Steuererklärung 2024 Einkommensteuererklärung: Hol Dir Dein Geld vom Staat zurück

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Du solltest immer Deine Steuererklärung machen, weil es in den meisten Fällen Geld vom Finanzamt zurückgibt, im Schnitt 1.172 Euro.
  • Achtung: Die Frist zur Abgabe der Einkommen­steuer­erklärung für 2024 ist für viele am 31. Juli 2025 abgelaufen.

So gehst Du vor

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Das Jahr 2024 war steuerlich gesehen ein eher ruhiges Jahr. Denn die ganz großen Änderungen im Steuerrecht blieben aus und auch bei den Steuerformularen hat sich im Vergleich zu 2023 nicht viel getan. Hast Du also schon die Steuererklärung für 2023 gemacht, dürfte es für das Steuerjahr 2024 besonders flott gehen. Wenn Du dieses Jahr zum ersten Mal eine machst, erfährst Du in diesem Ratgeber, worauf Du besonders bei der Einkommensteuer achten solltest. Im folgenden Text erhältst Du die Basisinformationen für die Steuererklärung. Willst Du zu einzelnen Punkten mehr wissen, klicke auf die jeweiligen Links im Text.

Muss jeder eine Steuererklärung abgeben?

Nein. Nur rund die Hälfte aller Steuerzahler ist verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Das ist der Fall, wenn der Fiskus davon ausgeht, dass ihm noch Steuern zustehen könnten. Dann gilt die sogenannte Pflichtveranlagung

Wenn Du hingegen freiwillig abgibst, spricht man von Antragsveranlagung

Der einzige Unterschied zwischen den beiden Veranlagungsarten ist neben Pflicht oder Freiwilligkeit die Abgabefrist. Mehr zu den Fristen liest Du in diesem Kapitel. Doch inhaltlich unterscheiden sich die Steuererklärungen nicht.

Lohnt sich die Steuererklärung?

Ja. Laut amtlicher Statistik gibt es im Schnitt mehr als 1.000 Euro Steuererstattung, wie die gleich folgende Grafik belegt. Bedenke, dass die Höhe Deiner Steuererstattung immer von Deinen persönlichen Umständen abhängt.

Wer muss immer eine Steuererklärung machen?

Verpflichtet zur Abgabe bist Du auf jeden Fall, wenn Du selbstständig bist, ein Gewerbe hast oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Dann musst Du Deine jeweiligen unternehmerischen Steuererklärungen immer machen und zudem elektronisch authentifiziert übermitteln. Das heißt, Du kannst diese nicht auf Papier abgeben.

Nicht so klar ist die Lage bei Angestellten, also Arbeitnehmerinnen und Beamten. Diese sind nur unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe verpflichtet.

Wann musst Du als Arbeitnehmer oder Beamter die Steuer machen?

Es gibt einige Möglichkeiten, die zu einer Abgabepflicht für die Steuererklärung führen (§ 46 EStG). Welche das sein können, zeigen wir Dir jetzt.

Hattest Du Lohnersatzleistungen?

Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Du 2024 Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro hattest. Dazu zählen unter anderem Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Kinderkranken-, Elterngeld oder das 2024 eingeführte Qualifizierungsgeld. Diese Einnahmen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie erhöhen den Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte. Also zum Beispiel aus einem Angestelltenverhältnis.

Musst Du bei Lohnersatzleistungen immer Steuern nachzahlen?

Erhältst Du Lohnersatzleistungen, kann zwar auch eine Steuernachzahlung drohen. Das gilt bei Kurzarbeit vor allem für diejenigen, die innerhalb eines Monats teilweise gearbeitet haben und nur für den ausgefallenen Anteil Kurzarbeitergeld bekommen haben, zum Beispiel bei Kurzarbeit 50. Dann hat Deine Chefin oder Dein Chef nur vom halben Gehalt Lohnsteuer einbehalten. Falls Du aber weitgehend regulär gearbeitet hast und in einzelnen Monaten ausschließlich Kurzarbeitergeld bezogen hast, kannst Du sogar auf eine Steuererstattung hoffen.

Befürchtungen, dass die große Anzahl von Personen in Kurzarbeit während der Corona-Pandemie zu einer großen Zahl von Steuernachzahlungen führte, bestätigten sich nicht. Nach Auswertungen der Steuersoftwareanbieter Lohnsteuer kompakt und Smartsteuer mussten übereinstimmend jeweils nur 15 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer mit Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 Steuern nachzahlen, 85 Prozent erhielten eine Steuererstattung.

Tipp: Bist Du verheiratet und nur einer von Euch hat eine Lohnersatzleistung erhalten? Dann kann es sein, dass ausnahmsweise zwei Einzelveranlagungen zu einer geringeren Steuerlast führen als wenn Ihr Euch zusammen veranlagen lasst. Oder einfacher: Es kann besser für Euch sein, wenn jeder seine eigene Steuererklärung macht. Normalerweise profitiert Ihr mehr, wenn Ihr gemeinsam abgebt. Prüft beide Alternativen mithilfe einer Steuersoftware.

Hattest Du Nebeneinkünfte?

Wenn Du als Angestellter mehr als 410 Euro steuerpflichtige Nebeneinkünfte hattest, musst Du die Steuererklärung ebenfalls machen (§ 46 Abs. 3 EStG). Das können zum Beispiel Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit, aus Gewerbe oder aus Vermietung sein. Beachte, dass Einkünfte generell der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben sind, also Dein Gewinn.

Liegen Deine Nebeneinkünfte über 410 Euro, aber noch unter 820 Euro, dann musst Du immerhin nur einen Teil davon versteuern. Dafür sorgt der sogenannte Härteausgleich.

Beispiel: Sven hatte im Jahr 2024 Nebeneinkünfte von 500 Euro. Der abziehbare Härteausgleichsbetrag (§ 70 EStDV) beträgt 320 Euro, also 820 Euro Maximalbetrag abzüglich 500 Euro Nebeneinkünfte. Folglich muss er nur 180 Euro = 500 – 320 Euro versteuern. Ausführlicher kannst Du das im Ratgeber zum Härteausgleich nachlesen.

Hattest Du einen Lohnsteuerfreibetrag?

Du bist verpflichtet eine Steuererklärung abgeben, wenn beim Lohnsteuerabzug ein individueller Freibetrag aufgrund eines Lohnsteuerermäßigungsantrags berücksichtigt wurde. Dies gilt nicht, wenn Du nur einen Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag eingetragen hast. Weitere Ausnahme: Du hast 2024 höchstens 12.870 Euro verdient, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 24.510 Euro.

Bist Du verheiratet? 

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie die Kombination der Kombination der Steuerklassen 3/5 oder 4 mit Faktor hatten. Abgabepflicht besteht auch, wenn Du oder Deine Partnerin die Einzelveranlagung wählt.

Hattest Du einen Zweitjob mit Steuerklasse 6?

Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn Du 2024 parallel mehrere Arbeitgeber hattest und ein Teil Deines Einkommens nach Steuerklasse 6 abgerechnet.

Hast Du eine Abfindung bekommen?

Verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung bist Du, wenn Du im Jahr 2024 eine Abfindung erhalten hast, bei der die Lohnsteuer vom Arbeitgeber nach der sogenannten Fünftel-Regelung berechnet wurde. 

Tipp: In allen anderen Abfindungsfällen solltest Du unbedingt freiwillig die Steuer machen. Nur so kannst Du mit der Fünftel-Regelung Steuern sparen.

Müssen Rentner die Steuer machen?

Eine Steuererklärung abgeben müssen Rentnerinnen und Rentner nur, wenn ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags in Höhe von 11.784 Euro im Jahr 2024 liegen. Beachte, dass nicht die komplette gesetzliche Rente steuerpflichtig ist, sondern es einen Rentenfreibetrag gibt. Es steht ihnen zudem eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und die Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro zu.

Was gilt für Vermieter bei der Steuer?

Wenn Du Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung hast, musst Du fast immer eine Steuererklärung abgeben. Nur wenn Deine gesamten Einkünfte 2024 über dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro lagen, darfst Du darauf verzichten.

Gibt es weitere Fälle für die Abgabepflicht der Steuererklärung

  • Für Kapitaleinkünfte sind noch Kapitalertragsteuer oder Kirchensteuer offen. Das gilt zum Beispiel, wenn Du 2024 Zinsen vom Finanzamt erhalten hast.
  • Im Steuerbescheid für das Jahr 2023 hat das Finanzamt einen Verlust festgestellt. Dieser Verlustvortrag wird dann mit Deinen künftigen positiven Einkünften verrechnet. Die Verrechnung mit Deinen Einkünften des Jahres 2024 beantragst Du in der Anlage Sonstiges in Zeile 17.
  • Falls Du geerbt hast, musst Du eventuell eine oder vielleicht sogar mehrere Steuererklärungen für die verstorbene Person machen. Denn nach der „Fußstapfentheorie“ übernimmst Du deren Rechte und Pflichten.

Noch ausführlicher kannst Du zu diesem Thema im Ratgeber zur Abgabepflicht nachlesen.

Welche Steuerprogramme empfiehlt Finanztip?

Steuer-Apps und Online-Steuererklärungen im Browser sind eine recht einfache Möglichkeit, die Steuererklärung selbst zu machen. Du kannst gleich loslegen und bezahlen musst Du erst, wenn Du Deine Steuererklärung ans Finanzamt schickst. 

In der gleich folgenden Anbietertabelle findest Du zwölf solcher Steuerprogramme. Suchst Du eine klassische Software am PC, schau im Ratgeber Steuersoftware im Kapitel Die besten Steuersoftwares im Überblick nach.

Einzelheiten zu den Steuerprogrammen und Kategorien findest du hinter dem jeweiligen „Info-I“ oder den App-Symbolen in der Anbietertabelle.

Hier findest Du die passende Steuer-App oder Browserlösung

Was kannst Du von der Steuer absetzen?

Es gibt sehr viele verschiedene Ausgaben, die in der Steuererklärung absetzbar sind. Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Beamten sind die Werbungskosten die wichtigsten Ausgaben, mit denen sie sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen können. 

Bringen Werbungskosten immer eine Steuerersparnis?

Die Werbungskosten in der Steuererklärung bringen steuerlich erst dann etwas, wenn sie in Summe über der Arbeitnehmerpauschale liegen. Diese wird auch Werbungskostenpauschale genannt und beträgt aktuell 1.230 Euro. Diesen Betrag berücksichtigt das Finanzamt automatisch bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens von Angestellten. Oft kannst Du aber mehr herausholen. Übersteigen Deine beruflichen Ausgaben den Pauschbetrag von 1.230 Euro, zählt jeder zusätzliche Euro, um Steuern zu sparen.

