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Auszug aus Artikeln zu Reiserecht bei Finanztip.de

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in Rubrik: Reisen   (0.05 Sekunden) mehr in Suche in Rubriken  
  1. Nichtantritt der Reise: Volle Stornopauschale unwirksam
    ... Reisepreis, ohne dass differenziert wird nach Haupt-, Zwischen- oder Nebensaison, nach der Beliebtheit des Reiseziels oder bezüglich der einzelnen Kostenfaktoren (OLG Nürnberg, Urteil vom 20.7.1999 – bislang unveröffentlicht). Praxishinweis: Stornostaffeln bleiben ein neuralgisches Thema. Das Urteil sollte in der nächsten AGB-Auflage berücksichtigt werden. Denn es gibt zu Storno-AGB wenig veröffentlichte Rechtsprechung, so dass obiges Urteil sicherlich auf öffentliche Resonanz stoßen wird. Der Inhalt ist nach bestem ...  
  2. Stornogebühr kann nicht 100 Prozent betragen
    ... Ein Kunde möchte noch am Abreisetag von seiner Reise zurücktreten. Der Reiseveranstalter verlangt eine Storno-Gebühr von 100 Prozent des Reisepreises. Statthaft? Nein, denn es liegt ein Verstoß gegen § 9 II Nr. l AGBG vor. Eine Storno-Entschädigung von 100 Prozent ist unwirksam, weil nicht berücksichtigt wird, dass auch kurzfristig stornierte Reisen noch verkauft werden können. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, muss der Reiseveranstalter eigene Personal- und Sachkosten abziehen, die er bei nicht durchgerührter ...  
  3. Angemessenheit einer formularmäßigen Stornokostenpauschale
    ... Wer eine Pauschalreise sechs Tage vor Urlaubsbeginn absagt, der kann vom Reiseveranstalter mit einer 50-prozentigen Stornogebühr belegt werden (Landgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen 2/24 S 310/94). Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters bei einem Reiserücktritt bis ab dem 6. Tag vor Reisebeginn eine Stornopauschale von 50% des Reisepreises vorsehen, so ist diese Bestimmung nicht zu beanstanden. Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit ...  
  4. Lösungsmöglichkeiten vom abgeschlossenen Reisevertrag: Stornierung
    ... Reiseveranstalter verliert den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss diesen - soweit schon gezahlt - zurückzahlen. Als Ausgleich für diesen Nachteil kann er jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, den Ersatz der sogenannten Stornokosten. Für die Berechnung dieser Entschädigung bietet das Gesetz zwei Möglichkeiten an: Die konkrete und die abstrakte Berechnung. Die Höhe der angemessenen Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis nach Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten ...  
  5. Keine Stornogebühren bei Warnung - Auswärtiges Amt
    ... Bucht ein Urlauber eine Pauschalreise in ein Land, für das das Auswärtige Amt vor Reisebeginn eine Warnung ausspricht, kann der Kunde den Vertrag mit dem Reiseveranstalter auflösen, ohne eine Stornogebühr zahlen zu müssen. Für die Beurteilung der Sicherheitslage in dem Land ist die Einschätzung des Auswärtigen Amtes von besonderer Bedeutung. Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sind im Internet und auch telefonisch unter Telefon 01888/170 oder 030 50000 abrufbar. Finanztip.de   Keine Gewähr ...  
  6. Urlaubsreise kurzfristig stornieren
    ... Nicht jeder Urlauber schließt eine besondere Versicherung für den Fall des Reiserücktritts ab. Die Umstände, unter denen eine Reiseversicherung die Stornokosten für eine nicht angetretene Reise (anteilig) übernimmt, sind auch sehr eng gefasst. Im nachstehenden Text wird unterstellt, dass keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. Zunächst ist festzuhalten, dass es bei Reisen - im Gegensatz zu Haustürgeschäften - kein Widerrufsrecht gibt. Ein einmal geschlossener Reisevertrag gilt. Kein Urlauber kann aber ...  
  7. Stornierung der Reise vor Reiseantritt
    ... und Sie müssen zur Beerdigung) nicht mehr in der Lage, die Reise anzutreten. In diesem Falle sind Sie berechtigt, den Reisevertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Im Gegenzug ist der Reiseveranstalter allerdings berechtigt, von Ihnen eine Stornogebühr zu verlangen. Diese wird meistens in Prozentsätzen vom Reisepreis berechnet und erhöht sich schrittweise, je kürzer vor Reiseantritt Sie noch stornieren (denn umso schwieriger ist es für den Reiseveranstalter, die Reise noch an jemand anders abzusetzen). Für ...  
  8. Stornierung sechs Tage vor Reisebeginn
    ... jedoch nicht aus, um ein Kündigungsrecht gemäß BGB § 651j zu begründen. Eine derartige Gefährdung gehört zu dem von jedermann zu tragenden allgemeinen Lebensrisiko. Wird vom Urlauber trotzdem die Reise storniert, so kann der Reiseveranstalter eine Stornogebühr einbehalten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters sahen vor, dass bei einem Reiserücktritt bis ab dem 6. Tag vor Reisebeginn eine Stornopauschale von 50% zu zahlen sei. Diese Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht zu ...  
  9. Reiserücktrittsversicherung - Leistungen
    ... Reiserücktrittskostenversicherung - Welche Leistungen erbringt die Versicherung? Vor Antritt der Reise übernimmt die Versicherung die Stornokosten. Je knapper der Rücktritt vor Antritt der Reise erfolgt, desto höher sind die Kosten natürlich und desto sinnvoller wird eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Wenn Sie also "last-,minute" buchen, sollte eine Reiserücktrittskosten-Versicherung eigentlich obligatorisch sein. Nach Reiseantritt übernimmt die Versicherung die Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie wegen ...  
  10. Unwirksamkeit unbilliger Klauseln
    ... geprägt durch das Pauschalreiserecht der § § 651a ff. BGB . Eine unangemessene Benachteiligung des Reisekunden wäre etwa zu sehen, wenn der Reiseveranstalter sich einen Vorbehalt zur beliebigen Leistungsänderung einräumen würde. Oder es werden Stornobedingungen vorgeschrieben und der Eindruck erweckt, diese seien gesetzlich zwingend und dem Reisenden nicht der Nachweis ermöglicht, dass in seinem Fal ...  
  11. Stornierung von Ferienhaus - Stornogebühr
    ... Geschäftsbedingungen (AGB) Ferienhausvermieter Ein Ferienhausvermieter hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Stornogebühr von 80% vorgesehen, wenn eine Stornierung erst ab dem 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn erfolgt. Das Amtsgericht Hechingen (Aktenzeichen 6 C 232/00) sah die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Ferienhausvermieters als zulässig an. Auch gegen die Höhe hatte das Gericht keine Einwendungen. Denn insbesondere größere Ferienwohnungen für Familien seien kurzfristig ...  
  12. Reiserücktrittsversicherung Krankheitsgefahr Stornokosten
    ... Familie eine Reiserücktrittsversicherung ab. Als er schließlich aus der Presse erfuhr, dass auf Mauritius das Chikunguya-Virus grassierte, das durch Mücken übertragen wird, stornierte er die Reise und verlangte von der Versicherung die Zahlung der Stornokosten. Zur Begründung gab er an, seine Ehefrau habe durch die Nachricht über die Existenz des gefährlichen Virus eine psychische Störung erlitten. Diese unerwartete Erkrankung sei vom Versicherungsschutz umfasst. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen und wies ...  

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