Nichtaufgriffsgrenze bei der Steuererklärung

Auch wenn landläufig eine andere Meinung vorherrscht: Die meisten Finanzbeamten müssen ein großes Arbeitspensum erledigen und haben wenig Zeit für ausgiebige Kaffeepausen oder Büroschlaf. Schuld ist nicht zuletzt das komplizierte deutsche Steuerrecht. Die Vernetzung und die mittlerweile wirklich guten Computerprogramme im Finanzamt erlauben andererseits eine schnellere Bearbeitung der Steuerfälle.

Dieser doch erhebliche Arbeitsdruck hat aber für die Steuerzahler auch Vorteile: In regelmäßigen Abständen werden die Finanzbeamten von ihren oberen Chefs darauf hingewiesen, bei bestimmten Kleinbeträgen nicht so genau hinzuschauen und die jeweilige Steuererklärung, wie vom Steuerzahler eingereicht, zu veranlagen.

Im Amtsdeutsch werden die "Augen zu"-Hinweise als "Nichtaufgriffsgrenzen" bezeichnet. Sie führen nicht zu einem Rechtsanspruch des Steuerzahlers. Wenn Sie also Pech haben und für Ihre Steuererklärung ein kleinlicher oder strenger Finanzbeamter zuständig ist, können Sie sich nicht auf die Nichtaufgriffsgrenzen berufen.

Als Anhaltspunkt, bis zu welchen Beträgen der Fiskus eher großzügig ist, eignen sich jedoch solche Anweisungen der einzelnen Bundesländer ganz gut. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Nichtaufgriffsgrenzen der Oberfinanzdirektion (OFD) Saarbrücken zusammengestellt. Die Regelungen in anderen OFD-Bezirken sind vergleichbar.

Ein Beispiel einer Nichtaufgriffsgrenze ist die Akzeptanz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wenn Sie für die Anzahl der Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche 230 Tage und bei einer 6-Tage-Woche 280 Tage angeben, sind Sie auf der sicheren Seite (Entfernungspauschale). siehe hierzu auch Entfernungspauschale

· Arbeitsmittel

Wer bei den Kosten für die Anschaffung und Pflege von Arbeitsmitteln - zum Beispiel Kauf und Reinigung von Berufskleidung - nicht mehr als 100 Euro Kosten im Jahr geltend macht, muss wahrscheinlich keine Belege beilegen.

· Gewerkschaftsbeiträge

Für Beiträge zu einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft verlangt das Finanzamt in der Regel keinen Beleg. Voraussetzung: Der Berufsverband oder die Gewerkschaft wird in der Steuererklärung genannt.

· Reisekosten

Falls Sie Reisekosten für Dienstreisen ansetzen, sollten Sie entweder eine Einzelaufstellung der einzelnen Dienstreisen beifügen oder sich die gesamten Dienstreisen vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Betragen die Reisekosten insgesamt nicht mehr als 250 Euro, verzichtet das Finanzamt in der Regel auf die Vorlage der Belege. Selbstverständlich darf der Arbeitgeber in diesen Fällen die Kosten nicht ersetzt haben.

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