 10 bis 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG) nachlesen. Die dort enthaltene Aufzählung ist abschließend: Was nicht aufgelistet ist, erkennt das Finanzamt auch nicht an.
Nutze unbedingt unsere Checkliste, um keinen Posten zum Absetzen zu vergessen.
Checkliste Sonderausgaben
Hier kannst Du unsere Checkliste Sonderausgaben herunterladen.
Wie hoch ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag?
Der Sonderausgaben-Pauschbetrag beträgt lediglich:
- 36 Euro für Singles und
- 72 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare.
Diese Pauschbeträge gibt es ohne Nachweise und sie werden automatisch vom Finanzamt anerkannt.
Weil diese Beträge bei den Sonderausgaben aber wirklich sehr gering sind, ist es für die meisten Steuerpflichtigen geradezu ein Kinderspiel, diese 36 oder 72 Euro zu übertreffen. Denn sie können weitaus mehr absetzen und so Steuern sparen. Allerdings passiert das nicht von allein, sondern erfordert die Abgabe einer Steuererklärung.
Schau also unbedingt, welcher Sonderausgabenabzug für Dich in Frage kommt, sammle die zugehörigen Unterlagen und hebe sie gut auf. Du musst diese Belege zwar nicht ans Finanzamt schicken. Allerdings können die Beamten diese Belege nach Abgabe Deiner Steuererklärung anfordern.
Wo musst Du Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen?
Für die Sonderausgaben brauchst Du für Deine Steuererklärung unter Umständen bis zu sechs Formulare:
- Anlage Sonderausgaben: Hier gehören zum Beispiel Spenden und Kirchensteuer rein.
- Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigst Du, damit das Finanzamt Deine Altersvorsorgeaufwendungen und Versicherungen steuermindernd berücksichtigt.
- Wenn Du einen Riester-Vertrag besparst, brauchst Du zusätzlich die Anlage AV.
- Wer Schulgeld an eine Privatschule oder Kinderbetreuungskosten gezahlt hat, kann diese Zahlungen ebenfalls als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Eintragen musst Du diese allerdings in der Anlage Kind.
- Bei Unterhaltszahlungen kommen sogar neben der Anlage Sonderausgaben noch die Anlage U und die Anlage Unterhalt in Betracht.
Machst Du Deine Steuererklärung auf Papier oder mit Elster, kann das sehr kompliziert werden.
Tipp: Nutze ein von Finanztip empfohlenes Steuerprogramm, denn dann werden Deine Angaben automatisch im Hintergrund an der richtigen Stelle im richtigen Formular eingetragen.
Helfer für die Steuererklärung
- Diese Finanztip-Ratgeber helfen Dir bei der Steuererklärung: Steuererklärung, Steuersoftware, Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater, Elster, Belegabruf
Welche Vorsorgeaufwendungen zählen als Sonderausgaben?
Vorsorgeaufwendungen werden in zwei Bereiche eingeteilt:
- Basisversorgung beziehungsweise Altersvorsorgeaufwendungen: Das sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zum berufsständischen Versorgungswerk, zur landwirtschaftlichen Alterskasse und für eine Rürup-Rente;
- sonstige Vorsorgeaufwendungen: Dazu gehören beispielsweise Beiträge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung sowie Renten- und private Kapitallebensversicherung mit Abschluss vor 2005.
In diesem Ratgeber geben wir Dir einen kompakten Überblick über die Vorsorgeaufwendungen. Noch ausführlicher haben wir diese im Ratgeber Vorsorgeaufwendungen dargestellt.
Wie setzt Du die Basisversorgung ab?
Sonderausgaben für die Aufwendungen zur Basisversorgung kannst Du 2024 grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 Euro geltend machen, bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern 55.132 Euro. Für 2025 sind es sogar 29.344 und 58.688 Euro.
Beachte: Seit dem Jahr 2023 kannst Du 100 Prozent Deiner Vorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend machen. Im Jahr 2022 waren es nur 94 Prozent davon, im Jahr 2021 noch 92 Prozent.
Warum konntest Du vor 2023 nicht 100 Prozent der Beiträge absetzen?
Der Gesetzgeber hatte vor 2023 nur eine teilweise steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Altersvorsorge vorgesehen. Der Hintergrund ist die schrittweise Umstellung des Rentensystems zur nachgelagerten Besteuerung. 2023 wurde das geändert, weil sonst eine Doppelbesteuerung der Rente wahrscheinlicher geworden wäre.