Generell gilt deshalb: Sammle von Jahresanfang an Belege, die Ausgaben für Deinen Beruf betreffen – selbst wenn Du zu dem Zeitpunkt der Ansicht bist, dass Du mit Deinen Werbungskosten nicht über die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro kommst. Denn so richtig kannst Du das immer erst am Jahresende beurteilen. Falls Du das im Jahr 2024 nicht gemacht hast, musst Du es nachholen und Deine beruflichen Ausgaben zusammentragen.

Sind Fahrtkosten von der Steuer absetzbar

Wer täglich 18 Kilometer zur Arbeit fährt, kommt allein mit den Fahrtkosten meist schon über die Werbungskostenpauschale. Diese werden nach der Entfernungspauschale mit 30 Cent für jeden Kilometer der einfachen Strecke berechnet.

Fährst Du beispielsweise an 230 Tagen im Jahr 18 Kilometer zur Arbeit, kommen schon 1.242 Euro an Fahrtkosten zusammen. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren Finanzämter in aller Regel 220 bis zu 230 Tage für die Entfernungspauschale, bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 50 Tage mehr. Einen bundeslandspezifischen Arbeitstagerechner findest Du hier.

Ist Dein Arbeitsweg länger als 20 Kilometer, profitierst Du seit dem Steuerjahr 2022 von der erhöhten Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer.

In der Anlage N musst Du angeben, an wie vielen Tagen Du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Wenn Du auch nach der Corona-Pandemie seltener in der Firma gearbeitet hast, dann darfst Du nur geringere Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Notiere am besten Deine Fahrten in einem Kalender. Falls das Finanzamt nachhakt, kannst Du Deine Einträge und gegebenenfalls eine Arbeitgeberbescheinigung nachreichen.

Gilt die Entfernungspauschale auch fürs Fahrrad?

Diese Pendlerpauschale greift unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel – also auch, wenn Du mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Bus fährst. Das gilt sogar, wenn Du zu Fuß zur Arbeit gehst. 

Tipp: Bist Du in einer Fahrgemeinschaft, kann jede Person die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen und nicht nur die, die am Steuer saß.

Nutzt Du öffentliche Verkehrsmittel, kannst Du entweder die Entfernungspauschale bis maximal 4.500 Euro oder die höheren tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen. Diese musst Du dann aber belegen können. 

Hast Du ein Jobticket oder einen Fahrtkostenzuschuss von der Chefin erhalten? Informationen hierzu und zu weiteren Gehaltsextras bietet unser Ratgeber zu steuerfreien Sachzuwendungen.

Wie sparst Du Steuern beim Dienstwagen?

Du zahlst in bestimmten Fällen weniger Steuern, wenn Du die sogenannte Einzelbewertung für Deinen Firmenwagen nutzt. Diese bietet sich an, wenn Dir Dein Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt hat – Du aber 2024 deutlich seltener damit zur Arbeit gefahren bist. Dabei hast Du zwei Möglichkeiten, um den steuer- und abgabepflichtigen geldwerten Vorteil zu ermitteln: das Fahrtenbuch oder die pauschale Ein-Prozent-Regelung.

Welche Methode Du nutzt, legst Du zu Jahresbeginn gemeinsam mit Deinem Arbeitgeber fest. Nachträglich darfst Du aber kein Fahrtenbuch erstellen.

Die Möglichkeit einer Einzelbewertung haben ausschließlich Angestellte, nicht jedoch Selbstständige und Gewerbetreibende (BFH, Urteil vom 12. Juni 2018, Az. VIII R 14/15). Bei wenig privaten Fahrten sollten sie daher auf jeden Fall ein Fahrtenbuch führen.

Wie lassen sich Dienstreisen absetzen?

Warst Du bei einer Dienstreise mehr als acht Stunden unterwegs, steht Dir ein Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand von 14 Euro zu. Bei über 24 Stunden Abwesenheit sind es 28 Euro. Im Ausland gelten in der Regel höhere, länderspezifische Beträge. Eine Auflistung dazu findest Du im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 21. November 2023.

Bei einer Auswärtstätigkeit darfst Du jeden gefahrenen Kilometer abrechnen, wenn Du keine Fahrtkostenerstattung von Deiner Firma erhalten hast. 

Eine Pauschale gibt es zudem für Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen, die in ihrer Fahrerkabine übernachten. Statt der tatsächlichen Übernachtungskosten können sie für jeden Tag mit Anspruch auf eine Verpflegungspauschale zusätzlich neun Euro absetzen.

Kannst Du ein Arbeitszimmer absetzen oder musst Du die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Seit 2023 lässt sich ein häusliches Arbeitszimmer viel seltener absetzen als früher, allerdings gleicht sich das mit der erhöhten Homeoffice-Pauschale oft aus. 

Der Grund: Schon im Steuerjahr 2023 gab es einschneidende Änderungen, die auch für das Steuerjahr 2024 gelten. Ein Arbeitszimmer lässt sich nur noch absetzen, wenn es der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit ist. Das betrifft Angestellte sehr selten, betroffen sind eher Freiberufler. Diese können entweder die gesamten Kosten absetzen – oder eine Pauschale von 1.260 geltend machen.

Falls Du die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer nicht erfüllst, nutze einfach die Homeoffice-Pauschale. Für diese gilt: Du kannst sechs Euro pro Tag absetzen, für bis zu 210 Tage im Jahr. Das ergibt maximal 1.260 Euro im Jahr.

Du kannst in einigen Fällen sogar zusätzlich die Entfernungspauschale geltend machen. Das betrifft zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer. Sie können jede Fahrt in die Schule absetzen – und zusätzlich auch die Homeoffice-Pauschale an den Tagen, an denen sie zuhause für die Schule gearbeitet haben.

Wie alle anderen Werbungskosten wird auch die Homeoffice-Pauschale beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag angerechnet. Weil dieser schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde, bringen Dir nur die über 1.230 liegenden Werbungkosten einen zusätzlichen Steuervorteil.

Was zählt zu den steuerlich absetzbaren Arbeitsmitteln?

Als Arbeitsmittel anerkannt sind unter anderem Arbeitskleidung inklusive Reinigung, Werkzeuge, Aktentaschen, Fachbücher und Fachzeitschriften.

Wichtig: Auch wenn Du kein steuerrechtlich anerkanntes Arbeitszimmer hast, kannst Du selbst angeschaffte Arbeitsmittel wie Bürostuhl, Schreibtisch, Drucker oder Computer teilweise oder ganz von der Einkommensteuer absetzen. Nutzt Du den Gegenstand mindestens zu 90 Prozent beruflich, darfst Du die vollen Kosten absetzen. Bei einem auch privat genutzten Computer erlaubt das Finanzamt, dass Du den beruflichen Anteil auf 50 Prozent schätzt. Dann kannst Du zumindest diesen Anteil ohne weitere Nachweise absetzen.

Hat der Gegenstand mehr als 800 Euro netto gekostet, mit 19 Prozent Mehrwertsteuer sind das 952 Euro, dann übersteigt er die Kostengrenze eines geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG) und muss über die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Das gilt aber nicht für Computer. Hast Du 2024 zum Beispiel einen Laptop gekauft, kannst Du von der 2021 eingeführten einjährigen Abschreibungsdauer profitieren. Das bedeutet, dass Du den Computer komplett für das Jahr 2024 absetzen kannst, selbst wenn er teurer als 952 Euro war.

Wo gehören die Werbungskosten in der Steuererklärung hin?

Deine Daten zu den Werbungskosten trägst Du in Anlage N, Seite 2, ab Zeile 30 ein. Explizit aufgeführt sind dort zum Beispiel folgende Werbungskosten:

Generell gilt: Absetzbar sind nur die Beträge, die Dir Deine Firma nicht steuerfrei ersetzt hat.

Was gilt für die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung?

Generell gilt: Du darfst für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort im Monat bis zu 1.000 Euro für Miete, Nebenkosten und Zweitwohnungssteuer absetzen. Darüber hinaus kannst Du noch die Ausstattungskosten für Möbel, Lampen und Gardinen geltend machen. Diese Kosten darfst Du zusätzlich zum Höchstbetrag abziehen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az. VI R 18/17).

Die Finanzämter erkennen für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung bis zu 5.000 Euro als notwendig und ohne weitere Prüfung als Werbungskosten an (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25. November 2020, Textziffer 108). Arbeitsmittel darfst Du zusätzlich absetzen.

Seit dem Steuerjahr 2023 gibt es dafür ein eigenes Steuerformular, die Anlage N Doppelte Haushaltsführung. Früher musstest Du die Angaben zur doppelten Haushaltsführung in der Anlage N selbst eintragen.

Welche anderen Werbungskosten kannst Du von der Steuer absetzen?

Telefonierst Du häufig von Deinem privaten Festnetz- und Mobilfunkanschluss aus für Deine Firma, ohne dass Du dafür etwas erstattet bekommst, dann kannst Du auch Telefon- und Internetkosten in der Steuererklärung ansetzen. Pauschal absetzbar sind 20 Prozent der monatlichen Gebühren, maximal jedoch 20 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das höchstens 240 Euro. Falls Du mehr geltend machen willst, musst Du diese höheren Kosten mit Einzelnachweisen belegen. Wenn Du zum Beispiel viel im Homeoffice arbeitest, sollten auch 50 Prozent möglich sein.

Begehst Du beispielsweise in Deiner Firma mit Deinen Kollegen ein Betriebsjubiläum oder Deinen Geburtstag, darfst Du Feierkosten absetzen. Sogar Bewirtungsaufwendungen kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Kontoführungsgebühren erkennt das Finanzamt bis 16 Euro ohne Nachweis an.

Baust Du auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall, darfst Du die Kosten, die Dir niemand erstattet, in der Steuererklärung angeben. Das können beispielsweise selbst getragene Reparaturkosten sein, aber auch Schäden an Kleidung und Gegenständen, Krankheitskosten, Fahrtkosten zu Ärzten und Werkstätten, Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, Aufwendungen für Mietwagen sowie Bergungs- und Abschleppkosten.

Wo trägst Du weitere Werbungskosten in der Steuererklärung ein?

Weitere Werbungskosten gehören in das Feld „Weitere Werbungskosten“ in der Anlage N ab Zeile 64. Dazu zählen unter anderem Bewerbungskosten und nicht erstattete Fahrtkosten für Dienstreisen.

Wie holst Du Dir Geld für den Umzug in der Steuererklärung zurück?

