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Kennen Sie die Sexsteuer? Wenn nicht, werden Sie - wenn überhaupt - nur indirekt damit belastet. Eigentlich gibt es keine Sexsteuer. Weder Bund, Länder und Kommunen besitzen die Steuerhoheit, um eine spezielle Sexsteuer zu erheben. Im Volksmund wird der Begriff "Sexsteuer" manchmal mit einer Vergnügungssteuer gleichgesetzt. Eher zutreffend ist der Begriff "Sexsteuer" bei der Erhebung einer Pauschalsteuer (pauschale Vorauszahlung) im Bordell und bei Prostituierten.
Pauschalsteuer auf käufliche Liebe
Die pauschale Besteuerung im ältesten Gewerbe der Welt ist insbesondere durch die Einführung einer "Sexsteuer" in Köln (seit dem 1. Januar 2004) medienwirksam und durch die Aufstellung von Sexsteuer-Automaten in Bonn bekannt geworden. So wurde in Köln pro Prostituierte und Monat in der Regel früher eine Abgabe von 150 Euro vom Finanzamt verlangt.
Im Januar 2006 gab es in Köln die erste Änderung. Denn nicht jede Prostituierte arbeitet "Vollzeit". So sorgt eine Änderung der Steuersatzung für mehr Gerechtigkeit im Kölner Rotlichtviertel. Anstatt eines vollen Monatssatzes von 150 Euro müssen "Teilzeitprostituierte" nur noch pro tatsächlichem Arbeitstag sechs Euro Steuern zahlen.
Aber auch andere Städte haben die Sexsteuer als pauschale Einnahmequelle entdeckt. Die Finanzbeamten in der Bundeshauptstadt Berlin gehen von höheren Einnahmen aus. So sollen die Berliner Prostituierten 30 Euro pro Tag zahlen, an dem sie dem horizontalen Gewerbe nachgehen.
Über eine bundesweite Regelung ist laut Bundesfinanzministerium noch nicht entschieden worden. Dem Vernehmen nach gilt der Düsseldorfer Tagessatz von 25 Euro als Richtwert. Außerdem ist vorgesehen, die Pauschalzahlungen im Bordellbetrieb namentlich zuzuordnen, damit die Anrechnung der Vorauszahlungen auf die später festzusetzende persönliche Steuerzahlungslast gewährleistet ist.
Doch wie stellt man fest, ob jemand Teilzeit oder Vollzeit im Sexgewerbe arbeitet. Ganz einfach: Kontrollbesuche. Selbst die Richter am Bundesfinanzhof wurden schon bemüht und mussten entscheiden, ob Kontrollbesuche der Steuerfahndung zulässig sind.
Dass die Erhebung einer pauschalen Sexsteuer eine ernst zu nehmende Angelegenheit ist, wird nicht nur durch die BFH-Entscheidung deutlich. So weisen die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Prostituiertenorganisation Hydra darauf hin, dass das "Berliner Modell" einen zu hohen Pauschalsteuersatz vorsieht. So sind in anderen Bundesländern oft nur 20 Euro pro Tag an das Finanzamt zu entrichten.
Sehr genau setzt sich das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (kurz bufas.net mit der Problematik auseinander. So lehnt das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas) das pauschalierte Verfahren (so genanntes Düsseldorfer Verfahren) zur Besteuerung der Einkünfte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter ab. Es würde gegen Recht und Gesetz verstoßen und Sexarbeit diskriminieren.