Im Rahmen Deiner Steuererklärung für das Jahr 2022 hatte das Finanzamt 94 Prozent Deiner Altersvorsorgeauswendungen berücksichtigt, also 94 Prozent von damals maximal 25.639 Euro. Folglich konnte ein Alleinstehender höchstens 24.101 Euro als Sonderausgaben absetzen; Verheiratete maximal 48.202 Euro.
Rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wird außerdem der eigentlich abziehbare Anteil der Vorsorgeaufwendungen um den steuerfreien Anteil gekürzt, den Arbeitgeber oder Arbeitgeberin in ihre Rentenversicherung einzahlt – und zwar in voller Höhe.
Beispiel: Vorsorgeaufwendungen für 2022
| Arbeitnehmerbeitrag | 4.650 Euro |
|---|---|
| Arbeitgeberbeitrag | 4.650 Euro |
| Basisrentenvertrag | 3.000 Euro |
| Insgesamt | 12.300 Euro |
| Höchstbetrag | 25.787 Euro |
| 94 Prozent von 12.300 Euro | 11.562 Euro |
| abzüglich steuerfreier Arbeitgeberanteil | 4.650 Euro |
| verbleibender Betrag | 6.912 Euro |
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 7. Juli 2025)
In dem Beispiel für das Jahr 2022 hatte der rentenversicherungspflichtige Angestellte ein Jahresbruttoeinkommen von rund 50.000 Euro. Er konnte Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von 6.912 Euro als Sonderausgaben abziehen.
Wie wirken sich Beiträge in eine Rürup-Rente steuerlich aus?
Zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählen auch gezahlte Beiträge in einen Basisrentenvertrag, die sogenannte Rürup-Rente. Auch Beamte und Beamtinnen können sich damit zu ihrer Pension eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Sie gehören jedoch wie Richterinnen und Berufssoldaten zu den rentenversicherungsbefreiten Arbeitnehmern, bei denen der Höchstbetrag gekürzt wird. Und zwar um den fiktiven Gesamtbeitrag aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur allgemeinen Rentenversicherung. Der ungekürzte Höchstbeitrag steht rentenversicherungspflichtigen Angestellten zur Verfügung.
Insbesondere für Besserverdienende kann der Sonderausgabenabzug von Rürup-Beiträgen attraktiv sein. Wer die maximale Steuerersparnis rausholen will, der sollte seine Einzahlungen an die Jahr für Jahr steigenden abzugsfähigen Beträge anpassen.
Die Altersvorsorgeaufwendungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand auf Seite 1 in die Zeilen 4 bis 10.
Ehepaare profitieren davon, dass für sie in der gemeinsamen Steuererklärung der doppelte Höchstbetrag gilt. Dabei kommt es nicht darauf an, wer von beiden welche Altersvorsorgebeiträge bezahlt hat.
Wie kannst Du sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen?
Seit 2010 kannst Du Deine Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das gilt allerdings nur für den Basisschutz, der Dich auf sozialhilfegleichem Niveau absichert.
Ein Anspruch auf Krankengeld gehört deshalb nicht dazu. Deshalb kürzt das Finanzamt bei Pflichtversicherten den Krankenversicherungsbeitrag pauschal um 4 Prozent.
Erstattet die private Krankenversicherung Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung, musst Du diese mit Deinen gezahlten Beiträgen desselben Veranlagungsjahres verrechnen. Folglich reduziert eine Beitragsrückerstattung die abzugsfähigen Sonderausgaben.
Deine Aufwendungen für die Basisversorgung trägst Du auch in die Anlage Vorsorgeaufwand ab Zeile 11 ein. Du musst zudem die von der privaten Kranken- und Pflegeversicherung erstatteten Beiträge angeben.
Zählt der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung?
Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung gilt nicht als Sonderausgabe. Mit dem Selbstbehalt reduzieren privat Krankenversicherte ihren monatlichen Beitrag. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht darin aber keinen Beitrag zu einer Krankenversicherung (Urteil vom 1. Juni 2016, Az. X R 43/14). Lediglich ein Abzug als außergewöhnliche Belastung ist denkbar. Dafür muss aber die individuelle zumutbare Belastung überschritten sein.
Trägt ein privat Krankenversicherter Krankheitskosten selbst, um sich eine Beitragserstattung zu sichern, kann er diese Kosten nicht als Sonderausgaben absetzen (BFH, Urteil vom 29. November 2017, Az. X R 3/16).
