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Eine Entlastung ergibt sich bei Personenunternehmen aus der höheren Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer. So wird der Anrechnungsfaktor ab 2008 vom Faktor 1,8 auf 3,8 erhöht und die Steuermesszahl wird von 5% ab 2008 für alle Gesellschaften auf jetzt 3,5% abgesenkt. Dafür entfällt der Betriebsausgabenabzug für die Gewerbesteuer. Der bisher für Einzelunternehmen und Personengesellschaften angewendete Staffeltarif entfällt ebenfalls. Der Grundfreibetrag von 24.500 Euro bleibt hingegen unverändert bestehen. Siehe auch weitere Details zur Änderung der Unternehmenssteuern.
Wie hoch ist meine Gewerbesteuer? Diese Frage stellt sich dem Unternehmer insbesondere bei Veränderungen in seiner Gewinnsituation oder bei Änderung der Hebesätze. Auch die Standortentscheidung wird von der Höhe des Hebesatzes und damit der Gewerbesteuer beeinflusst. Beispiel: Manche Unternehmen haben - vorwiegend aus steuerlichen Gründen - ihren Firmensitz in Rellingen statt in Hamburg (Gewerbesteuer!).
Der § 35 EStG regelt die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb. Personenunternehmen, deren gewerblicher Gewinn der Einkomensteuer unterliegt, können ihre Einkommensteuer um den Faktor 3,8 - bezogen auf den Gewerbesteuermessbetrag - reduzieren, maximal jedoch in Höhe der Gewerbesteuer. Die Ermäßigung kann daher maximal die Höhe der Gewerbesteuer auf "Null" bringen.
Wer muss die Gewerbesteuer zahlen?
Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Ist die Tätigkeit einer Personengesellschaft ein Gewerbebetrieb, so ist Steuerschuldner die Gesellschaft. Es spielt keine Rolle, wem das Unternehmen gehört, wem die Erträge des Unternehmens zufließen oder wie die persönlichen Verhältnisse des Inhabers sind. Das ist der Unterschied zu den Personensteuern (z.B. Einkommensteuer und Körperschaftsteuer), weil die Gewerbesteuer nicht die Leistungsfähigkeit einer Person berücksichtigt, sondern eine Sache - den Gewerbebetrieb - besteuert, soweit er im Inland betrieben wird.
Der Gewerbesteuerrechner gilt für alle Gesellschaftsformen (ab dem Jahr 2008). Bitte beachten Sie: Es ist ein einfacher Rechner für alle Gesellschaftsformen. Die Gewerbesteuerberechnung erfolgt durch Anwendung von Steuermesszahl auf Gewerbertrag und anschließend Hebesatz auf den ermittelten Gewerbesteuermessbetrag. Dies bedeutet, dass Personenunternehmen vom Gewinn aus Gewerbebetrieb vorher noch den Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 Abs.1 GewStG) abziehen müssen. Beispiel: Beträgt der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei einem Einzelunternehmer vor Abzug des Freibetrages ab dem Wirtschaftsjahr 2008 nur 20.000 Euro, so fällt für den Einzelunternehmer keine Gewerbesteuer an.
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• Einleitung / Übersicht |
Gewerbesteuer bis 31. Dezember 2007
Für Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft) gilt letztmalig für das Steuerjahr 2007 (Veranlagungszeitraum) der so genannte Staffeltarif. Dieser Staffeltarif regelt, dass die ersten 12.000 Euro an Gewerbeertrag, die über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegen, mit einer Steuermesszahl von lediglich 1% belastet werden. Je weitere 12.000 Euro erhöht sich bislang die Steuermesszahl um 1% bis zu maximal 5%. Die Steuermesszahl von 5% ist somit ab einem Gewerbeertrag von 72.500 Euro anzuwenden.
Die Gewerbesteuerzahlung (Gewerbesteueraufwand) ist bis einschließlich Steuerjahr 2007 als Betriebsausgabe (und damit auch bei der Gewerbesteuer selbst) absetzbar. Die Gewerbesteuer ist mithin bis Ende 2007 eine Kostensteuer. Der Gewerbesteuermesstrag wurde durch Anwendung der Steuermesszahl von 5 Prozent auf den Gewinn aus Gewerbebetrieb (nach Abzug des Freibetrages von 24.500 Euro) ermittelt. Von der Vereinheitlichung der Steuermesszahl auf 3,5% ab dem Jahr 2008 profitieren somit im wesentlichen Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Denn für diese galt der Staffeltarif ohnehin nicht. Vielmehr wurden deren Gewerbeerträge schon immer mit einheitlich 5 Prozent Steuermesszahl belastet.
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