Hinweise zum Ausfüllen der Einkommen-Steuererklärung

Dieser Artikel beschreibt kurz Inhalt und Zweck der wichtigsten Einkommensteuerformulare für das Kalenderjahr 2011. Am Ende dieses Artikels wird auf die einzelnen Anlagen zur Steuererklärung verlinkt. Sie finden auf der verlinkten Seite neben den Hinweisen auch den Download-Link zum Herunterladen des Steuervordrucks. Der Formular-Server des Finanzministeriums hält für mehrere Jahre die Steuervordrucke (per Klick auf PDF-Symbol im oberen Formularteil) bzw. sogar zum Ausfüllen am eigenen Rechner bereit.

Tipp: Der Artikel Steuerformulare im Web ausfüllen erläutert das Verfahren der Finanzverwaltung und der Artikel ESt Grundlagen dient als prägnanter Leitfaden und Ratgeber für den schnellen Einstieg in das gesamte Einkommensteuerrecht und wird daher auch häufig als Referenz und für Tipps bei der Erstellung der Steuererklärung aufgerufen und gehört zu den am meisten ausgedruckten Artikeln bei Finanztip.de.

Eine kurze Erläuterung zum Formular (der Anlage zur Einkommen-Steuererklärung) gibt Ihnen dabei eine Art "Hilfe", welches Steuerformular beim Finanzamt im Einzelfall einzureichen ist. In Einzelfällen, wie bei dem wichtigen Formular Vorsorgeaufwendungen oder der für Arbeitnehmer wichtigen Anlage N wird auch detaillierter auf Ausfüllhinweise mit vertiefenden Verlinkungen eingegangen. Nahezu alle Steuerformulare stehen zum Download im Formular-Server der Bundesfinanzverwaltung bereit. Teilweise können die Steuerformulare auch direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

Icon zum Blättern, Vergrößern und Verkleinern

Beachten Sie beim Ausfüllen der Steuervordrucke der Bundesfinanzverwaltung die Icon-Leiste oberhalb des Formulars. Wir werden immer wieder gefragt, wie man in den Steuerformularen blättert. Tipp: Die kleine Beispielgrafik zeigt, dass durch Klick auf die (Online)-Seitenzahl (hier 1 bzw. 2) geblättert wird. Sehr problematisch sind hingegen (wegen "Session-Tracking") Deeplinks zu dem Formularserver der Finanzverwaltung.

Ein wichtige Information und Hilfe bildet nach wie vor die Anleitung zum Ausfüllen der Einkommensteuererklärung. Die Hilfe (Anleitung zum Formular) enthält zwar keine direkten Tipps zur Steuererklärung. Die Hinweise zum Eintragen und Ausfüllen wirken teilweise jedoch "indirekt" als Steuertipp. Auch wenn die Formularhilfe (Anleitung) naturgemäß häufig schwer zu lesen sind, ist ein "Überfliegen" angesagt. Hier ein Deeplink zum Download der Anleitung zur Einkommensteuererklärung. Im Beitrag Antrag (Formular) für Lohnsteuerermäßigung 2012 sind neben den Download-Links zum "Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" und zum "normalen Lohnsteuerermäßigungsantrag" Teile der amtlichen Hinweistexte um Links zu den Gesetzestexten und zu weiterführenden Artikeln erweitert. So können Sie per Deeplink ein wenig in den Hinweisen "nachschlagen".

Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung und Fristverlängerung
Nach dem Gesetz ist die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Die Steuererklärung für das Jahr 2011 ist mithin bis zum 31. Mai 2012 beim Finanzamt einzureichen. Sofern die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt wird, kann allgemein die Abgabefrist bis zum 31. Dezember verlängert werden. Die Details und Risiken erläutert der Artikel Fristverlängerung für Abgabe Einkommensteuererklärung.

Die Berechnung der Einkommensteuerschuld ergibt sich aus Ihrem Steuerprogramm. Sie können aber auch jederzeit auf den Rechner zur Einkommensteuererklärung zugreifen, der für verschiedene Veranlagungszeiträume die zu zahlende Einkommensteuer sowie der Zuschlagssteuern berechnet.

Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Steuerpflichtige eine komplette Steuererklärung einreichen muss. Häufig reicht die Abgabe der vereinfachten Steuererklärung. Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Beispiel: Die positive Summe der Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, beträgt mehr als 410 Euro oder wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen hat (siehe hierzu im Detail Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?).

Steuererklärung am Bildschirm erstellen
Auch ohne im Besitz eines Steuerprogramms zu sein, kann die Steuererklärung am Bildschirm erstellt werden. Unabhängig vom Elster (elektronische Steuererklärung) lassen sich Erklärungsvordrucke zur ESt-Erklärung am Bildschirm pflegen.

Die elektronische Übermittlung der Besteuerungsgrundlagen nutzen immer mehr Steuerzahler (siehe Beispiel Bayern). ELSTER bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kann ElsterFormular, das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung, oder aber jedes andere Softwareprodukt verwendet werden, in das die ELSTER-Schnittstelle integriert ist. Mit ElsterOnline, dem Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, können nach erfolgter Registrierung verschiedene Steuererklärungen mit einem Internetbrowser online erfasst und abgegeben werden.

Die nachstehende Finanztip-Übersicht der wichtigen Steuerformulare dient der einfachen Orientierung und Sie gelangen so direkt zum Download bzw. zum Online-Ausfüllen der wichtigsten Steuervordrucke. Kurze Hinweise und Informationen zur jeweiligen Anlage der Steuererklärung helfen, den Zweck und Inhalt der Steuererklärungsanlage besser zu verstehen. Die wichtigsten Vordrucke und Formulare zur Steuererklärung sind:


Persönliche Einkommensteuer berechnen
Wer zur Einkommensteuer veranlagt wird, möchte auch gern wissen, wie hoch die persönliche Steuerschuld nun ist. Gibt es eine Steuererstattung oder droht etwa eine Steuernachzahlung? Grundlage für die Anwendung des Steuertarifs ist das ermittelte "zu versteuende Einkommen". Die nachstehenden Steuerrechner erlauben die schnelle Berechnung des Steueranteils bei verschiedenen Steuerarten:

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