Zählen Beiträge zu einer privaten Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben?
Nein. Zahlst Du freiwillig in eine private Pflegezusatzversicherung ein, kannst Du diese Kosten nicht als Sonderausgaben geltend machen (BFH-Urteil vom 24. Juli 2025, Az. X R 10/20).
Was ist mit Bonuszahlungen der Krankenkasse?
Hast Du an einem Gesundheitsprogramm Deiner gesetzlichen Krankenkasse erfolgreich teilgenommen und deshalb einen Bonus erhalten? Du kannst Deine ungekürzten Beiträge für die Krankenversicherung in der Steuererklärung angeben, falls der Bonus keine Beitragsrückerstattung darstellt.
Dies trifft zu, wenn Du aus eigener Tasche zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen bezahlt hast und die Krankenkasse mit dem Bonus diese erstattet. In diesen sogenannten Fällen der Kostenerstattung ist der Sonderausgabenabzug nicht zu mindern, entschied der BFH (Urteil vom 1. Juni 2016, Az. X R 17/15).
Zudem mindern auch reine Beitragsrückerstattungen bis zu einer Höhe von 150 Euro den Sonderausgabenabzug nicht. Das besagt eine Vereinfachungsregelung, die es seit 2022 gibt und mit dem Jahressteuergesetz 2024 dauerhaft gilt.
Weitere Details hierzu sowie zu den anderen als Sonderausgaben absetzbaren Versicherungsbeiträgen findest Du viel ausführlicher im Ratgeber Vorsorgeaufwendungen.
Kannst Du Versicherungsbeiträge Deines Kindes als Sonderausgaben absetzen?
Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Absicherung Deines Kindes kannst Du als Sonderausgaben abziehen, sofern es unterhaltsberechtigt ist und Du selbst die Beiträge bezahlt hast.
Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Krankenversicherungsbeitrag vom (Azubi-) Lohn Deines Kindes einbehält. Dann musst Du jedoch Deinem Kind die abgeführten Krankenversicherungsbeiträge erstatten, damit Du diese in Deiner Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen darfst. So hat es der BFH entschieden (Urteil vom 13. März 2018, Az. X R 25/15). Der Gesetzgeber hat jedoch klargestellt: Entscheidend ist allein, dass Du die Beiträge in Form von Bar- oder Sachleistungen tatsächlich getragen hast.
Falls Du für dieses Kind einen Anspruch auf Kindergeld hast, trage die übernommenen Beiträge in der Anlage Kind ein. Andernfalls in die Anlage Vorsorgeaufwand ab Zeile 37.
Setzt Du selbst die Beiträge ab, hat das Kind allerdings keine Möglichkeit, die Versicherungsprämien als eigene Sonderausgaben abzusetzen: Die Beträge dürfen nicht doppelt berücksichtigt werden.
Gibt es für sonstige Vorsorgeaufwendungen einen Höchstbetrag?
Ja, für sonstige Vorsorgeaufwendungen gibt es einen Höchstbetrag. Er beträgt 1.900 Euro für sozialversicherungspflichtige Angestellte, die einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhalten. Für Selbstständige, die ihre Krankenversicherung alleine finanzieren, ist der Höchstbetrag 2.800 Euro.
Aber: Die Basisbeiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind in voller Höhe absetzbar, selbst wenn sie über dem Höchstbetrag liegen. Ist das der Fall, kannst Du aber definitiv keine weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen abziehen.
Dazu zählt der Krankenversicherungsbeitrag oberhalb des Basisbeitrags, zum Beispiel für Wahlleistungen wie Auslandskrankenversicherung oder Chefarztbehandlung und Krankentagegeld.
Kannst Du weitere Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzen?
Du kannst weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen nur sehr selten geltend machen. Das ist nur nur dann möglich, wenn Du den Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft hast. In diesem Fall lassen sich noch - bis zum Höchstbetrag - die folgende Versicherungen als Sonderausgaben absetzen:
- Arbeitslosenversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung, etwa Privathaftpflichtversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung
- Risikolebensversicherung
- Renten- und Kapitallebensversicherungen, die Du vor 2005 abgeschlossen hast und für die Du bis zu diesem Datum einen ersten Beitrag geleistet hast
Am ehesten sollten Rentner die Chance haben, zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht geltend zu machen. Denn bei einer geringen Rente dürfte noch Luft bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro sein.