Falls Du 2024 aus beruflichen Gründen umgezogen bist, kannst Du auch diese Kosten als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend machen. Dies gilt beispielsweise, wenn Du für Deinen neuen Job zum Arbeitsort ziehst oder Du firmenintern versetzt wurdest. 

Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen, Maklerkosten, Speditionskosten, doppelte Miete und dergleichen können schnell in die Tausende gehen. Wenn Du diese Aufwendungen belegen kannst, ist ein kompletter Abzug als Werbungskosten drin.

Viele Ausgaben wie das Renovieren der alten Wohnung, den Kabelanschluss in der neuen Wohnung und Trinkgelder für die Umzugshelfer musst Du nicht einzeln nachweisen. Dafür kannst Du eine Umzugskostenpauschale ansetzen. Diese wird immer wieder erhöht, zuletzt am 1. März 2024. Es spielt für Dich also eine Rolle, wann Du im Jahr 2024 beruflich umgezogen bist. 

Für weitere Menschen im Haushalt gibt es sogar noch einen Zuschlag; ebenso, falls Du innerhalb von fünf Jahren bereits das zweite Mal umgezogen bist. Und falls Dein Kind Nachhilfe benötigte, sind umzugsbedingte Unterrichtskosten-Pauschalen ansetzbar. Mehr dazu liest Du im Ratgeber zu Umzugskosten.

Lässt sich ein privater Umzug von der Steuer absetzen?

Bei einem privaten Umzug kannst Du keine Werbungskosten absetzen – aber immerhin noch 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten für die Umzugshelfer als haushaltsnahe Dienstleistung.

Musst Du aus gesundheitlichen Gründen umziehen, ist auch ein Abzug als außergewöhnliche Belastung möglich.

Tipp: Welche beruflichen Aufwendungen sonst noch absetzbar sind, erfährst Du im Ratgeber zu Werbungskosten.

Lassen sich Handwerkerkosten steuerlich geltend machen?

Hast Du Sanierungs-, Reparatur- und Montageaufwendungen in Deiner Wohnung, kannst Du den Fiskus daran beteiligen. 20 Prozent der gezahlten Arbeits- und Fahrtkosten bekommst Du als Steuerrabatt zurück, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Ausgaben für Handwerkerarbeiten solltest Du daher in Deiner Steuererklärung eintragen. Rechnungen bis insgesamt 6.000 Euro darfst Du so angeben. Absetzbar sind auch die Gerätekosten des Handwerkers, nicht aber Ausgaben für Material.

Bedingung ist, dass Du von der Malerin oder dem Fliesenleger eine Rechnung bekommst und Du den Betrag nicht bar bezahlst, sondern überweist. Laut eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 9. September 2016 und einem ergänzenden BMF-Schreiben vom 1. September 2021 müssen Finanzbeamte auch die folgenden Posten anerkennen:

  • Abflussrohrreinigung
  • bestimmte Aufwendungen für ein Gutachten, beispielsweise für Messungen an einem Kaminofen, einer Gastherme oder Ölheizung
  • Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen
  • Legionellenprüfung
  • komplette Schornsteinfegerkosten
  • Tüv-Kontrolle beim Aufzug
  • Überprüfung einer Blitzschutzanlage
  • Wartung der Heizungsanlage
  • Hausanschlusskosten an die Versorgungs- und Entsorgungsnetze, wenn sie keine Herstellungskosten darstellen, weil für Neubauten generell keine Handwerkerkosten absetzbar sind.

Was gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?

Wenn Du für eine Pflegekraft, für eine Putzhilfe oder für die Betreuung Deiner Katze oder eines anderen Haustiers Geld ausgegeben hast, kannst Du davon 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, also höchstens 4.000 Euro, als Steuererstattung zurückholen. Voraussetzungen sind eine Rechnung und unbare Bezahlung. Die Kosten für einen Hunde-Gassi-Service gelten mittlerweile auch oft als haushaltsnahe Dienstleistung

Alternativ kannst Du eine Haushaltshilfe als Minijobber einstellen, dann sind hierfür maximal 510 Euro Steuerermäßigung pro Jahr drin. 

Falls Du alle drei Kategorien an Hilfen im Haushalt kombinierst, kannst Du über die Steuererklärung insgesamt bis zu 5.710 Euro zurückholen. 

Die Handwerkerkosten trägst Du in Zeile 6 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein. Die haushaltsnahen Dienstleistungen gehören in Zeile 5, die Kosten für in Deinem Haushalt beschäftigte Minijobber in Zeile 4.

Können Mieter Nebenkosten von der Steuer absetzen?

Auch als Mieterin oder Mieter kannst Du Steuervorteile nutzen. Was Dein Vermieter oder Deine Vermieterin an Handwerkerleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen im Mietshaus auf die Nebenkostenrechnung setzt, kannst Du komplett in der Steuererklärung eintragen: Ausgaben für den Hausmeister, die Treppenhausreinigung, die Gärtnerin, den Schornsteinfeger, für Wartungsarbeiten oder den Winterdienst, selbst auf öffentlichen Gehwegen, kannst Du als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.

Für die Steuererklärung 2024 kannst Du Deine Nebenkostenabrechnung für 2023 verwenden, die Du 2024 bekommen hast. Über die weiteren Möglichkeiten klärt Dich der Ratgeber zu haushaltsnahen Dienstleistungen auf.

Was ist mit Sozialabgaben, Versicherungen und Altersvorsorge in der Steuererklärung?

Deine Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung kannst von der Steuer absetzen. Du trägst sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Das gilt auch, wenn Du in Rente oder Pension bist. Diese Bezüge unterliegen seit 2005 der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, dass prinzipiell erst bei der Auszahlung Steuern anfallen. Bis zum Jahr 2058 gibt es aber einen Übergangszeitraum für den Systemwechsel.

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – ohne ergänzende Wahlleistungen – gehören zu den Sonderausgaben, die Du in voller Höhe absetzen kannst. Dazu zählen auch die Basisabsicherung in einer privaten Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.

Falls Du Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Dein Kind bezahlt hast, dann zählen diese ebenfalls als Deine Vorsorgeaufwendungen. Hast Du noch Anspruch auf Kindergeld oderKinderfreibetrag, dann musst Du Deine übernommenen Beiträge jedoch ab Zeile 30 der Anlage Kind eintragen.

Welche anderen Versicherungen kannst Du von der Steuer absetzen?

Prinzipiell sind auch Arbeitslosen-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Unfall- und die klassische private Lebensversicherung, sofern Du diese vor 2005 abgeschlossen hast, ebenfalls als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzbar. Diese Beiträge kannst Du zusätzlich zu Deinen Aufwendungen für die Altersvorsorge anrechnen und in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.

Aber: Solche Versicherungsbeiträge wirken sich steuerlich nur aus, wenn Du die dafür geltenden jährlichen Höchstbeträge von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige nicht schon durch Deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft hast. Das ist allerdings bei den meisten Angestellten der Fall.

Hat Deine Versicherung aber einen beruflichen Bezug, dann könntest Du den beruflichen Anteil als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei Selbstständigen absetzen. Das gilt beispielsweise für eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Unfallversicherung, wenn Du viel für Dein Unternehmen unterwegs sein musst.

Kannst Du Beiträge zu Versorgungswerken und Rürup-Verträgen steuerlich absetzen?

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören auch Beiträge für berufsständische Versorgungswerke oder Einzahlungen in Rürup-Verträge. Für das Jahr 2024 kannst Du 100 Prozent Deiner gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend machen – bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 Euro für Singles und 55.132 Euro für gemeinsame veranlagte Ehepaare.

Was können Riester-Sparer steuerlich geltend machen?

Wenn Du Anspruch auf die Riester-Förderung hast und die Zulagen erhältst, profitierst Du möglicherweise von einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro. Das Finanzamt stellt automatisch fest, was für Dich besser ist: die Riester-Zulagen oder der Sonderausgabenabzug. Du erhältst die Förderung, die für Dich am günstigsten ist. Dazu musst Du aber die Anlage AV ausfüllen.

Um die Höchstförderung zu erhalten, musst Du selbst mindestens vier Prozent Deines Bruttogehalts einzahlen, dazu gehören die Grundzulage und die Kinderzulagen. Die Grundzulage wurde 2018 von 154 Euro auf 175 Euro erhöht. Die Kinderzulage beträgt je nach Geburtsjahr 185 Euro für Kinder, die vor 2008 auf die Welt kamen oder 300 Euro für solche, die ab 2008 geboren wurden. Übrigens: Falls die Günstigerprüfung des Finanzamts ergibt, dass die Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulagen, zahlt es die Differenz als Steuererstattung aus. Im Steuerbescheid verrechnet es die gewährten Zulagen mit der Steuerlast, die dadurch sinkt.

Lohnen sich weitere Sonderausgaben bei der Steuer?

Da es bei den Sonderausgaben nur eine Pauschale von 36 Euro beziehungsweise 72 Euro bei Ehepaaren gibt, lohnen sich weitere Ausgaben immer.

Zu den Sonderausgaben zählen neben der Kirchensteuer in voller Höhe auch Spenden, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs sowie Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner

Hast Du unmittelbar nach dem Abitur ein Studium begonnen, kannst Du Deine Erstausbildungskosten nur als Sonderausgaben abrechnen – begrenzt auf 6.000 Euro pro Jahr. Bei vielen Studierenden läuft das aber ins Leere. Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung kannst Du hingegen Studienkosten für ein Zweitstudium wie dem Masterstudiengang als vorweggenommene Werbungskosten abrechnen und gegebenenfalls von einem Verlustvortrag in späteren Jahren steuerlich profitieren.

Unterhaltsleistungen an den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten kannst Du bis maximal 13.805 Euro als Sonderausgabe absetzen. Übernimmst Du für ihn oder sie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, so sind zumindest die Beiträge für den Basisschutz zusätzlich absetzbar. Den Zahlungsbetrag trägst Du in der Anlage Sonderausgaben ein und zusätzlich auch in der Anlage U im Abschnitt A. Im Abschnitt B dieses Formulars benötigst Du die Unterschrift der anderen Person sowie deren Steueridentifikationsnummer. Dieses Verfahren heißt Realsplitting.

Falls der Unterhaltsempfänger, der die Einnahmen versteuern muss, die Unterschrift verweigert, bleibt alternativ der Abzug als außergewöhnliche Belastung. Hier sind höchstens 11.784 Euro absetzbar.

Wie lassen sich Spenden von der Steuer absetzen?

