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- Tierhaltung (Haustier) in Mietwohnung
... Das Wichtigste in Kürze Das Mietrecht regelt nicht im Gesetz die Tierhaltung in einer Mietwohnung. Es kommt daher vorrangig auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Vermieter dürfen die Haltung von Tieren in der Mietwohnung allerdings nicht pauschal verbieten. Ein solches Verbot würde nach Ansicht der Richter am Bundesgerichtshof den Mieter unangemessen benachteiligen, weil ein derartiges Verbot dem Wortlaut nach auch die Haltung unproblematischer Kleintiere untersagt. Klage auf Unterlassung statt Kündigung bei ...
- Haustiere in Mietwohnung: Generelles Verbot is unwirksam
... Wohnungsmietvertrag, Jede Tierhaltung, insb. von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters, benachteiligt den Mieter in unangemessener Weise und ist daher unwirksam, da sie keine Ausnahme für Haustiere vorsieht, deren Haltung vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache noch gedeckt ist. Dies kann insbesondere bei Kleintieren wie Vögeln oder Hamstern angenommen werden. Ist die Regelung über die Tierhaltung wie in diesem Fall unwirksam oder fehlt sie von ...
- Haustierverbot generelles Unwirksamkeit
... Kein generelles Haustierverbot Urteil zu: Haustierverbot generelles Unwirksamkeit Eine Wohnungseigentümerversammlung darf im Wege eines Mehrheitsbeschlusses kein generelles Haustierverbot beschließen. Ein ausnahmsloses Haustierverbot widerspricht dem Wesensgehalt des Sondereigentums und würde auch Haustiere erfassen, von denen keinerlei Störungen ausgehen (z. B. Fische, Kanarienvögel und andere Kleintierarten). Ein derartiges Verbot ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken unverhältnismäßig und daher ...
- Mietvertrag: Kündigung bei unerlaubter Tierhaltung
... Wer ein Haustier hält, obwohl er sich dazu die Erlaubnis nicht beschafft hat, kann nur deswegen allein in aller Regel nicht gekündigt werden. Fordert allerdings der Vermieter den Mieter auf, das Tier abzuschaffen und stehen dafür gewichtige Gründe, dann muss der Mieter das Tier wieder weggeben. In besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel Blindenhund) kann auch der Vermieter den Mieter nicht zur Weggabe zwingen. Eine Klausel im Mietvertrag, nach der jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist unwirksam. ...
- BGH: Kleintierhaltung in Mietwohnung erlaubt
... Christoph L. / Pixelio Die Haltung von Kleintieren in einer Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt und darf im Mietvertrag nicht von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht werden. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof. Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrages bedarf "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters". Der Kläger bat ...
- Immer aufs Neue: Streit um Haustiere
... Vermieterin verbietet die Haltung eines Yorkshire-Terriers Eine Mieterin wollte sich einen Yorkshire-Terrier zulegen und bat dafür die Vermieterin um Erlaubnis. Im Mietvertrag war vereinbart, dass Tiere nur mit Zustimmung der Vermieterin in der Mietwohnung gehalten werden dürften. Die Vermieterin hatte allerdings kein Herz für Tiere und verweigerte die Zustimmung. Deshalb wurde sie von der Mieterin verklagt. Das Landgericht Kassel verhalf der Frau zu ihrem Hund (1 S 503/96). Die Tierhaltung gehöre nicht automatisch ...
- Haustiere - Mietvertrag entscheidend
... Ohne Zustimmung des Vermieters ist dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet, eine Katze zu halten. Dies gilt auch, wenn der Mieter dem Vermieter angeboten hat, eine "Katzenkaution" zu zahlen, um erforderliche Reinigungsmaßnahmen durchführen zu können. In dem betreffenden Fall bot der Mieter dem Vermieter EUR 1.500,00 zusätzliche Kaution an, doch der Vermieter lehnte ab. Im Prozess vor dem Amts- und Landgericht unterlag der Mieter in beiden Instanzen. Das Landgericht Hamburg - Aktenzeichen 316 S 7/04 - stellte sich ...
- Haustiere in Wohnung
... Haustiere und Tierhaltung im Mietvertrag Auszug aus Artikel zu Mietrecht bei Finanztip.de: Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit ...
- Haustiere: Der Papagei hält besser den Schnabel
... Rund fünf Millionen Ziervögel bevölkern deutsche Wohnzimmer. Vor allem Papageienvögel werden als Haustiere immer beliebter. Nicht immer zum Wohle der Nachbarn oder der Vermieter. Kanarienvögel oder Wellensittiche gelten im Gegensatz zu Papageien als Kleintiere und sind in Mietwohnungen in vernünftiger Anzahl immer erlaubt, auch wenn im Mietvertrag ein Tierhaltungsverbot verankert ist. Vor einer Anschaffung eines Papageienvogels sollte man mit dem Vermieter sprechen. Denn diese Exoten dürfen in der Regel nur mit ...
- Haustiere dürfen nicht stinken
... Wieder hat eine Mieterin in einem Prozess Schwein gehabt: Sie darf ihr Minischwein in ihrer Wohnung behalten, ein zweites allerdings muss sie abschaffen. Das befand jetzt das Amtsgericht München in einem Urteil vom 06.07.2004 (Az: 413 C 12648/04). Begründung: Soweit die Tierhaltung nicht im Wohnungsmietvertrag ausgeschlossen ist, gehört das Halten eines Minischweins zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Dies gelte allerdings nicht, wenn konkrete, auch außerhäuslich eingetretene Gefährdungen vom Schwein ausgehen. ...
- Mietvertrag / Tierhaltung / Zustimmung des Vermieters
... Vorab: Eine Klausel im Mietvertrag, nach der jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist unwirksam. Der Mietvertrag darf nicht die vertragsgemäße Haltung von Kleintieren unter den Zustimmungsvorbehalt setzen. Eine solche Mietvertragsklausel ist auch unwirksam, wenn nur einige Kleintiere von der Zustimmungspflicht des Vermieters ausgenommen sind. Bei einer unwirksamen Tierklausel im Mietvertrag ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Tierhaltung vertragsgemäß ist oder nicht. Der Artikel Tierhaltung in ...
- Kündigung Tierhaltung Katzenklappe
... Kündigung wegen eigenmächtig eingebauter Katzenklappe Urteil zu: Kündigung Tierhaltung Katzenklappe Ein in einem Formularmietvertrag enthaltenes generelles Verbot, in einer Mietwohnung Haustiere zu halten, ist unwirksam, weil zumindest die Haltung kleinerer Haustiere zum allgemeinen Wohngebrauch gehört. Schafft sich ein Mieter entgegen einer derartigen Vertragsklausel eine Katze an, kann der Vermieter deshalb auch dann nicht kündigen, wenn der Mieter eigenmächtig eine so genannte Katzenklappe eingebaut hat. ...
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