Was ist mit Beiträgen zur Riester-Rente?
Der Fiskus fördert die zusätzliche Altersvorsorge im Rahmen eines Riester-Vertrags. In erster Linie erhalten Sparer und Sparerinnen unter bestimmten Bedingungen staatliche Zulagen, die dem Riester-Vertrag gutgeschrieben werden. Damit Du die volle staatliche Förderung erhältst, musst Du 4 Prozent Deines rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen sparen.
Gutverdienende können darüber hinaus von einem Steuervorteil profitieren. Denn Eigenbeiträge und Zulagen zählen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Person als Sonderausgaben. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen. Eine Steuerersparnis von mehreren Hundert Euro ist dadurch möglich. Für Besserverdienende und kinderlose Steuerzahlende ist es oft so, dass ihnen der Sonderausgabenabzug mehr Geld bringt als die Zulagen. Für Familien sind die staatlichen Zulagen in der Regel günstiger als der Sonderausgabenabzug.
Fülle die Anlage AV aus und füge diese Deiner Steuererklärung bei. Das Finanzamt macht dann eine Günstigerprüfung. Es berechnet, ob Dir der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulagen. Ist dies der Fall, dann erhältst Du die Differenz aus Steuervorteil und Zulagen ausbezahlt.
Wie setzt Du Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner ab?
Zu den Sonderausgaben gehören auch Zahlungen an den früheren Ehepartner oder die frühe Ehepartnerin - zum einen Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs; zum anderen auch laufende oder einmalige Unterhaltsleistungen an Deine geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehefrau oder Deinen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehemann – das sogenannte Realsplitting. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften nach einer Trennung.
Wie funktioniert das Realsplitting?
Nehmen wir an, Du bist eine Frau und hast Dich von Deinem Mann getrennt. Generell gilt: Die jährlich absetzbare Höchstsumme beträgt 13.805 Euro. Sie erhöht sich noch um den Betrag, den Du gegebenenfalls zusätzlich für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Deines Ex zahlst.
Die Sache hat nur einen Haken: Dein ehemaliger Partner muss Deinem Sonderausgabenabzug zustimmen, weil er Deine Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte in der Anlage SO angeben und versteuern muss. Dafür müssen beide die Anlage U unterschreiben. Der Ex kann verlangen, dass Du seinen Steuernachteil erstattest.
Wenn sich Dein Ex-Mann weigert, kannst Du dessen Zustimmung nur gerichtlich durchsetzen. Um die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu sparen, kannst Du anbieten, ihn an Deinem Steuervorteil zu beteiligen, um sich möglicherweise so zu einigen. Dieses Angebot dürfte sich für Dich immer noch lohnen, wenn Du mehr verdienst als Dein Ex-Mann und sich Deine Steuerprogression verringert.
Wann ist die Anlage Unterhalt eine Alternative?
Wenn Du den Sonderausgabenabzug nicht beantragen willst oder alle Versuche scheitern, eine unterschriebene Anlage U vom Ex zu bekommen, kannst Du versuchen, Deine Unterhaltsleistungen alternativ als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen - in der Anlage Unterhalt. Damit sich diese steuerlich auswirken, müssen sie Deine individuelle zumutbare Belastung überschreiten. Außerdem werden eigene Einkünfte, Bezüge und Vermögen der unterstützten Person gegengerechnet.
Detaillierte Informationen wie Du Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen kannst, enthält unser Ratgeber zum Ehegattenunterhalt-Steuererklärung.
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Kannst Du die Kirchensteuer als Sonderausgaben absetzen?
Deine gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar. Dazu zählt auch die offene Kirchensteuer des Erblassers, die der Erbe bezahlt hat. Im Jahr der Nachzahlung für den Erblasser ist dieser Betrag als eigene Sonderausgabe absetzbar. Das entschied der BFH (Urteil vom 21. Juli 2016, Az. X R 43/13).
Falls Du Kapitalerträge erzielst, die Du mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuerst - also nicht mit dem 25-prozentigen Abgeltungssteuersatz - zählt auch die Kirchensteuer, die auf Kapitalertragsteuer entfällt, zu den Sonderausgaben. Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten wurde, wird hingegen pauschal versteuert und stellt daher keine Sonderausgabe dar.
Sofern Dir das Finanzamt Kirchensteuer erstattet hat, musst Du auch diese Erstattung angeben. Sie wird gegengerechnet.