Spenden an eine gemeinnützige Organisation kannst Du bis zu 20 Prozent Deiner Gesamteinkünfte als Sonderausgaben sofort absetzen. Das kann Deine zu zahlende Einkommensteuer erheblich senken. Dafür benötigst Du eine vom Empfänger ausgestellte Zuwendungsbestätigung. Der Fiskus honoriert Spenden an gemeinnützige Vereine, amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege oder juristische Personen des öffentlichen Rechts wie beispielsweise eine Universität.

Jede Spendenquittung zahlt sich aus, weil Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen reduzieren, sobald sie über dem Pauschbetrag von 36 Euro beziehungsweise 72 Euro für Zusammenveranlagte liegen. Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung reicht als Nachweis in der Regel der Kontoauszug. Dieser vereinfachte Nachweis ist auch bei Beträgen von mehr als 300 Euro möglich, sofern die Zahlung auf ein bestimmtes Sonderkonto geht und innerhalb eines festen Zeitraums gezahlt wird, etwa bei Spenden für die Ukraine.

Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien kannst Du zur Hälfte direkt von Deiner Steuerschuld abziehen – bis maximal 825 Euro im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern sind es 1.650 Euro. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zu Spenden als Sonderausgaben.

Alle genannten Sonderausgaben trägst Du in die Anlage Sonderausgaben ein.

Kannst Du Krankheitskosten oder andere Belastungen steuerlich absetzen?

Behinderungen, Krankheiten oder Naturkatastrophen sind außerordentliche private Ereignisse, bei denen Du unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Steuernachlass hoffen kannst. Solche außergewöhnliche Belastungen lassen sich oft nur absetzen, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist. Diese liegt zwischen ein und sieben Prozent Deines Einkommens und hängt von der Höhe Deiner Einkünfte, vom Familienstand und der Kinderzahl ab. 

Häufigster praktischer Anwendungsfall sind hohe Aufwendungen für gesundheitliche Probleme. Brillen, Zahnersatz, Physiotherapie und Akupunktur sind typische Krankheitskosten, die Du absetzen kannst, genauso wie selbst getragene Krankenhaus- und Arztkosten, Ausgaben für ärztlich verordnete, aber nicht rezeptpflichtige Arzneimittel und die Rezeptgebühr. Auch Fahrtkosten zu Arztpraxen, Krankenhäusern und zur Apotheke zählen.

Allenfalls als außergewöhnliche Belastungen können privat Krankenversicherte einen Selbstbehalt geltend machen. Damit können sie ihre Prämie für die Versicherung reduzieren, weil sie selbst die Krankheitskosten in der vereinbarten Höhe tragen. Als Sonderausgaben ist ein solcher Selbstbehalt nicht abzugsfähig, entschied der BFH (Urteil vom 1. Juni 2016, Az. X R 43/14).

Welche außergewöhnlichen Belastungen gibt es noch?

Stirbt ein Angehöriger und Du übernimmst die Beerdigungskosten, können diese Kosten abzugsfähig sein. Dafür müssen allerdings die Kosten das Erbe übersteigen.

Für bedürftige Menschen, beispielsweise ein mittelloses Kind, für das es kein Kindergeld mehr gibt, oder einen pflegebedürftigen Angehörigen, den Du 2024 unterstützt hast, darfst Du bis zu 11.784 Euro absetzen. Hast Du auch die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung für eine andere Person übernommen, darfst Du diese darüber hinaus geltend machen. Hat der Unterstützte eigene Einkünfte von mehr als 624 Euro, mindern diese den abzugsfähigen Betrag. Die Ausgaben aus dieser Kategorie trägst Du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein.

Die Kosten für einen Zivilprozess darfst Du seit 2013 grundsätzlich nicht mehr absetzen. Dazu zählen auch Scheidungen. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn Du die juristische Auseinandersetzung führen musst, um Deine wirtschaftliche Existenzgrundlage nicht zu gefährden. Das bedeutet: Die Anwalts- und Gerichtskosten müssen dazu dienen, Deine lebensnotwendigen Einkünfte zu sichern. 

Gehört das Ehrenamt in die Steuererklärung?

Du musst Einnahmen im Ehrenamt immer in der Steuererklärung angeben, selbst wenn sie steuerfrei sind. Denn für eine ehrenamtliche Tätigkeit, beispielsweise als Sporttrainer einer Amateurmannschaft oder Leiterin eines Chores, darfst Du bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei als Übungsleiterpauschale annehmen. Für ein Ehrenamt in einer gemeinnützigen Organisation kannst Du bis zu 840 Euro als Aufwandsentschädigung erhalten, ohne dafür Steuern zu entrichten. Du musst diese Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit in der Anlage N oder Anlage S eintragen.

Du kannst beide Pauschalen nutzen, aber nicht für dieselbe Tätigkeit. Übst Du verschiedene Ehrenämter aus, die gesondert vergütet werden, kannst Du zusätzlich zur Übungsleiterpauschale auch vom Ehrenamtsfreibetrag profitieren. Zum Beispiel, wenn Du als Trainerin für einen Sportverein tätig bist und auch die Vereinskasse hütest.

Wie kannst Du in der Steuererklärung Verluste ausgleichen?

Für den Verlustausgleich gibt es spezielle Regeln. Übersteigen in einem Jahr Deine Aufwendungen die Einkünfte, ist es grundsätzlich möglich, dass Du den Verlust ins Vorjahr rück- oder in die Folgejahre vortragen kannst. Detaillierte Informationen hierzu findest Du im Ratgeber zum Verlustausgleich. Zur komplizierten Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen findest Du Informationen im letzten Kapitel unseres Ratgebers Anlage KAP.

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Wann lohnt sich die freiwillige Abgabe der Steuererklärung?

Die freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt sich in fast allen Fällen. Zwar müssen viele Arbeitnehmer und Beamtinnen keine Steuererklärung abgeben, was meist für Erleichterung sorgt. Doch wenn Du Dir die Arbeit für die Steuererklärung ersparst, verschenkst Du Geld. Geld, das Dir zusteht und das sonst beim Staat verbleibt.

Sinnvoll ist die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung auf jeden Fall, wenn Du als Angestellter hohe berufliche Ausgaben, also Werbungskosten hattest. 1.230 Euro beträgt 2024 der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den viele schnell ausschöpfen. Lagen Deine beruflichen Ausgaben darüber, dann lohnt sich für Dich eine Steuererklärung in jedem Fall. 

Wie helfen Dir Steuerprogramme bei der Entscheidung?

Für die von Finanztip empfohlenen Steuer-Apps und Online-Steuererklärungen im Browser musst Du erst bezahlen, wenn Du Deine Steuererklärung ans Finanzamt schickst. Während Du Deine Daten eingibst, siehst Du schon unmittelbar, ob Du mit einer Steuererstattung rechnen kannst. Wenn das am Ende nicht der Fall sein sollte, schickst Du die Erklärung gar nicht erst ab. Du hättest in diesem Fall also keinen Cent ausgegeben, sondern nur ein bisschen Zeit investiert. Meist lohnt sich die Abgabe aber dann doch. Und Du musst nur noch auf den Knopf zum Senden drücken.

Die klassischen empfohlenen Steuersoftwares zum Installieren auf dem Computer bieten immerhin kostenlose Testversionen. Du kannst also in jedem Fall die Software gratis ausprobieren. Dabei bekommst Du auch Steuerspartipps, an die Du vielleicht vorher nicht mal gedacht hast.

Für wen zahlt sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung meist aus?

Grundsätzlich lohnt es sich in folgenden Situationen für Dich, eine freiwillige Steuererklärung zu erstellen – und eine Steuererstattung zu bekommen:

  • Du hast Werbungskosten von mindestens 1.230 Euro. Wer vollzeitbeschäftigt täglich eine einfache Wegstrecke von 18 Kilometern zu seinem Arbeitsplatz zurücklegt, schafft das allein mit der Entfernungspauschale.
  • Du warst nicht das gesamte Jahr 2024 beschäftigt, hast zum Beispiel nach Deinem Studienabschluss Deinen ersten Job angetreten. Der Grund: Du hast in der Zeit, in der Du gearbeitet hast, so viel Lohnsteuer monatlich gezahlt, als ob Du das ganze Jahre angestellt gewesen bist.
  • Du hast Kirchensteuer bezahlt, gespendet oder andere Sonderausgaben gezahlt.
  • Ehepaare können sich zusammen veranlagen lassen. Verdienen beide sehr unterschiedlich, profitieren sie vom Splittingtarif und sparen durch eine gemeinsame Steuererklärung Steuern. Sie können mit einer Steuererstattung rechnen, wenn sie im letzten Jahr für den Lohnsteuerabzug eine ungünstige Kombination der Steuerklassen gewählt haben.
  • Du bist alleinerziehend und hast Dir nicht die Steuerklasse 2 eintragen lassen. Mit einer Steuererklärung sicherst Du Dir den auf 4.260 Euro erhöhten Entlastungsbetrag, der Dein zu versteuerndes Einkommen mindert. Für jedes weitere Kind bekommst Du noch einen Erhöhungsbetrag von 240 Euro.
  • Du beanspruchst die Arbeitnehmersparzulage: Diese beantragst Du im Hauptvordruck. Für ab 2017 angelegte Gelder gibt es keine Papierbescheinigungen mehr, stattdessen muss das Anlageinstitut bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Bescheinigung über die angelegten vermögenswirksamen Leistungen an die Finanzverwaltung schicken.

Was kann noch zu einer Steuererstattung führen?

  • Du möchtest einen verbleibenden Verlustvortrag feststellen lassen.
  • Du hast auf Deine Kapitalerträge Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent inklusive Soli gezahlt, hast aber aufgrund Deiner Gesamteinkünfte einen niedrigeren Grenzsteuersatz. Die zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer holst Du Dir mit der Anlage KAP zurück, in dem Du dort die sogenannte Günstigerprüfung beantragst.
  • Bis 1.000 Euro im Jahr stehen Dir 2024 steuerfreie Kapitalerträge zu. Hast Du Deine Freistellungsaufträge nicht optimal aufgeteilt, sodass Dir Steuern abgezogen wurden, obwohl Du den Sparerpauschbetrag nicht ausschöpfst, kannst Du Dir zu viel bezahlte Abgeltungssteuern mit der Anlage KAP zurückholen.
  • Seit 2021 gibt es die Mobilitätsprämie. Wer wenig verdient und mehr als 20 Kilometer einfache Wegstrecke zur Arbeit pendelt, kann weiterhin von der bereits 2022 erhöhten Entfernungspauschale profitieren. Normalerweise zahlst Du in diesem Fall keine Einkommensteuer, kannst Dir aber mithilfe einer Steuererklärung Deinen Anspruch auf die Mobilitätsprämie vom Finanzamt auszahlen lassen. Mehr dazu liest Du im Ratgeber zur Mobilitätsprämie.
  • Studierende im Masterstudium absolvieren nach steuerlichen Kriterien ein Zweitstudium und können so ihre Ausbildungskosten absetzen. Hierfür können sie Werbungskosten statt Sonderausgaben absetzen. Eventuell können sie sich so einen Verlustvortrag sichern, den sie in späteren Jahren mit ihren positiven Einkünften verrechnen können – und so perspektivisch möglicherweise viel Steuern sparen.

