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Riester-Sparer im AuslandDie selbstbewohnte Immobilie musste nach dem ursprünglichen Recht in Deutschland belegen sein, damit das Riestergeld für das selbstgenutzte Eigenheim eingesetzt werden kann. Die EU-Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen das europäische Recht. Sie hat daher den Europäischen Gerichtshof angerufen und ihrer Klage ist im September 2009 stattgegeben worden. Wenn das selbstgenutzte Haus am Gardasee gebaut wird, darf hierfür also nun doch Riestergeld eingesetzt werden. Deutschland muss nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Riester-Rente in wesentlichen Punkten ändern. Dazu gehören insbesondere Regelungen, welche die Vergünstigungen der Riester-Rente an einen deutschen Wohnsitz knüpfen. Dazu gehören zum Beispiel Grenzgänger, d.h. Personen, die in Deutschland arbeiten, aber im EU-Ausland wohnen und aus diesem Grund (Wohnsitzprinzip) dort auch ihre Einkommensteuer zahlen. Außerdem dürfen Ruheständler jetzt auch ihre Riester-Zulagen behalten, wenn sie ihren Lebensabend im Ausland verbringen. Hierunter fallen sowohl der "Mallorca-Rentner" als Personen, die im Ruhestand in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Ein wichtiger Punkt ist auch die Förderung von Eigenheimen im Ausland. Das höchste europäische Gericht hat auch klargestellt, dass Riester-Zulagen auch für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung im Ausland eingesetzt werden dürfen. Die Bundesregierung wird das Urteil schnell in deutsches Recht umsetzen.
Regelung vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Entsendung Er kann jedoch die Zulagen aus dem Riester-Vertrag beanspruchen, wenn er weiterhin den erforderlichen Eigenbeitrag zahlt. Die Zulagen für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes muss der Sparer nach seiner Rückkehr in Deutschland beantragen. Vor dem Wechsel des Wohnortes in das Ausland sollten Riester-Sparer bei einer Entsendung ihren Anbieter über diesen Wechsel informieren. Grund: Es sollte sicherheitshalber ein Stundungsantrag über den Anbieter an die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) gestellt werden. Eine Besonderheit gilt für im Ausland arbeitende deutsche Beamte. Sie bleiben in Deutschland voll steuerpflichtig und damit ändert sich auch für sie nichts bei ihrem Riester- Vertrag.
Grenzgänger
Wegzug aus Deutschland
Fazit zu Riester und Europarecht
Nach einer im September 2009 veröffentlichten Umfrage des Immobilien- und Finanzierungsvermittlers Planethome unter Banken haben sich übrigens nur fünf Prozent der Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern im Verlauf des ersten Jahres über einem Riester-geförderten Immobilienkredit erkundigt.
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