Auch das in einigen Bundesländern wie Bayern erhobene Kirchgeld ist als Sonderausgabe absetzbar. Außerdem als Sonderausgabe abziehbar sind das allgemeine und besondere Kirchgeld als Unterform der Kirchensteuer. Du brauchst allerdings eine Empfangsbestätigung der Religionsgemeinschaft über die gezahlten Beiträge.
Deine Kirchensteuer trägst Du in der Anlage Sonderausgaben in der Zeile 4 ein.
Gibt es Sonderausgaben bei der ersten Berufsausbildung?
Kosten Deiner eigenen erstmaligen Berufsausbildung oder Deines Erststudiums kannst Du mit bis zu 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Als Erststudium zählen die Semester bis zur Erlangung des Bachelors. Wenn sich bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften beide in Berufsausbildung befinden, kann jeder den Höchstbetrag ansetzen.
Zu den Ausbildungskosten können zum Beispiel gehören:
- Lehrgangs-, Studien-, Seminar- und Kursgebühren
- Aufwendungen für Arbeitsmittel wie PC, Schreibtisch, Fachbücher und anderes Lernmaterial
- Fahrtkosten für den Weg von der Wohnung zur Hochschule
- selbst getragene Kosten für Praktika und Auslandssemester
Ausgaben für Erstausbildung oder -studium trägst Du in der Anlage Sonderausgaben unter „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildungs“ in Zeile 13 ein.
Dagegen können Deine Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn sie zum Beispiel für eine weitere Berufsausbildung oder ein weiteres Studium entstanden sind. Weitergehende Informationen dazu findest Du im Ratgeber zu Werbungskosten im Zweitstudium.
Wie setzt Du Spenden als Sonderausgaben ab?
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke berücksichtigt das Finanzamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Deiner Einkünfte sofort; höhere Spenden können auf Folgejahre vorgetragen werden. Das nennt sich dann Spendenvortrag.
Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung ist ein vereinfachter Nachweis erlaubt. Bei Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen und Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen sogar generell. Dann reicht als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung, zum Beispiel ein Kontoauszug.
Das Steuermodernisierungsgesetz brachte eine weitere Erleichterung: Ab der Steuererklärung 2017 müssen generell keine Spendenbescheinigungen mehr eingereicht werden – erst auf Nachfrage des Finanzamts. Du musst jedoch die Belege aufheben – und zwar bis zum Ende des Jahres nachdem Du Deinen Steuerbescheid erhalten hast.
Wie lassen sich Parteispenden absetzen?
Besonders viel absetzen kannst Du, wenn Du an eine Partei spendest - oder dort Mitgliedsbeiträge zahlst. Denn Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien kannst Du zur Hälfte unmittelbar von Deiner ermittelten Steuerschuld abziehen – bis zu einem Höchstbetrag von 825 Euro im Jahr. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren/Lebenspartnern sind es 1.650 Euro. Das Gleiche gilt für Spenden und Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Spendest Du also 1.000 Euro an eine Partei, ermäßigt sich Deine ermittelte Einkommensteuerlast direkt um 500 Euro, nicht etwa Dein zu versteuerndes Einkommen. Tatsächlich sparst Du sogar noch mehr, weil der Steuerabzug zweistufig ermittelt wird.
Spenden und Mitgliedsbeiträge führst Du in der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben unter Zuwendungen ab Zeile 5 auf.
Wesentlich ausführlichere Informationen, auch zum Spendenvortrag und zu Aufwandsspenden findest Du im Ratgeber zu Spenden absetzen.
Lassen sich Kinderbetreuungskosten und Schulgeld absetzen?
Ja. Der Fiskus fördert Kinderbetreuungskosten und das Schulgeld von Eltern mit Kindern.
So kannst Du beispielsweise 80 Prozent Deiner Aufwendungen für Kinderbetreuung bis zu 6.000 Euro absetzen. Geltend machen kannst Du damit maximal aber 4.800 Euro je Kind und Kalenderjahr als Sonderausgaben (Jahressteuergesetz 2024). Das gilt seit 2025, zuvor waren es zwei Drittel der Kosten und damit maximal 4.000 Euro.
Die Kinderbetreuungskosten trägst Du in der Anlage Kind ab Zeile 66 ein. Welche Voraussetzungen Du erfüllen musst und welche Kosten konkret absetzbar sind, kannst Du im Ratgeber zu Kinderbetreuungskosten nachlesen.