Wie lassen sich noch Steuern sparen?

Wir fassen für Dich die wichtigsten Punkte zusammen. Hinter jedem Link findest Du sehr ausführliche Informationen.

Sonderausgaben - Gezahlte Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen wie die Sozialversicherungsbeiträge und viele Aufwendungen für die Altersvorsorge kannst Du als Sonderausgaben absetzen. Auch Spenden, Kinderbetreuungskosten und Schulgeld gehören in diese Kategorie.

Außergewöhnliche Belastungen - Hattest Du im vergangenen Jahr durch Krankheit, Unfall, Pflege für die Eltern, Hochwasser, Beerdigung oder andere persönliche Katastrophen höhere Ausgaben, kannst Du diese als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Allerdings sind bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) nur dann Kosten absetzbar, wenn die sogenannte zumutbare Belastung überschritten wird. Diese hängt ab von der Höhe der Einkünfte, vom Familienstand und der Kinderzahl. Die zumutbare Belastung liegt bei einem bis sieben Prozent der gesamten Einnahmen.

Musst Du krankheitsbedingt in ein Pflegeheim, kannst Du die Kosten dafür absetzen. Allerdings zieht das Finanzamt eine Haushaltsersparnis ab; bei einem ganzjährigen Aufenthalt bis zu 11.784 Euro für jede Person.

Tipp: Die wegen der zumutbaren Belastung nicht abzugsfähigen Pflegekosten kannst Du als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.

Es gibt noch eine zweite Art an außergewöhnlichen Belastungen: Bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen (§§ 33a, 33b EStG) kommt es nicht auf die zumutbare Belastung an.

Beispiele sind:

  • der Unterhaltshöchstbetrag in Höhe des Grundfreibetrags von 11.784 Euro für Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen.
  • Behinderten-Pauschbeträge zwischen 620 Euro und 7.400 Euro.
  • der Ausbildungsfreibetrag in Höhe von maximal 1.200 Euro für volljährige Kinder, die auswärts wohnen.
  • der Pflege-Pauschbetrag für diejenigen, die unentgeltlich jemanden häuslich pflegen: von 600 Euro Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 2 bis 1.800 Euro mit Pflegegrad 4; mehr dazu im Ratgeber zum Pflege-Pauschbetrag.
  • der Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro.

Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen - Hast Du 2024 in Deiner Wohnung eine Dienstleisterin oder einen Handwerker in Deinem Haushalt arbeiten lassen und den Rechnungsbetrag überwiesen? Dann kannst Du Dir über die Steuererklärung 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten zurückholen – als Steuererstattung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten. Falls Du dies noch mit einer als Minijobber beschäftigten Haushaltshilfe kombinierst, kannst Du Dir bis zu 5.710 Euro an Steuern zurückerstatten lassen.

Warum ist die Nebenkostenabrechnung so wichtig bei der Steuer?

Eine absolute sichere Bank ist für Mieter die Nebenkostenabrechnung und entsprechend die Hausgeldabrechnung für Wohnungseigentümerinnen. Denn in diesen Abrechnungen verstecken sich auch einige haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für einen Hausmeister, die Schornsteinfegerin oder für die Treppenhausreinigung. Das bringt Dir meist mehr als 100 Euro Steuererstattung – für Ausgaben, die Du ganz sicher zahlen musstest. 

Tipp: Bist Du angestellt und hast sonst nichts zum Absetzen, mit der Nebenkostenabrechnung sorgst Du immer für eine Erstattung!

Falls Du freiwillig eine Steuererklärung abgegeben hast und wider Erwarten keine Erstattung bekommst, sondern eine Nachzahlung leisten musst, solltest Du innerhalb eines Monats dem Bescheid widersprechen und Deine Steuererklärung zurücknehmen. Beantrage dazu die „Aussetzung der Vollziehung“, weil Du ansonsten das Geld zunächst überweisen müsstest.

Was ist die Frist für die Steuererklärung?

Wenn Du eine Steuererklärung abgeben musst, endete die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 am 31. Juli 2025. Lässt Du Dich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen, dann muss die Erklärung erst bis zum 30. April 2026 beim Finanzamt eintreffen.

Falls Du den Abgabetermin nicht einhalten kannst, solltest Du vorher beim zuständigen Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung beantragen. Begründe Deinen Antrag und nenne einen neuen Termin. Eine längere Krankheit, fehlende Belege oder ein Umzug könnten triftige Gründe sein. Einen Musterbrief findest Du im Ratgeber Steuererklärung Frist. Du bist allerdings auf die Kulanz des Finanzbeamten angewiesen und hast keinen Anspruch darauf.

2025 galt erstmals seit 2019 wieder der Abgabe-Termin Ende Juli. Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie hatte der Fiskus die Frist in den Vorjahren verlängert.

Was passiert, wenn Du die Frist für die Steuererklärung nicht einhältst? 

Gibst Du die Einkommensteuererklärung 2024 zu spät ab, dann kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen.

Die Höhe ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Der automatische Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der zu zahlenden Steuer, aber mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Versäumnis.

Kein Problem mit einem eventuellen Verspätungszuschlag hast Du, wenn Du Deine Steuererklärung freiwillig abgibst. Dafür hast Du vier Jahre Zeit. Du kannst Dir daher 2025 noch Ausgaben aus dem Jahr 2021 zurückholen, falls Du die Steuererklärung bis zum Jahresende 2025 einreichst. Für die Steuererklärung 2024 hast Du bis zum 31. Dezember 2028 Zeit.

Welches ist das richtige Finanzamt für die Steuererklärung?

Prinzipiell muss Deine Steuererklärung zu Deinem „Wohnsitzfinanzamt“. Entscheidend ist also, wo Du wohnst – und nicht wo Du arbeitest. Auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern findest Du Dein zuständiges Finanzamt, an das Du die Steuererklärung schicken musst. Noch einfacher: Erstelle Deine Steuererklärung entweder direkt im Internetbrowser über „Mein Elster“ oder mit einer Steuersoftware oder Steuer-App und übermittle diese elektronisch. In diesen Fällen wird das zuständige Finanzamt automatisch anhand Deiner Adresse eingetragen.

Das Steuermodernisierungsgesetz, das Anfang 2017 in Kraft getreten ist, fördert die elektronische Steuererklärung. Selbstständige und Gewerbetreibende müssen seit 2018 alle unternehmerischen Steuererklärungen in elektronisch authentifizierter Form über Elster übermitteln. Dafür benötigen sie ein Zertifikat, das sie als berechtigt identifiziert.

Privatleute dürfen aber weiterhin Papierformulare ausfüllen. Es sei denn, sie haben (Neben-)Einkünfte aus selbstständiger, gewerblicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit.

Wie machst Du Deine Steuererklärung?

Du kannst die Steuererklärung ganz ohne Unterstützung machen, etwa über das Online-Finanzamt Elster. Oder Du lässt Dich beim Ausfüllen der Formulare von einem Steuerprogramm unterstützen. Schließlich kannst Du die Steuererklärung auch von Profis machen lassen.

Für wen empfiehlt sich ein Steuerprogramm? 

Eine Steuersoftware oder eine Steuer-App ist für Dich das Richtige, wenn Du mehrere Anlagen ausfüllen musst und nicht genau weißt, was Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind und wo Du Deine Daten eintragen musst.

Die Software oder eine App für einfache Fälle hilft Dir dabei, Deine Daten einzugeben und gibt Dir Tipps zum Steuersparen. Die Preisspanne der verschiedenen Angebote reicht von wenigen Euro für Software aus dem Discounter, das sind abgespeckte Varianten von Markenprogrammen, bis zu 70 Euro. Es gibt Cloud-Lösungen im Internet, Apps für das Smartphone oder Tablet und Software, die Du auf Deiner Festplatte installieren musst.

Auf jeden Fall benötigst Du für jedes Jahr die aktuelle Fassung – eine Vorjahresversion kannst Du nicht nutzen. Mit den kommerziellen Programmen kannst Du am Ende Deine Einkommensteuererklärung ausgedruckt oder elektronisch über die amtliche Elster-Schnittstelle ans Finanzamt senden.

Steuer-Apps bieten Dir in der Regel gleich zu Beginn eine Auswahl für die vergangenen vier Steuerjahre an. Die Steuererklärung schickst Du in der App elektronisch ans Finanzamt.

Mehr dazu im Ratgeber Steuersoftware

Zum Ratgeber

Kann das Finanzamt bei der Steuererklärung helfen?

Wenn Du nicht verstehst, welche Daten Du wo eintragen musst, kannst Du zunächst auch kostenlos Finanzbeamte fragen. Finanzämter haben dafür Servicestellen eingerichtet. Eine umfangreiche, steuerrechtliche Beratung für Deinen konkreten Fall kannst Du dort aber nicht erwarten. Detail- und Rückfragen kannst Du jedoch im Finanzamt besprechen.

Von den Finanzbehörden bekommst Du natürlich auch die Papierformulare. Du kannst sie auch von einer Webseite der Bundesfinanzverwaltung herunterladen. Außerdem darfst Du die Online-Steuererklärung mit „Mein Elster“ machen. Dafür solltest Du Dich allerdings schon etwas mit Steuerthemen auskennen. 

Für „Mein Elster“ musst Du Dich zuerst unter www.elster.de registrieren. Wie das geht, liest Du in unseren Ratgebern zu Elster und zum Belegabruf. Letzteres ist ein Service der Finanzämter, der auch vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) oder Abruf von Bescheinigungen genannt wird.

Was ist die vorausgefüllte Steuererklärung? 

Mit der VaSt landen viele Daten automatisch in Deiner Steuererklärung. Dabei handelt es sich um die sogenannten E-Daten, die dem Finanzamt sowieso schon elektronisch gemeldet wurden. Der Vorteil: Du musst diese Daten also nicht händisch in ein Formular eingeben, was Übertragungsfehler verringert.

Zu den E-Daten gehören beispielsweise:

Das funktioniert nicht nur mit Elster. Viele Steuerprogramme unterstützen diesen Service ebenfalls und übertragen elektronisch gemeldete Daten in die Steuererklärung.