Erhebung (Stand August 2011) lt. bufas.net: Es werden in mindestens fünf Bundesländern über Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben von den bei ihnen tätigen Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern unabhängig von tatsächlichen Einkünften Beträge von 7,50 € bis zu 30 € pro Arbeitstag eingezogen. In den teilnehmenden Betrieben werden die dort tätigen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter auf Sammellisten erfasst. Je nach Bundesland oder Region müssen unterschiedliche Daten bis hin zu Familienstand eingetragen werden. Ausländerinnen haben in der Regel ihre Passnummer zu hinterlassen. An einigen Orten reicht die Angabe des Künstlernamens. Die Betreiberinnen und Betreiber haben die eingezogenen Gelder zusammen mit den Daten der bei ihnen tätigen Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern monatlich bis vierteljährlich an die zuständige Finanzbehörde abzuführen. Den teilnehmenden Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern soll auf Wunsch eine Quittung durch die Betreiber und Betreiberinnen ausgestellt werden.
Sexsteuer-Automat und Besteuerungsverfahren
Die Stadt Bonn hat eine Sexsteuer Anfang 2011 eingeführt. Medienwirksam wurde die Aufstellung eines Sexsteuer-Automaten in Bonn begleitet. Der Sexsteuer-Automat (Steuerticket-Automat) ist praktisch ein umgerüsteter Parkscheinautomat, der ebenfalls den Verkehr aber anderer Art regeln soll. Statt Parkticket zient "frau" ein Steuerticket, für das die Huren auf dem Bonner Straßenstrich vor "Geschäftsbeginn" für 6 Euro pro Nacht für die "Montag bis Sonntag 20.15 Uhr bis 6.00 Uhr" zahlen. Die Gesetzgebungshoheit für die Einkommensteuer besitzt keine Kommune. Es ist daher rechtlich auch keine Abgeltungssteuer für Huren.
Düsseldorfer Verfahren und Sexsteuerjahresausgleich
Der Begriff Sexteuer wird manchmal im Zusammenhang mit dem "Düsseldorfer Verfahren" bzw. "Düsseldorfer Modell" benutzt. Das so genannte "Düsseldorfer Verfahren" wird in ganz Baden-Würtemberg und überwiegendem Teil in Nordrhein-Westfalen und neuerdings auch in Berlin angewendet.
Das "Düsseldorfer Verfahren" ist ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren, welches eine Vorauszahlung zur Sicherheit der Steuererhebung für die Finanzämter darstellt. Es ist letztlich keine Pauschalsteuer, sondern sichert nur die Steuererhebung (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) und befreit auch nicht von der Abgabe einer Steuererklärung. Die als Pauschale zu zahlende Vorauszahlung wird bei der individuellen Berechnung der Steuerschuld auf die tatsächlich nach der Steuererklärung zu zahlenden Steuern angerechnet. Die Vorauszahlung ist vom Bordellbetreiber oder ggf. auch von der selbständig arbeitenden Person zu zahlen.
Wenn am Jahresende keine Steuererklärung eingereicht wird, entspricht die Vorauszahlung faktisch einer Pauschalsteuer auf Sexdienste. Bei Abgabe einer Steuererklärung werden die Vorauszahlungen mit der endgültigen Steuerschuld verrechnet. Obwohl es gut klingt, kann man es nicht als "Sexsteuerjahresausgleich" bezeichnen.
Die Einkünfte aus der Tätigkeit der Prostitution können Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sein oder aber gewerbliche Einkünfte (d.h. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) darstellen. Wer als Prostituierte selbstständig tätig ist, erzielt steuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wie der Name schon andeutet, ist das "älteste Gewerbe der Welt" ein Gewerbe und damit sind Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen abzugeben.
Fazit: Eine "Sexsteuer" gibt es steuertechnisch nicht, auch wenn der Begriff einprägsam ist. Es gibt daher auch zumindest offziell nicht den Begriff "Sexsteuerjahresausgleich". Wie man in Finanzamtskreisen munkelt, sind an manchen Arbeitsplätzen ausgewählte Computer für Erotik-Websites im Internet frei geschaltet worden. Während bisher nur die einschlägigen Anzeigen in den Tageszeitungen zur Kontrolle herangezogen wurden, wird jetzt auch das Internet als Medium zur Steuererhebung genutzt.
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