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Erfolgte die Erklärung noch in 2004, waren einmalig 25 Prozent des zurückgeführten Betrages an den Fiskus innerhalb von 10 Tagen abzuliefern. Dieser Prozentsatz erhöhte sich ab 1. Januar 2005 auf 35%. Die Frist zur Abgabe der strafbefreienden Erklärung nach dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" endete am 31. März 2005. Neben der pauschalen Steuerzahlung fällt keine weitere Zahlung (z.B. Kirchensteuer oder ähnliches) an. Die privaten Anleger können ihr bisher im Ausland angelegtes Schwarzgeld auch dort belassen. Es war für die Steueramnestie nicht notwendig, dass die Gelder auch nach Deutschland transferiert werden.
Basis der Zahlung von 25% bzw. 35% war eine je nach Steuerart unterschiedliche Bemessungsgrundlage. Einnahmen, die der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen, sind zu 60 Prozent zu berücksichtigen. Bei der Gewerbesteuer gilt ein Satz von
zehn Prozent, bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer von 20 Prozent und bei der Umsatzsteuer von 30 Prozent. Sind mehrere Steuerarten betroffen, so werden die Prozentsätze addiert, wobei jedoch die Basis nie mehr als 100 Prozent betragen kann.
Beispiel: Sind von einem privaten Anleger in den Jahren 1993 bis 2002 insgesamt 50.000 € nicht angegeben worden, so sind jetzt 30.000 € in die strafbefreiende Erklärung für eine wirksame Steueramnestie anzugeben. Erfolgt dies im Jahre 2004,
so ist hierauf innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe der Erklärung zur Steueramnestie eine Ablass-Steuer in Höhe von 25 Prozent (= 7.500 €) zu entrichten.
Zeitrahmen zur Abgabe der strafbefreienden Erklärung
Der Zeitrahmen für die zu erklärenden Einnahmen umfasst die Jahre 1993 bis 2002.
Der Vermittlungsausschuss hat erreicht, dass der Zeitrahmen auf das Jahr 2002 erweitert worden ist.
Liegt der Zeitpunkt der Steuerverkürzung aber nach dem 17.10.2003, so ist die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung nicht mehr möglich.
Die strafbefreiende Erklärung für eine Steueramnestie kann auch der Erbe als Rechtsnachfolger des Verstorbenen abgeben, wenn z.B. der Erbe feststellt, dass die Zinserträge bisher nicht versteuert wurden. Die Steueramnestie erstreckt sich auf alle Steuerarten. Bei fristgerechter Zahlung besteht nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz für den Steuerpflichtigen Straf- und Bußgeldfreiheit. Der Steuerpflichtige kann insoweit nicht mehr der wegen Steuerhinterziehung oder der leichtfertigen Steuerverkürzung belangt werden.
Verwertungsverbot: Die Finanzverwaltung darf die gewonnenen Erkenntnisse aus der strafbefreienden Erklärung nicht für die Verfolgung anderer Delikte weitergeben. Auch liegt der Teufel im Detail. So gilt das Verwendungsverbot nicht für Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren bedroht sind (z.B. Betrug). Unsicherheit besteht auch in den Fällen, in denen mehrere Personen involviert sind, wovon aber nur einige oder nur eine Person die strafbefreiende Erklärung abgegeben hat.
Weiterführende Kontrolle durch das Finanzamt: Um die Steuerehrlichkeit in Deutschland zu erhöhten, hat die Finanzverwaltung ab dem 1.4.2005 weit reichenden Zugriff auf Kontrollinformationen. Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z.B. Arbeitsämter, Familienkassen, Sozialämter, BAföG-Ämter, Wohnungsämter) wird verstärkt. Mit dem Finanzamt wird diesen Behörden indirekt gestattet über das Bundesamt für Finanzen Bankkonten von Steuerbürgern abzufragen. In der Regel wird allerdings der Steuerbürger zuerst selbst gefragt, wie es um seine Finanzen steht (§ 93 Abs. 7 AO).
Wieviel hat die Steueramnestie in die Kasse des Fiskus gebracht: Die deutsche Regierung hoffte ursprünglich auf einen Kapitalrückfluss von bis zu 100 Milliarden Euro. Noch im Januar 2004 hoffte die Regierung auf einen zurückfließenden Betrag von rund 20 Milliarden Euro und damit auf rund 5 Milliarden Euro an Pauschalsteuer.
Die frühere Erwartungshaltung war viel zu hoch. Auch der deutlich geringere Betrag von 20 Mrd. Euro war viel zu hoch angesetzt. Da Luxemburg, Österreich und Belgien in den nächsten Jahren (noch) nicht an der europaweiten Meldepflicht der Banken (Kontrollmitteilungen) teilnehmen, gilt der erwartete Kapitalrückfluss als optimistisch. Alles in allem wird das Gesetz nur rund 1,5 Milliarden Euro bringen.
Und siehe da: Der im Oktober 2004 vorgestellte Haushaltsentwurf erwartet als Einnahmeposten nur noch einen Betrag an Pauschalsteuer von rund 1 Mrd. EUR.
Im Januar und Februar 2005 kam es jedoch noch zum "Endspurt", so dass rund 1,3 bis 1,5 Mrd. Euro zu verzeichnen waren. Wegen der Steueramnestie haben vermutlich auch Steuersünder auf eine Selbstanzeige verzichtet, weil die Steueramnestie für sie günstiger war.
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Bis zum 31. Dezember 2008 erhob der Fiskus eine 30-%ige "Zinsabschlagsteuer", die aber nur eine Vorauszahlung auf die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer war. Im Rahmen der Steuererklärung wurden bis zur Einführung einer definitiven Abgeltungssteuer auf Zinsen die erzielten Zinseinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz unter Anrechnung der 30-%igen Zinsabschlagsteuer besteuert.
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