Wenn Dein Kind ein Internat, eine Waldorfschule oder eine andere Privatschule besucht, dann musst Du Schulgeld zahlen. Es ist als Sonderausgabe abzugsfähig – zumindest 30 Prozent bis zum Höchstbetrag von 5.000 Euro jährlich je Kind. Das Schulgeld trägst Du in der Anlage Kind Deiner Steuererklärung in Zeile 55 ein. Weitere Details findest Du im Ratgeber Schulgeld.
Wie sparst Du mit einer denkmalgeschützten Immobilie Steuern?
Für das Wohnen in den eigenen vier Wänden gibt es ein Modell, bei dem der Eigentümer Steuern sparen kann: die Denkmalabschreibung (§ 10f EStG). Diese Förderung aus der sogenannten Denkmal-AfA steht Dir in Deinem Leben nur für ein Gebäude zu; für Zusammenveranlagte geht dies für zwei Gebäude.
Im Kern funktioniert das so: Du kaufst in Deutschland einen sanierungsbedürftigen Altbau, der als Baudenkmal anerkannt ist. Noch vor Beginn der Renovierungsmaßnahmen lässt Du Dir die geplanten Baumaßnahmen von der Denkmalschutzbehörde bescheinigen. Dementsprechend sanierst Du Deine Immobilie und ziehst danach ein.
Im Jahr, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde und Du eingezogen bist sowie in den folgenden neun Jahren darfst Du jährlich neun Prozent der Modernisierungskosten wie Sonderausgaben abziehen, über zehn Jahre also höchstens 90 Prozent abschreiben. Das nennt sich Absetzung für Abnutzung - AfA. Im Anschaffungsjahr musst Du zeitanteilig abschreiben; bei einem Kauf im Dezember also nur ein Zwölftel der jährlichen AfA. Deine Angaben machst Du in der Steuererklärung in der Anlage FW.
Was ist, wenn Du die Immobilie vermietest?
Willst Du die Immobilie vermieten, dann kannst Du über zwölf Jahre sogar die gesamten Modernisierungskosten abschreiben: in den ersten acht Jahren mit jeweils neun Prozent und vier weitere Jahre mit jeweils sieben Prozent. Die erhöhten Absetzungen bei Baudenkmalen kannst Du in der Anlage V als Werbungskosten geltend machen (§§ 7i und 7h EStG). Außerdem darfst Du bei Vermietung zusätzlich den Kaufpreis der unsanierten Immobilie abschreiben. Abziehen musst Du den Grundstückswert, der nicht abschreibbar ist. Den Kaufpreis für den Gebäudewert darfst Du jährlich mit 2 Prozent abschreiben, wenn die Immobilie ab 1925 fertiggestellt wurde; für ältere Objekte gilt 2,5 Prozent jährlich.
Was solltest Du bei der Denkmal-Afa unbedingt beachten?
Ob Selbstnutzer oder Vermieter: Ganz entscheidend ist das denkmalgerechte Sanieren nach dem Kauf. Besorge Dir vor Beginn der Sanierung die Genehmigung der örtlich zuständigen Denkmalschutzbehörde. Steht beispielsweise nur die Fassade unter Denkmalschutz, dann werden nur die Kosten einer Fassadensanierung einbezogen. Allein die Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals werden gefördert. Der Einbau von Bad, Toiletten und Heizung zählt in der Regel dazu. Die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde dokumentiert die anzuerkennenden Aufwendungen. Sie stellt fürs Finanzamt einen verbindlichen Grundlagenbescheid dar.
Hast Du Zuschüsse für Deine Restaurierungsmaßnahmen erhalten, musst Du diese von den Modernisierungskosten abziehen. Nur die Differenz kann steuerlich berücksichtigt werden.
Für wen lohnt sich die Denkmal-Afa?
Von den sehr hohen Abschreibungssätzen bei der Denkmal-Afa profitieren vor allem Besserverdienende. Sie können dadurch ihre Steuerlast deutlich reduzieren. Allerdings sind die Auflagen des Denkmalschutzamts einzuhalten. Dadurch ist die Renovierung von denkmalgeschützten Immobilien deutlich kostspieliger als bei neueren Objekten. Zudem sollten Investoren einen langfristigen Anlagehorizont von mindestens 15 Jahren haben. Denn der Steuervorteil während des Förderzeitraums ist nicht auf einen Käufer übertragbar.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
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Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.




