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Insassen-Unfall-Versicherung

Die Insassen-Unfallversicherung ist eine überflüssige Versicherung, weil die meisten Risiken der Insassen-Unfallversicherung bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Weitaus besser ist eine allgemeine Frage: private Unfallversicherung, die nicht nur für Personenschäden während einer Autofahrt aufkommt. Noch besser ist hingegen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, weil diese Versicherungsart auch bei Krankheit leistet. In den meisten Fällen ist die Berufsunfähigkeit nämlich nicht auf einen Unfall, sondern auf eine Krankheit zurückzuführen.

Pauschalsystem oder Platzsystem
Die Insassen-Unfallversicherung kann nach dem Pauschalsystem oder nach dem Platzsystem abgeschlossen werden. Pauschalsystem: sämtliche Plätze des Fahrzeugs sind versichert. Platzsystem: nur bestimmte Plätze sind versichert. Als Zusatzleistungen können Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld aufgenommen werden. Lediglich die Absicherung mit Krankentagegeld ist sinnvoll. [Mehr zum Thema im Ratgeber Krankentagegeldversicherung]. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Vergleichsbasis ist die Prämie je 500 Euro Versicherungssumme.

Überschneidung der Insassen-Unfallversicherung
Die Deckung der Insassen-Unfallversicherung überschneidet sich mit der


Versichert sind alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern. Die folgenden Schadenfälle sind ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung gedeckt:
Im Schadensfall: Werden Personen bei einem Unfall verletzt, muss der Versicherer unverzüglich informiert werden. Bei tödlichen Verletzungen ist das Versicherungsunternehmen spätestens innerhalb von 48 Stunden zu benachrichtigen. Betroffen sind alle Unfälle in Europa, die sich - unabhängig vom Verschulden - während der Fahrt, beim Beladen und Entladen oder beim Ein- und Aussteigen ereignen. Ausgeschlossen ist natürlich eine vorsätzliche Unfallverursachung. Die Versicherungsleistung umfasst:
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