Steueränderungen - Steueränderungsgesetz 2007
Siehe auch die Artikel zu aktuellen Steueränderungen, so zum Beispiel
2008,
2009
Steueränderungsgesetz 2007 - das so genannte Haushaltsbegleitgesetz
Reine Steuersparmodelle und Verlustverrechnungen bei Medien-, Windkraftfonds und ähnlichen Fonds sowie Schiffsbeteiligungen waren bereits rückwirkend zum 11. November 2005 gestrichen worden.
siehe hierzu auch Steuersparfonds. Bereits zum
1. Januar 2006 wurden ebenfalls viele Steuervergünstigungen gestrichen. Dafür sind sind insbesondere steuerliche Anreize für Handwerkerarbeiten und Kinderbetreuung einbeführt worden.
Steueränderungen ab 1. Januar 2007:
- Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent bleibt unverändert bestehen.
- Reichensteuer: Erhöhung Spitzensteuersatz um 3 Prozent auf Einkünfte oberhalb von 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete. Ausgenommen sind bis zum 31. Dezember 2007 die Gewinneinkunftsarten. Ab dem Jahr 2008 werden auch sie zur Reichensteuer herangezogen. Basis ist das zu versteuernde Einkommen (Meistzahlersteuer oder Reichensteuer genannt).
Die so genannte Reichensteuer war bisher auf nichtgewerbliche Einkünfte beschränkt, weil gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit von der Reichensteuer ausgenommen waren. Diese Ausnahme ist im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 ersatzlos gestrichen worden.
- Die Pendlerpauschale von 30 Cent für jeden Kilometer und Arbeitstag wird nur noch beginnend ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt (aufgehoben mit Urteil Verfassungsgericht vom 9. Dezember 2008.
- Der Sparer-Freibetrag wird für Ledige von 1370 auf 750 Euro und für Verheiratete von 2740 auf 1500 Euro herabgesetzt. Ab 2009 gilt ein zusammengefasster Sparerpauschbetrag.
- Die Kosten für private Steuerberater können für Steuererklärungen der Jahre 2006 und später nicht mehr abgesetzt werden.
- weitere Einschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer: absetzbar nur noch, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.
- Erhöhung der Versicherungssteuer um 3 Punkte auf 19 Prozent.
- Kindergeld sowie der steuerliche Kinderfreibetrag werden künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr gewährt: bisher bis zum 27. Lebensjahr
- Neuregelung der Familienförderung:
Elterngeld statt Erziehungsgeld
- Sonn- und Feiertagszuschläge bleiben zwar (bis zu einem Grundstundenlohn von 50 Euro)steuerfrei; für Stundenlöhne ab 25 Euro sind aber Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
- Wegfall der Rückstellung für Jubiläumsaufwendungen; Auflösung bestehender Rückstellungen
- gewerbliche Mini-Jobs: Erhöhung der pauschalen Sozialversicherungsabgabe von bisher 25 auf 30 Prozent.
- Abschaffung der Steuerfreiheit bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer. Bisher konnte der Arbeitnehmer etwa Geschenke im Wert von bis zu 315 Euro vom Unternehmen steuerfrei erhalten.
- Förderung der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Partikelfiltern ab 2007.