Auch wenn die E-Daten Dir die Steuererklärung vereinfachen, solltest Du nachprüfen, ob alle übernommenen Werte richtig sind. Sind sie fehlerhaft oder wurden überhaupt nicht übermittelt, dann musst Du die entsprechenden Zeilen in der Steuererklärung ausfüllen. Bei korrekten Werten kannst Du die dunkelgrünen Felder frei lassen.

Was ist mit den Belegen für die Steuer?

Seit 2018 musst Du keine Belege mehr ans Finanzamt schicken. Es genügt, wenn Du sie aufbewahrst, und zwar bis mindestens ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids. Du musst dem Finanzamt nur die Belege vorlegen, wenn die Behörde es konkret verlangt. Aus der Vorlagepflicht wurde damit eine Vorhaltepflicht.

Tipp: Falls Du erstmals eine doppelte Haushaltsführung oder ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machst, ersparst Du Dir Nachfragen, wenn Du die Belege bereits zusammen mit der Steuererklärung abgibst. Das gilt auch für den Erstantrag auf einen Behinderten-Pauschbetrag.

Seit einigen Jahren kannst Du über Elster Belege, die das Finanzamt fordert, elektronisch nachreichen. Auch einige Steuerprogramme unterstützen den Versand von PDF-Dokumenten.

Neu seit 2025: das System Rabe, was für Referenzierung auf Belege steht. Kurz gesagt speicherst Du Deine Belege in Elster – und das Finanzamt kann sie per Mausklick aufrufen. Du musst sie also nicht mehr aktiv ans Amt schicken.

Welche professionellen Berater gibt es bei der Steuer?

Wenn Dich die Steuererklärung trotz Software überfordert, helfen Dir ein Lohnsteuerhilfeverein, ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin weiter. Vorteil: Die Steuererklärung 2024 muss dann erst am 30. April 2026 beim Finanzamt eintreffen.

Für wen ist ein Lohnsteuerhilfeverein geeignet?

Lohnsteuerhilfevereine fertigen die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmerinnen, Beamte, Auszubildende, Studierende, Pensionäre, Rentnerinnen und Unterhaltsempfänger an (§ 4 Nr. 11 StBerG). Seit dem Steuerjahr 2022 dürfen Lohnsteuerhilfevereine auch bei kleineren Photovoltaikanlagen steuerlich beraten. Grundsätzlich erledigen die Vereine alles in Bezug auf die Steuererklärung, was auch ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin bei der Einkommensteuer macht. Sie beraten zur Steuerklassenwahl, helfen beim Kindergeld, bei der Riester-Förderung und bei weiteren staatlichen Förderprogrammen.

Außerdem wickeln sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt für Dich ab. Du musst aber Mitglied in dem jeweiligen Verein werden und dementsprechend auch Gebühren zahlen. Das sind im Schnitt 150 Euro im Jahr. Mehr zum Thema liest Du in unserem Ratgeber zum Lohnsteuerhilfeverein.

Es gibt aber viele Leute, die nicht die Dienste der Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen dürfen. 

Wann braucht es einen Steuerberater?

Selbstständige und Gewerbetreibende oder Angestellte mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit können sich nicht von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Dasselbe gilt für alle, deren jährliche Miet- oder Kapitaleinnahmen 18.000 Euro übersteigen, bei Zusammenveranlagten 36.000 Euro. Dieser Gruppe bleibt nur der Gang zum Steuerberater.

Ein Steuerberater ist in diesen Fällen nicht Pflicht. Er bietet sich aber an, wenn der Steuerfall kompliziert und umfangreich ist.

Du kannst mittlerweile sogar über das Honorar Deines Steuerberaters oder Deiner Steuerberaterin verhandeln, weil diese die in der Gebührenverordnung vorgeschriebenen Mindestsätze unterschreiten dürfen. Wie Du einen passenden Steuerberater findest und was er an Gebühren verlangen darf, haben wir im Ratgeber zum Steuerberater zusammengestellt.

Wenn Du nicht als normaler Angestellter arbeitest, empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass sich der Steuerberater in Deiner Branche auskennt. Benötigst Du eine Expertin für die Versteuerung von Kryptowährungen oder anderen speziellen Fragen, dann solltest Du solche Kenntnisse gezielt abfragen, bevor Du sie endgültig beauftragst. Über die Suche der Bundessteuerberaterkammer oder beim Deutschen Steuerberaterverband kannst Du einen Experten in Deiner Nähe finden und auch das Fachgebiet eingrenzen.

Ist Steuerberatung von der Steuer absetzbar?

Beruflich veranlasste Steuerberatungskosten kannst Du in der Steuererklärung geltend machen. Für Arbeitnehmer gilt dies zum Beispiel für das Ausfüllen der Anlage N, für Vermieterinnen für das Ausfüllen der Anlage V und für Selbstständige für das Ausfüllen der Anlage S und der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Kosten für den privaten Anteil Deines Steuerfalls kannst Du dagegen nicht absetzen.

Alles, was unter 100 Euro anfällt, zählt als Mischkosten. Diese Ausgaben darfst Du in jedem Fall steuerlich geltend machen. Dazu gehören auch Steuerprogramme oder Steuerfachliteratur, die Du zur Recherche nutzt.

Welche Formulare sind in der Steuererklärung?

Es gibt eine große Zahl an Steuerformularen. Das beginnt beim Mantelbogen, geht über die Anlage Sonderausgaben und endet bei Anlage R.

Für das Steuerjahr 2024 sind immerhin keine neuen Formulare hinzugekommen. 2023 gab es hingegen drei neue Anlagen und in einer Anlage gab es eine größere Ergänzung. Welche Formulare für Dich wichtig werden könnten, haben wir nachfolgend für Dich aufgelistet. 

Vorab noch die Info: Nutzt Du eine Steuersoftware oder Steuer-App, musst Du Dich nicht um die Formulare kümmern. Das Ausfüllen geschieht in diesen Fällen automatisch an den richtigen Stellen. Machst Du die Steuer aber mit Elster oder mit den Vordrucken, hilft Dir die folgende Aufzählung ganz sicher.

Was sind wichtige Formulare für alle?

Hauptvordruck - Den Hauptvordruck, auch ESt 1 A oder Mantelbogen genannt, muss jede Person bei einer Steuererklärung ausfüllen. Kreuze das Kästchen Einkommensteuererklärung im Hauptvordruck an. Wenn Ihr als Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgeben wollt, tragt beide Namen und Steueridentifikationsnummern im Hauptvordruck ein und kreuzt Zusammenveranlagung an.

Hast Du 2024 Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld erhalten, gehören diese in Zeile 35. Genauso wie andere Lohnersatzleistungen liegen sie dem Finanzamt häufig bereits als E-Daten vor.

Einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage musst Du mit einem Kreuz gleich oben auf der ersten Seite des Formulars und in der Zeile 34 des Hauptvordrucks ESt 1 A beantragen.

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen - Für Handwerkerkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder wenn Du eine Haushaltshilfe im eigenen Haushalt beschäftigst, kannst Du in diesem Formular eine Steuerermäßigung beantragen. Vergiss nicht, die Angaben aus Deiner Nebenkostenabrechnung hier einzutragen.

Anlage Sonderausgaben - Das Formular für Sonderausgaben musst Du verwenden, um Deine gezahlte Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Berufsausbildungskosten, bestimmte Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner – das sogenannte Realsplitting – sowie Ausgleichsleistungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs einzutragen.

Anlage Außergewöhnliche Belastungen - Hier gehören vor allem selbst getragene Krankheits- und Pflegekosten, behinderungsbedingte Aufwendungen und Kfz-Kosten, Bestattungskosten und andere außergewöhnliche Belastungen rein. Allerdings musst Du bei vielen Aufwendungen Deine individuell zu ermittelnde zumutbare Belastung überschreiten, um steuerlich profitieren zu können. 

Welche Formulare brauchen Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter?

Anlage N - Das ist der Vordruck für Arbeitnehmer und Pensionärinnen. Insbesondere bei den Angaben zum Arbeitslohn gibt es sehr viele E-Daten. Selbst eintragen musst Du auf jeden Fall Deine Werbungskosten, wenn Du mehr als die 1.230 Euro Arbeitnehmerpauschale geltend machst. 

Wurden steuerpflichtige Gehaltsbestandteile noch nicht lohnversteuert, dann musst Du diese in Zeile 21 angeben. Haben beide Eheleute als Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin gearbeitet, dann müssen beide eine eigene Anlage N ausfüllen. Ausnahme: ein pauschal besteuerter Minijob. Der hat nichts in der Einkommensteuererklärung zu suchen.

Ab Zeile 11 sind Versorgungsbezüge anzugeben. Dazu gehören Pensionen von früheren Beamten, Betriebs-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten für frühere Dienstverhältnisse. Solche Bezüge werden nach Paragraf 19 Abs. 2 EStG günstiger besteuert. Für Pensionen (und Betriebsrenten) gibt es einen Versorgungsfreibetrag, den das Finanzamt für das Eintrittsjahr berücksichtigt. Allerdings wird dieser für jeden neuen Pensionärsjahrgang etwas reduziert. Für diejenigen, die erstmals 2024 eine Pension erhalten haben, beträgt er nur noch 13,6 Prozent von der Pension, maximal 1.020 Euro. Hinzu kommt ein Zuschlag von 306 Euro. Der Betrag bleibt bis zur letztgezahlten Pension konstant.

Bei Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ist es etwas komplizierter. Direktzusagen des früheren Arbeitgebers an die Ex-Mitarbeiterin und Versorgungsleistungen aus Unterstützungskassen versteuert der Arbeitgeber wie Arbeitslohn und erstellt eine Lohnsteuerbescheinigung. Diese Versorgungsleistungen gehören in die Anlage N.

Anlage N Doppelte Haushaltsführung - Bis 2022 gehörten die Angaben zur doppelten Haushaltsführung in die Anlage N, jetzt müssen sie in dieses neue Formular.

Anlage N-AUS - In diesem Formular gibst Du ausländische Einkünfte an sowie Werbungskosten zu steuerfreiem Lohn aus einer Angestelltentätigkeit. Das Besteuerungsrecht für ausländische Einkünfte regeln Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), zwischenstaatliche Übereinkommen (ZÜ) und der Auslandstätigkeitserlass (ATE). Diese Regeln legen fest, welcher Staat Steuern einbehalten darf.

Anlage Mobilitätsprämie - Damit können sich Geringverdienende, die einen einfachen Arbeitsweg von mindestens 21 Kilometern und ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags haben, eine Prämie sichern, die das Finanzamt auszahlt. So haben sie auch etwas von der höheren Entfernungspauschale, obwohl sie gar keine Steuern zahlen müssen. Dabei kommt es auf die tatsächlich durchgeführten Fahrten an.

