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Bekomme ich weiter Arbeitslosengeld II, wenn ich krank bin?Geht aus der Bescheinigung hervor, dass Sie voraussichtlich länger als sechs Monate krank sein werden, sind Sie nicht mehr erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes. Sie können dann entweder: Sozialgeld, (wenn Sie mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben) oder, Sozialhilfe (wenn Sie allein stehend sind) erhalten. Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform
Artikel per Zufallswahl: Motivationsveranstaltungen sind nicht als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen gesetzlich unfallversichert Anrechnung unangemessener Bestattungsvorsorge bei Sozialhilfebezug Sozialhilfeempfängerin wehrt sich erfolgreich gegen Gläubigerin Keine Kostenübernahme für Behinderten-Pkw Darf der Betriebsrat bei der Briefgestaltung mitbestimmen? Sozialhilfe Kapitallebensversicherung Verwertung Berufskrankheit Computerarbeit Sehnenscheidenentzündung Arbeitslosenhilfe verjährt nach vier Jahren Arbeitslosengeld II Zuschlag Schwangerschaft HartzIV Künstlerabgabe für "Superstar“-Juroren | |||||||||||