Die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt sich in den Regelfällen nach dem vorher durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelt. Als Grundlage dient das Bruttoarbeitsentgelt des letzten Jahres. Aus dem gesamten Bruttoentgelt aus dem vollen Jahr unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit wird ein durchschnittliches tägliches Brutto ermittelt. Dazu wird einfach das Gesamtbruttoentgelt durch die Anzahl der Tage (365) geteilt. Das durchschnittliche tägliche Bruttoentgelt wird in den Bewilligungsbescheides als Bemessungsentgelt ausgewiesen.
Von dem individuellen täglichen Bemessungsentgelt wird ein sogenanntes Leistungsentgelt bestimmt. Das Leistungsentgelt ist für den Arbeitslosen das Nettoarbeitsentgelt. Berechnet wird das Leistungsentgelt durch den Abzug von 21 % als pauschale Sozialversicherungsbeiträge. Für die vom Bemessungsentgelt geminderte Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag gilt die Lohnsteuertabelle nach dem Einkommensteuergesetz. Die Höhe der weiterhin abzusetzenden Lohnsteuer beim Arbeitslosengeld, ist demzufolge abhängig von der eingetragenen Lohnsteuerklasse.
Nach der Ermittlung des Leistungssatzes wird die Höhe des zu zahlenden Leistungssatzes bestimmt. Vom Leistungsentgelt erhält ein Arbeitsloser ohne Kind 60% und ein Arbeitloser, der für ein Kind unterhaltsverpflichtet ist, erhält 67% des Leistungsentgeltes. Der allgemeine Leistungssatz in Höhe von 60% des vorher verdienten Nettogehalts (Leistungsentgelt), erhalten mithin Antragsteller ohne Kind. Der erhöhte Leistungssatz in Höhe von 67% des Leistungsentgeltes erhalten antragstellende Arbeitslose wenn er oder der "nicht dauernd von ihm getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner" mindestens ein leibliches, angenommenes oder Pflege-Kind hat. Die Betonung liegt auf mindestens, denn es kommt nicht auf die Anzahl der Kinder an.
Allerdings gibt es hinsichtlich der Berechnung des Bemessungsentgeltes auch weiterhin Sonderberechnungen. Zum Programm: Ausgangslage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes I ist das Bemessungsentgelt. Der Ermittlung des Bemessungsentgelts (Bemessung) liegt ein umfassendes Berechnungsverfahren zu Grunde, bei dem eine Reihe gesetzlicher Regelungen beachtet werden muss. Besonderheiten wie z.B. Teilzeitbeschäftigung, unbillige Härte und Vorbezug von Arbeitslosengeld I müssen gewürdigt werden.
Hier daher weitere Links zu einem einfachen Arbeitslosengeldrechner auf der Website von sozialleistungen.info und zu einem ALG-Rechner auf der Website von ihre-vorsorge.de.
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