Steueränderungen 2006
Siehe auch die Artikel zu aktuellen Steueränderungen, so zum Beispiel
2011,
2009,
2008
Hinweis: Teile der nachstehenden Steueränderungen sind schon geändert oder aufgehoben worden. Beispiel: Entfernungspauschale.
Reine Steuersparmodelle und Verlustverrechnungen bei Medien-, Windkraftfonds und ähnlichen Fonds sowie Schiffsbeteiligungen sind rückwirkend zum 11. November 2005 gestrichen worden.
siehe auch Steuersparfonds
Steueränderungen ab 1. Januar 2006:
- steuerliche Förderung berufstätiger Eltern über Absetzbarkeit von
Kosten der Kinderbetreuung
- steuerliche Förderung von Privatpersonen über Abziehbarkeit von
Arbeitslohn bei Handwerkerarbeiten
- Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Maschinen) wird zeitlich begrenzt für die Jahre 2006 und 2007 von 20 Prozent auf 30 Prozent der Anschaffungskosten erhöht.
- Wegfall der Eigenheimzulage.
Bei rechtzeitiger Stellung des Bauantrages bis zum 31.12.2005 hat der Bauherr noch Zeit, um in den Genuss der Förderung zu kommen..
- Wegfall der Freibeträge für Abfindungen und Übergangsgelder (für bereits vereinbarte Abfindungen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2007).
Diese Vertrauensschutzregelung sieht vor, dass Abfindungen, die noch vor dem 1.1.2006 vertraglich vereinbart wurden oder durch ein Arbeitsgericht
vor diesem Zeitpunkt herbeigeführt wurden, nach den bisherigen Regeln besteuert werden, sofern die Zahlung bis zum 31.12.2007 erfolgt. Das heißt,
der Arbeitnehmer kommt in den Genuss eines Freibetrages von 7200 Euro bzw. von 9000 Euro oder 11000 Euro, wenn ein Lebensalter von 50 (55) Jahren erreicht ist
und die Unternehmenszugehörigkeit mindestens 15 (20) Jahre betrug.
Auch für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen, die im öffentlichen Dienst wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis
gezahlt werden, gibt es für den Übergangszeitraum eine entsprechende Vertrauensschutzregelung.
Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterliegen der vollen Einkommensteuer. In Betracht kommt aber eine Steuerermäßigung bei einer vom Arbeitgeber veranlassten Abfindung. Dabei handelt es sich um eine Tarifermäßigung nach der so genannten Fünftelregelung.
- Steuerberatungskosten für private Einkommensteuererklärungen
können für Steuererklärungen der Jahre 2006 und später nicht mehr abgesetzt werden.
- Wegfall der Freibeträge von 315 Euro für einmalige Zulagen des Arbeitgebers (Heirats- und Geburtshilfen)
- Die degressive Abschreibung von Gebäuden mit Mietwohnungen entfällt. Damit können derartige
Gebäude, für die der Bauantrag nach dem 01.01.2006 gestellt oder der Kaufvertrag nach dem 01.01.2006 notariell abgeschlossen wurde, nur noch linear mit 2% der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr abschrieben werden.
- Marktübliches Damnum (Disagio) kann bis zu maximal 5% der Darlehenssumme sofort abgesetzt werden (so ein BMF-Schreiben).
- Dienstwagen: 1%-Pauschalmethode nur noch möglich, wenn bei Selbständigen der PKW mindestens zu 50% betrieblich genutzt wird.
Damit können Selbständige die 1%-Versteuerung nur noch begehren, wenn der PKW zum notwendigen Betriebsvermögen gehört.
Für Arbeitnehmer ändert sich in Bezug auf Dienstwagen nichts, denn der Dienstwagen ist beim Arbeitgeber notwendiges Betriebsvermögen.
- Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer: Erhöhung der Grenze für die Ist-Besteuerung (statt Soll-Besteuerung) in den
alten Bundesländern auf 250.000 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt die Grenze 500.000 Euro. Ist-Besteuerung bedeutet, dass
die Umsatzsteuer für die erbrachte Leistung erst dann entrichtet werden muss, wenn auch der Empfänger der Leistung (Kunde)
gezahlt hat.