Den Antrag kannst Du kostenlos auf Papier, elektronisch über „Mein Elster“ oder kostenpflichtig mithilfe digitaler Steuerprogramme stellen.

Anlage R - Rentner und Rentnerinnen müssen darin ihre Altersbezüge und ihre Werbungskosten angeben. Seit der Steuererklärung 2020 wird die bisherige Anlage R aufgespalten. Die ausgezahlten gesetzlichen und privaten Renten trägst Du in Anlage R ein. Die Rente aus einer betrieblichen Altersversorgung, also Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, sowie Leistungen aus der Riester-Rente gehören in die Anlage R-AV/bAV. Hast Du eine ausländische Rente bekommen, musst Du sie in der Anlage R-AUS eintragen.

Nutze die Leistungsmitteilung der auszahlenden Stelle, beispielsweise die Pensionskasse, hinter der meist eine Versicherungsgesellschaft steht. Darin findest Du Hinweise, wie viel Du wo eintragen musst. In einfachen Fällen kannst Du das kostenlose Einfach-Elster-Portal der Finanzverwaltung nutzen.

Anlage V - Wer Einnahmen aus einer Vermietung erzielt, muss sie dort angeben. In dieses Formular tragen Vermieter und Verpächterinnen auch ihre Werbungskosten ein. Dazu gehören Abschreibung, Schuldzinsen und weitere Kosten, die mit der vermieteten Immobilie zusammenhängen.

Zahlreiche Steuertipps findest Du in unserem Ratgeber für Vermieter, so auch bezüglich der verbilligten Vermietung an Angehörige und der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten, die ab 2021 verbessert wurde.

Anlage V-FeWo - Hier musst Du seit 2023 detaillierte Angaben machen, wenn Du eine Ferienwohnung vermietest oder Einnahmen bei kurzfristigen Vermietungen erzielst, zum Beispiel über Airbnb oder andere Internetplattformen. Nimm das nicht auf die leichte Schulter, denn Airbnb & Co. müssen Deine Einnahmen aus dem Jahr 2024 an die Finanzbehörden melden, wenn es 2.000 Euro oder mehr waren. Das sieht das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vor. Dein Finanzamt dürfte deshalb schnell merken, wenn Du diese Grenze überschreitest. Mehr dazu kannst Du im Ratgeber Privatverkauf Steuer nachlesen.

Tipp: Falls Du nur ab und zu Dein selbst genutztes Zimmer oder Deine Wohnung (unter-)vermietest, dann profitierst Du von einer Freigrenze von 520 Euro im Jahr. Bis zu dieser Summe sind die Einkünfte gemäß einer Vereinfachungsregel der Finanzämter steuerfrei und müssen nicht gemeldet werden. Sobald die Einkünfte diesen Betrag übersteigen, sind sie komplett steuerpflichtig. Zu den Einnahmen zählen auch die vom Mieter bezahlten Nebenkosten.

Anlage V-Sonstige - Und noch ein Formular zum Thema Vermietung, das es erst seit 2023 gibt, aber für viele nicht so relevant sein dürfte. Hier geht es um Einkünfte aus Beteiligungen, etwa Grundstücks- und Erbengemeinschaften, aus der Untervermietung von vermieteten Räumen und aus unbebauten Grundstücken.

Welche Formulare sind für Eltern wichtig?

Anlage Kind - Wenn Du Kinder hast, musst Du für jedes Kind eine Anlage Kind ausfüllen. Dort trägst Du das Kindergeld ein, das Du beziehst. 2024 hat die Familienkasse für jedes Kind monatlich 250 Euro gezahlt, also 3.000 Euro für das gesamte Jahr. Ist der Kindergeldanspruch für einzelne Monate weggefallen, fiel die Zahlung geringer aus. Du kannst dann diesen Betrag in der Anlage Kind eintragen.

Besserverdienende profitieren von einem gestiegenen Kinderfreibetrag, der 2024 bei 9.540 Euro pro Kind lag.

Ob für Dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist, ermittelt das Finanzamt mit der „Günstigerprüfung“ automatisch für Dich. Vergiss nicht, die Steueridentifikationsnummer Deiner Kinder in das jeweilige Exemplar einzutragen.

Alleinerziehende können in der Anlage Kind den Entlastungsbetrag beantragen. Er liegt bei 4.260 Euro pro Jahr für ein Kind und einem Zuschlag von 240 Euro für jedes weitere Kind im Haushalt. Bei drei Kindern sind das immerhin 4.740 Euro. Auch in diesem Fall sind die Steueridentifikationsnummern der Kinder anzugeben.

Solltest Du Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben, kannst Du ihn bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung von Deinem Chef oder Deiner Chefin berücksichtigen lassen. So hast Du ein höheres Nettogehalt und musst nicht auf die Steuererstattung warten. Du solltest deshalb am besten gleich die Steuerklasse ändern und Dir beim Finanzamt die Steuerklasse 2 als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal eintragen lassen. Alternativ geschieht das nachträglich mit der Einkommensteuererklärung.

Achtung: Wer beispielsweise mit seinem Lebensgefährten in derselben Wohnung wohnt, bekommt keinen Entlastungsbetrag. Auch der mitwohnende Opa oder ein volljähriges Kind, für das es kein Kindergeld mehr gibt, kann den Entlastungsbetrag kosten. 

Kinderbetreuungskosten: Auch die Kosten für eine Kindertagesstätte, Hort, Tagesmutter oder Hausaufgabenbetreuung zuhause solltest Du in der Anlage Kind eintragen. Diese Sonderausgaben mindern Dein zu versteuerndes Einkommen und senken damit die Einkommensteuer. Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, aber maximal 4.000 Euro, kannst Du geltend machen. Die Kosten für ein Au-pair-Mädchen, das sowohl im Haushalt geholfen als auch Deine Kinder betreut hat, darfst Du pauschal zur Hälfte ansetzen.

Tipp: Wenn die Oma oder jemand anderes das Kind regelmäßig kostenlos betreut und von Dir Fahrtkosten erstattet bekommt, kannst Du diese als Kinderbetreuungskosten absetzen. Am besten vereinbarst Du den Fahrtkostenersatz schriftlich und überweist die fälligen Beträge.

Im Ratgeber über Steuervorteile für Eltern findest Du viele Tipps und weitere Positionen, die Mütter und Väter steuerlich geltend machen können.

Welche Formulare brauchen Versicherte, Sparer und Anleger?

Anlage Vorsorgeaufwand - Für Deine Kranken-, Pflege-, Renten-, Betriebsrenten-, Rürup-Renten-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Kapitallebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie weitere Altersvorsorgeaufwendungen benötigst Du dieses Formular. Bei diesen Versicherungen geht es immer um den Schutz des Lebens.

Anlage AV - Sie ist für alle Riester-Sparer und -Sparerinnen relevant. Über die Steuererklärung kannst Du, neben den anzurechnenden Zulagen, einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug beantragen. Die Kinderzulagen bekommt in aller Regel die Mutter. Zu den gezahlten Altersvorsorgebeiträgen zählen auch Tilgungsbeträge für einen Wohn-Riester-Vertrag. Landwirte tragen im Feld „Sozialversicherungsnummer“ ihre Mitgliedsnummer in der Alterskasse ein.

Anlage KAP - Hier sind Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden einzutragen. Wenn Du Deinen Sparerfreibetrag von 1.000 Euro nicht ausschöpfst, brauchst Du die Anlage KAP in aller Regel nicht ausfüllen. Für die meisten Kapitaleinkünfte ziehen bereits Banken und Versicherungen vor der Ausschüttung 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Mit dieser pauschalen Steuer ist die Steuerpflicht erfüllt. Falls Du aber unversteuerte Kapitalerträge wie Zinsen vom Finanzamt bekommen hast, musst Du diese in der Anlage KAP angeben.

Tipp: Wenn Du mit Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen einen Grenzsteuersatz unterhalb von 25 Prozent hast, solltest Du die Anlage KAP freiwillig ausfüllen. Das ist der Fall, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen als Single bei rund 20.000 Euro liegt; bei einem zusammen veranlagten Ehepaar das Doppelte. In Zeile 4 kannst Du eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt erstattet infolgedessen zu viel bezahlte Abgeltungssteuer und Du musst weniger Einkommensteuer zahlen.

Auch wer keine oder zu geringe Freistellungsaufträge bei seinen Banken gestellt hat, kann sich über die Anlage KAP die zu viel bezahlte Steuer zurückholen. Sinnvoll ist die Anlage KAP außerdem, um Gewinne und Verluste in verschiedenen Bankdepots miteinander verrechnen zu können. Eheleute müssen immer eine eigene Anlage KAP ausfüllen, selbst wenn nur eine Person Kapitaleinkünfte hatte. Und wer Kapitalerträge aus dem Ausland bezieht, muss diese ebenso in der Anlage KAP erklären. Dasselbe gilt, wenn noch Kirchensteuer auf Kapitalerträge zu zahlen ist.

Ergänzend zur Anlage KAP gibt es seit der Steuererklärung 2018 zwei neue Formulare: Hast Du Investmentfonds in einem Auslandsdepot, dann musst Du die laufenden Erträge sowie Gewinne und Verluste in der Anlage KAP-INV eintragen.

In die Anlage KAP-BET gehören Kapitalerträge aus Beteiligungen an einer Personengesellschaft oder Erbengemeinschaft. Im Feststellungsbescheid der Gesellschaft werden die Erträge aller Beteiligten ermittelt und den einzelnen zugerechnet. Deinen Anteil schreibst Du in das neue Formular. 

Anlage SO - Falls Du ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung verkauft hast, hast Du möglicherweise einen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft erzielt. Dazu können auch Verkäufe von Bitcoins und anderen Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist gehören. Solche sonstigen Einkünfte musst Du in der Anlage SO erklären, wenn der Jahresgewinn 2024 mindestens 1.000 Euro beträgt. Hier gibt es seit 2023 einen separaten Teil für virtuelle Währungen. Kryptos gehören auf Seite 3 in die Zeilen 41 bis 47 der Anlage SO.

Weitere sonstige Einkünfte sind beispielsweise Abgeordnetenbezüge, erhaltene Unterhaltsleistungen sowie Ausgleichsleistungen vom Ex-Partner, um den Versorgungsausgleich zu vermeiden. Die Person, die zahlt, muss die Anlage U ausfüllen; die andere, die Geld bekommt, die Anlage SO.

