Bankschließfach - Haftung - Risiko

Ein Bankschließfach empfiehlt sich für eine sichere Aufbewahrung für Wertgegenstände. Schmuck, Bargeld, Versicherungspolice, Familienstammbuch, Testament, EDV-Backup usw. sind übliche Gegenstände für eine Aufbewahrung im Banktresor.

Was im Bankschließfach enthalten ist, weiß nur der Bankkunde selbst. Wichtig ist für den Fall eines Brandes oder einer Explosion ein Verzeichnis mit allen im Bankschließfach deponierten Gegenstände und Dokumente. Bei Wertgegenständen sollte möglichst auch eine Expertise bzw. der Kaufbeleg und ein Foto vorliegen. So kann die Versicherung der Bank im Schadensfall eine Entschädigung leisten, wenn im Mietpreis dies vorgesehen ist (Schließfachversicherung). Ist der Wert der im Schließfall deponierten Gegenstände höher als die Versicherungssumme der Bank, so kann ggf. eine Extraversicherung abgeschlossen werden. Manche Banken haben auch eine Versicherung gegen Hochwasserschäden.

Die Bank haftet bei Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Banktresor geknackt wird, ist sehr gering. Jeder Bankkunde sollte aber für sich abwägen, wie häufig der Weg zum Bankschließfach erfolgen soll. Denn mit jedem Weg zur Bank und zum Bankschließfach erhöht sich die latente Gefahr, das Diebe in der Schalterhalle dies beobachten und ihre draußen wartenden Komplizen über mögliche Opfer informieren.

Ein weiterer Aspekt darf nicht vergessen werden: Wenn das Bankschließfach geknackt wird, sind in der Regel Sachwerte nur bis zu einem bestimmten Betrag und Bargeld überhaupt nicht versichert. So erging es zum Beispiel Kunden der Commerzbank Ende Juli 2008 in Berlin als die Panzerknacker den Banktresor aufbrachen.

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