-
Durch einen konsequenten Ausbau der elektronischen Datenübermittlung und -verarbeitung soll der Steuererklärungs- und Steuerveranlagungsaufwand reduziert werden.
Ab 2006 sind auch die Sozialversicherungsbeiträge und -meldungen elektronisch zu übermitteln. In 2005 begann die Pflicht für Umsatzsteuervoranmeldung und
Lohnsteueranmeldung.
- Das Weihnachtsgeld für Beamte und Pensionäre des Bundes wird für die Jahre 2006 bis 2010 halbiert. Im Gegenzug könnte die jährliche Sonderzahlung für Beamte der niedrigen Einkommensgruppen um 25 Euro auf 125 Euro steigen.
Steueränderungen ab 1. Januar 2007:
- Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent bleibt unverändert bestehen.
- Reichensteuer: Erhöhung Spitzensteuersatz um 3 Prozent auf Einkünfte oberhalb von 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete. Ausgenommen sind Gewinneinkunftsarten bis zum 31.12.2007. Ab 2008 sind auch die Gewinneinkunftsarten einbezogen. Basis ist das zu versteuernde Einkommen (Meistzahlersteuer oder Reichensteuer genannt).
- Die Pendlerpauschale von 30 Cent für jeden Kilometer und Arbeitstag wird nur noch beginnend ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt (aufgehoben mit Urteil Verfassungsgericht vom 9. Dezember 2008 und Beschluss des Bundestages vom 18. März 2009.
- Der Sparer-Freibetrag wird für Ledige von 1370 auf 750 Euro und für Verheiratete von 2740 auf 1500 Euro herabgesetzt. Ab 2009 gilt ein zusammengefasster Sparerpauschbetrag.
- Die Kosten für private Steuerberater können für Steuererklärungen der Jahre 2006 und später nicht mehr abgesetzt werden.
- weitere Einschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer: absetzbar nur noch, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.
siehe Regelung zum Arbeitszimmer ab 2007
- Erhöhung der Versicherungssteuer um 3 Punkte auf 19 Prozent.
- Kindergeld sowie der steuerliche Kinderfreibetrag werden künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr gewährt: bisher bis zum 27. Lebensjahr
- Neuregelung der Familienförderung:
Elterngeld statt Erziehungsgeld
- Sonn- und Feiertagszuschläge bleiben zwar (bis zu einem Grundstundenlohn von 50 Euro)steuerfrei; für Stundenlöhne ab 25 Euro sind aber Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
- Wegfall der Rückstellung für Jubiläumsaufwendungen; Auflösung bestehender Rückstellungen
- gewerbliche Mini-Jobs: Erhöhung der pauschalen Sozialversicherungsabgabe von bisher 25 auf 30 Prozent.
- Abschaffung der Steuerfreiheit bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer
- Förderung der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Partikelfiltern ab 2007.
Bei Steueränderungen steckt der Teufel bekanntlich im Detail (Beispiel: Steuerberatungskosten).
Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten
Private Steuerberatungskosten, die im direktem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, sind als
Werbungskosten bei der jeweiligen Einkunftsart abzugsfähig. Damit wäre nach wie vor der größte Teil der
privaten Kosten für den Steuerberater auch steuerlich abzugsfähig. Die Steuerbürokratie nimmt zu: Entweder
gibt es eine Steuerpauschalierung oder der Steuerberater stellt seinem Mandanten ab 2006 zwei Beratungsleistungen in Rechnung.
In der Praxis wären dann nur die Steuerberatungskosten für den Mantelbogen (inkl. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung..)
steuerlich nicht absetzbar. Problematisch ist hingegen die Aufteilung bei der Anschaffung eines Steuerprogrammes für den Computer.
Entweder wird hier eine Pauschale akzeptiert oder es kommt zu einer prozentualen Aufteilung.
Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen
Beginnend ab dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2025 steigt jedes Jahr der Vorsorgehöchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen
und die ungekürzte Vorsorgepauschale für Angestellte. Für 2006 sind Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar mit 62%
bis zu einem Höchstbetrag von 12.400 Euro bei Alleinstehenden und bis zu 24.800 Euro bei Verheirateten.
Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
Handel mit Tankquittungen (oder anderen Belegen)
"Steuertrickserei" gilt für viele als Kavaliersdelikt, weil der Gesetzgeber nichts wirksames dagegen unternimmt.
Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen sind nun einige "Gestaltungen" nicht mehr zulässig.
Hierzu zählen zum Beispiel der Internetbetrug mit Tankquittungen. So wurden in Internetauktionen Tankquittungen angeboten,
die der Erwerber in betrügerischer Weise als Werbungskosten oder Betriebsausgaben seiner Steuererklärung beifügte.
Um diesen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben, muss die Finanzverwaltung die Möglichkeit haben,
den Veräußerer "zu packen". So gilt nach Änderung des § 379 Abgabenordnung die unberechtigte Weitergabe von
Belegen, die zu ungerechtfertigten Steuervorteilen führen kann, als Steuerordnungswidrigkeit.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt nicht vor, wenn der Beleg unbeabsichtigt, beispielsweise
durch das Zurücklassen von Kassenbelegen an der Tankstelle in andere Hände gelangt.
Umlaufvermögen bei Einnahmen-Überschussrechnung
Anschaffungs- und Herstellungskosten für "hochwertige" Wirtschaftgüter (Wertpapiere, Beteiligungen und Grundstücke),
die zum Umlaufvermögen rechnen, werden steuerlich jetzt immer
erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme berücksichtigt. Damit werden zum Beispiel Wertpapiere oder Gebäude
im Umlaufvermögen der Behandlung im Anlagevermögen gleich gestellt.
Gebäudereinigungsleistungen: Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt abführen
Vermieter, die mehr als 2 Wohnungen vermieten oder Unternehmer ab einer Wohnung, müssen bei erbrachten
Gebäudereinigungsleistungen die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt abführen (so genannte umgekehrte Steuerschuldnerschaft).
Der Wohnungsvermieter darf nur dann den Vorsteuerabzug vornehmen, wenn er auch die Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichtet hat.
In Betracht kommen Leistungen wie Hausfassadenreinigung, Dachreinigung aber auch zum Beispiel Teppichreinigung.
Auszug aus dem Koalitionsvertrag
Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wohneigentum genießt
bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten
Altersvorsorge. Daher werden wir das selbst genutzte Wohneigentum zum 1. Januar
2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integrieren. Die Diskriminierung
gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt.
Jährlich steht für eine große Zahl von Unternehmen der Generationenwechsel an.
Vor diesem Hintergrund werden wir die Erbschaftsteuer spätestens zum 1. Januar
2007 unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformieren.
Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf
das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden.
Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird.
Den Umsatzsteuerbetrug werden wir verstärkt bekämpfen. Um das Übel an der
Wurzel zu packen, müssen alle administrativen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Dabei werden wir auch von den im Rahmen der Föderalismuskommission dem Bund
zugewiesenen Möglichkeiten, die Prüfungsdienste zu koordinieren und die
Steuerkriminalität zu bekämpfen, Gebrauch machen. Wir werden darüber hinaus
prüfen, inwieweit den zuständigen Verfolgungsbehörden weitere Instrumente an die
Hand gegeben werden müssen, um Umsatzsteuerbetrug effektiver aufspüren zu
können. Notwendig ist eine Ablösung des geltenden Systems mit
Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Umsätze zwischen Unternehmen durch das
"reverse-charge-Modell", um national und international organisierten Steuerbetrug zu
unterbinden und den Verlust von Steuersubstrat bei Unternehmensinsolvenzen zu
verringern. Auf europäischer Ebene wollen wir darauf hinwirken, die rechtlichen
Voraussetzungen für diese Systemumstellung zu schaffen.