Zu den „Einkünften aus sonstigen Leistungen“ zählen solche aus gelegentlichen Vermittlungen. Darunter fallen Einnahmen, wenn Du beispielsweise Dein Wohnmobil, Auto oder einen anderen beweglichen Gegenstand vermietest. Oder wenn Du als Neukunde oder Neukundin einer Bank eine Prämie bekommst. Das gilt auch für eine Geld- oder Sachprämie bei Eröffnung eines Depots. Für solche Einkünfte hast Du insgesamt eine Freigrenze von 256 Euro im Jahr (§ 22 Nr. 3 EStG). Übersteigt die Summe solcher Einnahmen die Freigrenze auch nur um einen Euro, musst Du den gesamten Betrag in der Anlage SO angeben und versteuern.

Welche Formulare sind für Selbstständige, Immobilien- und Solaranlagenbesitzer?

Anlage S - Dieses Formular müssen Selbstständige elektronisch authentifiziert abgeben – zum Beispiel über „Mein Elster“ oder mit Steuerprogrammen.

Anlage EÜR - Wer einen sogenannten freien Beruf ausübt, muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach der vorgegebenen Struktur des Formulars abgeben.

Anlage G - Verkaufst Du mehr als gelegentlich Gegenstände mit Gewinn auf dem Flohmarkt oder bei Ebay Kleinanzeigen, bist Du möglicherweise gewerblich tätig und musst dann die Anlage G ausfüllen. Bedenke, dass Ebay und andere Plattformen Deine Aktivitäten im Jahr 2024 den Finanzbehörden melden müssen, wenn Du mindestens 30 Artikel verkauft oder damit mindestens 2.000 Euro Umsatz gemacht hast. Dein Finanzamt kann in solchen Fällen prüfen, ob Du nicht schon gewerblich handelst. Mehr Informationen dazu gibt es im Ratgeber Steuerfolgen Onlineverkauf.

Auch Einspeisevergütungen von Betreibern einer Photovoltaikanlage können zu gewerblichen Einkünften gehören. Sind beide Eheleute Eigentümer der Anlage und beziehen jeweils beispielsweise die Hälfte der Einkünfte, müssen beide eine eigene Anlage G ausfüllen.

Hast Du eine PV-Anlage, profitierst Du möglicherweise von einigen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022. Bis zu 30 Kilowatt sind seitdem steuerfrei gestellt, wenn die Anlage auf oder in Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien betrieben wird. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung sind es im Jahr 2024 bis zu 15 Kilowatt pro Wohneinheit, insgesamt bis zu 100 Kilowatt.

Zudem gibt es bis zu 30 Kilowatt eine Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht.

Anlage L - Für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft gibt es die Anlage L und weitere Anlagen.

Anlage Corona-Hilfen - Als Selbstständige oder Gewerbetreibender musst Du in dieser Anlage eintragen, ob Du 2024 Corona-Soforthilfe oder Überbrückungshilfe erhalten hast – beziehungsweise vermutlich eher, dass Du im Rahmen einer Schlussabrechnung Gelder zurückzahlen musst. Diese Summen musst Du auch als Betriebseinnahmen oder -ausgaben in der jeweiligen Anlage S, G oder L angeben und versteuern. Wenn Du die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von maximal 3.000 Euro erhalten haben solltest, musst Du diese nicht in der Einkommensteuererklärung angeben.

Anlage Energetische Maßnahmen - Lässt Du Deine mindestens zehn Jahre alte selbst bewohnte Immobilie, also Eigentumswohnung oder Haus, energetisch sanieren, kannst Du Dir die Kosten seit 2020 steuerlich fördern lassen. Falls Du 2024 in solche Sanierungsmaßnahmen investiert hast, kannst Du 20 Prozent Deiner Kosten über drei Jahre absetzen. Die weiteren Steuerermäßigungen bekommst Du in den beiden Folgejahren. Dafür musst Du dann auch für die Steuerjahre 2024 und 2025 die Anlage Energetische Maßnahmen abgeben.

Unser Podcast zum Thema

Wann wird die Steuererklärung bearbeitet?

Wer sich mit der Steuerklärung beeilt und auf eine schnelle Steuerrückzahlung hofft, muss wissen, dass die Finanzämter generell erst ab Mitte März damit beginnen, diese auch zu bearbeiten. Das liegt vor allem daran, dass Unternehmen, Versicherungen und andere Einrichtungen noch bis Ende Februar Daten für das Vorjahr elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln dürfen. 

Erfahrungsgemäß benötigen die Finanzämter dann im Durchschnitt zwischen 14 und 90 Tagen von der Abgabe bis zum Steuerbescheid. Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der vielen Millionen Grundsteuererklärungen plus Einsprüchen musst Du damit rechnen, dass es auch in diesem Jahr etwas länger als früher dauern wird.

Das Finanzamt ermittelt zunächst das zu versteuernde Einkommen und setzt dann die Höhe der Einkommensteuer, gegebenenfalls die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie unter Umständen auch Steuervorauszahlungen fest. Letzteres passiert, wenn Du mindestens 400 Euro Steuern nachzahlen musst.

Die bereits gezahlten Steuern, zum Beispiel die vom Unternehmen abgeführte Lohnsteuer und die einbehaltene Kapitalertragsteuer, verrechnet es. Daraus ergibt sich dann entweder eine Steuererstattung oder -nachzahlung.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Bei Verspätungen kann das Finanzamt noch weitere Positionen festsetzen. Dazu zählen Zinsen oder ein Verspätungszuschlag. Normalerweise gilt eine 15-monatige zinsfreie Karenzzeit für die Verzinsung einer Steuererstattung oder Steuernachzahlung. Wegen der Corona-Pandemie wurde auch diese Karenzzeit verlängert. Zudem gelten seit 2019 neue Zinssätze für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen: Statt wie früher sechs Prozent im Jahr sind es nun nur noch 1,8 Prozent. Diese Steuerzinsen waren nämlich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts viel zu hoch. Details liest Du in unserem Ratgeber zu Steuerzinsen.

Wann legst Du Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?

Solltest Du mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein oder Fehler in der Berechnung entdecken, dann musst Du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Wie Du am besten vorgehst, liest Du in unserem Ratgeber Steuerbescheid ändern.

Seit Januar 2017 ist das Steuermodernisierungsgesetz in Kraft; es fördert vor allem die elektronische Steuererklärung.

Die massenhaften Standard-Steuererklärungen sollen zunehmend nicht mehr Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen prüfen, sondern maschinell veranlagt werden. Wünschst Du Dir, dass Dein Fall von einer Finanzbeamtin oder einem Finanzbeamten geprüft wird, oder weichst Du steuerrechtlich von der Ansicht der Finanzverwaltung ab, musst Du in Zeile 37 des Hauptvordrucks ein Häkchen setzen und darunter unter der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ Deinen Sachverhalt schildern. Damit stellst Du sicher, dass Deine Steuererklärung nicht vollautomatisch, sondern von einem Finanzbeamten persönlich bearbeitet wird.

Kannst Du auch Steuererklärungen für frühere Jahre abgeben?

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, hat keine Wahl - und musste seine Steuererklärung 2024 pünktlich bis zum 31. Juli 2025 abgegeben haben. Wer freiwillig abgibt, kann aber auch noch die Steuererklärungen der vergangenen vier Jahre machen. Das heißt, Deine Steuererklärung für das Jahr 2021 muss am 31. Dezember 2025 beim Finanzamt sein. 

Tipp: Weil sich jedes Jahr die Steuerregeln und zum Teil auch die Formulare ändern, haben wir für die letzten Veranlagungszeiträume eigene Ratgeber zur Steuererklärung:

Lohnt sich die Einkommensteuersteuererklärung wirklich oft?

Die Zahlen des Statistischen Bundesamts sprechen eine deutliche Sprache: Für eine deutliche Mehrheit lohnt sich die Steuererklärung. Das widerlegt die oft gehörte Behauptung, dass sich eine Steuererklärung nicht lohnen würde und 1.000 Euro Erstattung gar nicht zu erreichen sind. Oder höchstens bei denen, die den Spitzensteuersatz haben.

Was sagen die Zahlen genau?

Insgesamt gab es in Deutschland 2021 26,1 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünften erzielten. Das heißt vereinfacht: ganz normale Arbeitnehmerinnen und Beamte, die in Deutschland wohnen.

Von diesen 26,1 Millionen, so das Bundesamt, gaben für das Steuerjahr 2021 aber nur 14,9 Millionen eine Steuererklärung ab. Davon erhielten mit 12,9 Millionen knapp 87 Prozent eine Steuererstattung – im Durchschnitt in Höhe von 1.172 Euro.

Das heißt: Von den 11,2 Millionen, die für 2021 keine Steuererklärung abgegeben haben, verzichteten statistisch gesehen 87 Prozent auf durchschnittlich 1.172 Euro.

Und wenn Du jetzt sagst, das ist ja nur ein Durchschnittswert: Wir können es Dir noch genauer aufschlüsseln.

Rückerstattungen bei der Einkommensteuer 2021

  • von weniger als 100 Euro: acht Prozent der Fälle
  • zwischen 100 und 1.000 Euro: 55 Prozent
  • zwischen 1.000 und 5.000 Euro: 34 Prozent
  • über 5 000 Euro: drei Prozent

Das bedeutet, dass 2021 tatsächlich mehr als jede dritte Einkommensteuererklärung mit einer Steuererstattung bei der Einkommensteuer zu einer Erstattung von mindestens 1.000 Euro führte, genau genommen sogar 37 Prozent.

Nach den Angaben des Statistischen Bundesamts mussten für 2021 1,8 Millionen Steuerpflichtige eine Nachzahlung bei der Einkommensteuer leisten – der durchschnittliche Betrag lag hier bei 1.160 Euro.

Übrigens: Für 2020 lag die durchschnittliche Steuererstattung nur bei 1.063 Euro, während es 2019 noch 1.095 Euro waren. 

Die etwas geringere Erstattung für 2020 dürfte ihre Ursache in der beginnenden Corona-Pandemie im Jahr 2020 haben. In diesem Jahr gab es eine sehr große Zahl von Personen in Kurzarbeit, die oft erstmals eine Steuererklärung abgeben mussten.

Der Sprung um mehr als 100 Euro für das Jahr 2021 dürfte drei Ursachen haben: Es gab wieder weniger Kurzarbeiter, bei der Entfernungspauschale gab es erstmal 35 Cent ab dem 21. Kilometer und die Behinderten- und Pflegepauschbeträge stiegen 2021 deutlich an. 

Autoren
Udo Reuß

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