Steueränderungen 2010

Zum 1. Januar 2010 gibt es - wie praktisch zu jedem Neujahrstag - einige Änderungen im Steuerrecht. Der Schwerpunkt in diesem Artikel liegt bei der Einkommensteuer. Nachstehend werden alle wichtigen Steueränderungen ab dem Jahr 2010 dargestellt. Dabei ragt der geänderte Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen und zwar speziell für Beiträge zur Krankenkasse hervor. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) sollen steuerliche Entlastungen in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro vor allem für Eltern, Unternehmen, Erben und die Hotelbranche umgesetzt werden.

Siehe auch die Artikel zu aktuellen Steueränderungen, so zum Beispiel für das Jahr 2011

Beiträge zur Krankenkasse in Steuererklärung ab 2010
Ab dem 1. Januar 2010 gilt folgender Sonderausgabenabzug als Vorsorgeaufwendungen für Beiträge zur Krankenkasse: Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind bis zur Höhe der Grundversorgung voll als Sonderausgaben absetzbar. Die Betonung liegt auf "Grundversorgung" (auch Basis-Krankenversicherung genannt). Zur Grundversorgung zählen zum Beispiel nicht die Versicherungsbeiträge für eine Behandlung durch den Chefarzt oder für ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Privatversicherte erhalten daher künftig von ihrem Versicherer eine Aufschlüsselung der zu zahlenden Beiträge über die Grundversorgung und die darüber zu zahlenden Versicherungsprämien (Bescheinigung). Im Lohnsteuerabzugsverfahren werden die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge nach Vorlage der Bescheinigung beim Arbeitgeber berücksichtigt.

Mit Beiträgen für Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung und mit Zusatztarifen in der privaten Krankenversicherung werden Leistungen abgesichert, die über die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Basis-Krankenversicherung) hinausgehen. Sie gehören keinesfalls zur Grundversorgung. Der umfassende Artikel Krankenkassenbeitrag als Sonderausgabe beschreibt im Detail die Änderungen ab dem Jahr 2010.


Steueränderungen nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung kommt das Thema Steuern in mehrfacher Hinsicht vor. So sind zwar steuerliche Entlastungen von insgesamt 24 Milliarden Euro im Koalitionsvertrag vorgesehen. Was hiervon zu welchem Zeitpunkt umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

  Kredite Vergleichen


Der Bundesrat hatte am 18. Dezember 2009 das Steuerpaket der Bundesregierung abgesegnet, das somit zum 01.01.2010 in Kraft tritt. Mit diesem Maßnahmen sollen so jährlich bis zu 8,5 Milliarden Euro an Steuerentlastung bei Bürgern und Unternehmen ankommen. Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) verteilt die steuerliche Entlastungen in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro auf Eltern, Unternehmen, Erben und die Hotelbranche. Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) Die wichtigste Stichworte sind:


Besserer Sonderausgabenabzug für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
Im Zuge der Absetzbarkeit der tatsächlichen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen verbessert sich ab 2010 auch der Abzug von Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung und zur Basis-Versicherung (Rürup-Vertrag) beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer.

Steuertarif und Grundfreibetrag ab 2010
Der Grundfreibetrag beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2010 für Alleinstehende 8.004 Euro und für Ehepaare 16.009 Euro. Bis zu dieser Höhe ist ein zu versteuerndes Einkommen generell steuerfrei. Als Folge gehen zum Beispiel Kindergeld und die Kinderfreibeträge ab 2010 erst verloren, wenn Jugendliche über 18 Jahre auf eigene Einkünfte und Bezüge von über 8.004 Euro kommen. Damit verschiebt sich der Steuertarif etwas "nach rechts" , um so die so genannte kalte Steuerprogression ein wenig abzumildern.

Grundfreibetrag bis zum 31.12.2009: Alleinstehende 7.834 Euro und Ehepaare 15.669 Euro bei Zusammenveranlagung. Unbeschränkt steuerpflichtige Bürger (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland i.S. des § 1 EStG) sind gemäß § 56 EStDV zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn der "Gesamtbetrag der Einkünfte" - den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt.

Faktorverfahren bei der Lohnsteuer / Steuerklasse ab 2010
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, haben bei der Wahl der Lohnsteuerklasse für das Jahr 2010, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden soll jeutzt eine weitere Alternative. Denn Ehegatten können optional auch das so genannte Faktorverfahren wählen.

Vorsorgepauschale ab 2010 (aber nur beim Lohnsteuerabzug)
Letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2009 berücksichtigt das Finanzamt für Vorsorgeaufwendungen in der Steuerveranlagung eine Vorsorgepauschale, sofern der Arbeitnehmer nicht höhere Aufwendungen nachweist. Ab 2010 wird die Vorsorgepauschale in der Steuerveranlagung abgeschafft, weil sich der steuerliche Abzug von Vorsorgeaufwendungen ändert. Das heißt der bisherige § 10c EStG entfällt. So werden nur noch die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zu den Höchstbeträgen berücksichtigt. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird ab 2010 die Vorsorgepauschale in geänderter Form bei den lohnsteuerlichen Vorschriften geregelt.

Maßnahmen, um den Steuerzugriff auf Kapitalvermögen zu verschärfen
Mehrere gesetzliche Änderungen und Maßnahmen wurden - weitgehend unbeachtet von den Medien - getroffen, um eine bessere und umfassendere Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen durchzusetzen. Dazu gehören:

Steueränderungen im unternehmerischen Bereich

Wachstumsbeschleunigungsgesetz - Warum diese Kunstwörter?
Hinweis: Die nächsten 2 Absätze geben eigene persönliche Kommentare wieder (Meinung).
Zum 1. Januar 2010 sind auch die Regelungen nach dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) in Kraft getreten. Text des Gesetzes. Doch warum das Wort "Bürgerentlastungsgesetz"? Gibt es demnächst ein Bürgerentlastungsgesetz 2.0? Und bei einer kleinen Korrektur eine Version 2.01?

Warum keine Spitznamen für Gesetze?
Über den Namen "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" wird gelacht und gelästert, zumal Mitglieder der Bundesregierung schon zu Recht darauf hinweisen, dass ab dem Jahr 2011 gewaltig (bis zu 30 Mrd. Euro) gespart werden muss. Egal welchen Kunstnamen man dann erfindet: Nach der derzeitigen Sprachlage ist das dann kommende "Haushaltsspargesetz 2011" auf jeden Fall ein "Anti-Wachstumsbeschleunigungsgesetz". Die ab 1. Januar 2010 geltenden Regelungen sind vornehmlich das Produkt, um Wählergruppen einzelner Parteien zu bedienen. Treffender wäre zum Beispiel der Begriff: WählerGruppenBeglückungsGesetz (WähGruBeG). Der Berliner Finanzsenator Nußbaum hat es "Klientel-Begünstigungsgesetz" genannt. Und wenn wir schon dabei sind: Ich wünsche mir für das neue Jahr ein SteuerPolitikNiveauerhöhungsGesetz (SteuPoNiG). Ziel des SteuPoNiG ist die Festlegung von Standards bei der Verabschiedung von neuen Steuergesetzen.

Ob alle Steuerpläne - insbesondere die Steuerstrukturreform - der Bundesregierung auch Gesetzeskraft erlangen, ist sehr zu bezweifeln. Damit das Gesetz auch am 18. Dezember 2009 den Bundesrat passierte, musste die Bundesregierung schon mal rund 5 Mrd. Euro für die Länder bereitstellen. Mehr zu den "ursprünglichen" Steuerplänen der Bundesregierung finden Sie auf der Website Steuerpolitik im Blick.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps