Haustiere und Tierhaltung im Mietvertrag
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- Haustiere Mietwohnung Verbot Unwirksamkeit
... Unwirksame Tierhaltungsklausel Urteil zu: Haustiere Mietwohnung Verbot Unwirksamkeit Die Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag, Jede Tierhaltung, insb. von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters, benachteiligt den Mieter in unangemessener Weise und ist daher unwirksam, da sie keine Ausnahme für Haustiere vorsieht, deren Haltung vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache noch gedeckt ist. Dies kann insbesondere bei Kleintieren wie Vögeln ...
- Haustierverbot generelles Unwirksamkeit
... Kein generelles Haustierverbot Urteil zu: Haustierverbot generelles Unwirksamkeit Eine Wohnungseigentümerversammlung darf im Wege eines Mehrheitsbeschlusses kein generelles Haustierverbot beschließen. Ein ausnahmsloses Haustierverbot widerspricht dem Wesensgehalt des Sondereigentums und würde auch Haustiere erfassen, von denen keinerlei Störungen ausgehen (z. B. Fische, Kanarienvögel und andere Kleintierarten). Ein derartiges Verbot ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken unverhältnismäßig und daher ...
- BGH: Kleintierhaltung in Mietwohnung erlaubt
... Christoph L. / Pixelio Die Haltung von Kleintieren in einer Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt und darf im Mietvertrag nicht von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht werden. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof. Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrages bedarf "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters". Der Kläger bat ...
- Immer aufs Neue: Streit um Haustiere
... Vermieterin verbietet die Haltung eines Yorkshire-Terriers Eine Mieterin wollte sich einen Yorkshire-Terrier zulegen und bat dafür die Vermieterin um Erlaubnis. Im Mietvertrag war vereinbart, dass Tiere nur mit Zustimmung der Vermieterin in der Mietwohnung gehalten werden dürften. Die Vermieterin hatte allerdings kein Herz für Tiere und verweigerte die Zustimmung. Deshalb wurde sie von der Mieterin verklagt. Das Landgericht Kassel verhalf der Frau zu ihrem Hund (1 S 503/96). Die Tierhaltung gehöre nicht automatisch ...
- Haustiere - Mietvertrag entscheidend
... Datum: 28.07.2004 --- Wohnungsmietrecht Ohne Zustimmung des Vermieters ist dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet, eine Katze zu halten. Dies gilt auch, wenn der Mieter dem Vermieter angeboten hat, eine "Katzenkaution" zu zahlen, um erforderliche Reinigungsmaßnahmen durchführen zu können. In dem betreffenden Fall bot der Mieter dem Vermieter EUR 1.500,00 zusätzliche Kaution an, doch der Vermieter lehnte ab. Im Prozess vor dem Amts- und Landgericht unterlag der Mieter in beiden Instanzen. Das Landgericht Hamburg - ...
- Haustiere in Wohnung
... Haustiere und Tierhaltung im Mietvertrag Auszug aus Artikel zu Mietrecht bei Finanztip.de: Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit ...
- Haustiere: Der Papagei hält besser den Schnabel
... Rund fünf Millionen Ziervögel bevölkern deutsche Wohnzimmer. Vor allem Papageienvögel werden als Haustiere immer beliebter. Nicht immer zum Wohle der Nachbarn oder der Vermieter. Kanarienvögel oder Wellensittiche gelten im Gegensatz zu Papageien als Kleintiere und sind in Mietwohnungen in vernünftiger Anzahl immer erlaubt, auch wenn im Mietvertrag ein Tierhaltungsverbot verankert ist. Vor einer Anschaffung eines Papageienvogels sollte man mit dem Vermieter sprechen. Denn diese Exoten dürfen in der Regel nur mit ...
- Haustiere dürfen nicht stinken
... Wieder hat eine Mieterin in einem Prozess Schwein gehabt: Sie darf ihr Minischwein in ihrer Wohnung behalten, ein zweites allerdings muss sie abschaffen. Das befand jetzt das Amtsgericht München in einem Urteil vom 06.07.2004 (Az: 413 C 12648/04). Begründung: Soweit die Tierhaltung nicht im Wohnungsmietvertrag ausgeschlossen ist, gehört das Halten eines Minischweins zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Dies gelte allerdings nicht, wenn konkrete, auch außerhäuslich eingetretene Gefährdungen vom Schwein ausgehen. ...
- Tierhaltung in der Mietwohnung - Allgemeines
... der Tat ist es so, dass gerade die Leute Sehnsucht nach einem Hund oder einer Katze haben, die es sich von den Räumlichkeiten eigentlich gar nicht erlauben können, ein Tier zu halten. Denn in einer kleinen Mietwohnung in einer Großstadt führt ein Haustier sicherlich nicht das angenehmste Leben. Andererseits ist es aber oft gerade ein Haustier, dessen Anwesenheit eine solche Wohnsituation noch erträglich macht. Für Kinder ist ohnehin das Zusammenleben mit einem Haustier eine feine Sache. Immer öfter stellt sich ...
- Mietvertrag / Tierhaltung / Zustimmung des Vermieters
... Bei einer solchen vertraglichen Regelung steht es grundsätzlich im Ermessen des Vermieters, ob er die Tierhaltung duldet oder nicht (OLG Hamm WM 81 S. 53). Das bedeutet aber, dass im jeden Einzelfall gerecht entschieden werden muss und dass der Vermieter sein Ermessen richtig ausüben muss. Und das wiederum bedeutet, dass der Mieter eigentlich generell davon ausgehen kann, dass der Vermieter seine Zustimmung zur Tierhaltung erteilen muss, falls nicht gewichtige Gründe im Wege stehen (LG Hamburg, WM 98 S. 378, LG ...
- Kündigung Tierhaltung Katzenklappe
... Kündigung wegen eigenmächtig eingebauter Katzenklappe Urteil zu: Kündigung Tierhaltung Katzenklappe Ein in einem Formularmietvertrag enthaltenes generelles Verbot, in einer Mietwohnung Haustiere zu halten, ist unwirksam, weil zumindest die Haltung kleinerer Haustiere zum allgemeinen Wohngebrauch gehört. Schafft sich ein Mieter entgegen einer derartigen Vertragsklausel eine Katze an, kann der Vermieter deshalb auch dann nicht kündigen, wenn der Mieter eigenmächtig eine so genannte Katzenklappe eingebaut hat. ...
- Der Mietvertrag enthält keine Regelung über die Tierhaltung
... halber den Vermieter trotzdem um Erlaubnis bitten, bevor Sie sich einen Hund anschaffen. Denn die Rechtsprechung ist zur Frage der Tierhaltung regional sehr unterschiedlich. Generell geht die Tendenz dahin, dass der Mieter in seiner Entscheidung, ein Haustier anzuschaffen, nicht völlig frei ist. Jedenfalls in städtischen Wohngebieten oder in Mehrfamilienhäusern gehört die Tierhaltung nicht unbedingt schon zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Deshalb muss, wenn Mietparteien etwas enger aufeinander sitzen, ...
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