Insassen-Unfall-Versicherung
Die Insassen-Unfallversicherung ist eine überflüssige
Versicherung, weil die meisten Risiken der Insassen-Unfallversicherung
bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Weitaus besser
ist eine allgemeine Unfallversicherung, die nicht nur für
Personenschäden während einer Autofahrt aufkommt.
Die Insassen-Unfallversicherung kann nach dem Pauschalsystem
oder nach dem Platzsystem abgeschlossen werden. Pauschalsystem:
sämtliche Plätze des Fahrzeugs sind versichert. Platzsystem:
nur bestimmte Plätze sind versichert. Als Zusatzleistungen können Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld aufgenommen werden.
Die Deckung der Insassen-Unfallversicherung überschneidet
sich mit der
- Kfz-Haftpflicht: Bei einem schuldhaft verursachten
Unfall zahlt diese an verunglückte Insassen
- Krankenversicherung: Sie ersetzt Kosten für
ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Heilkosten.
Außerdem zahlt sie ab der siebten Krankheitswoche 72 Wochen
lang 80 Prozent des letzten Entgelts
- Lohnfortzahlung des Arbeitgebers: In den ersten
sechs Wochen der Krankheit übernimmt der Arbeitgeber den
Verdienstausfall
- gesetzliche Renten-/ Unfall-/ Risikolebensversicherung:
Bei Arbeitsunfähigkeit leisten diese Versicherungen des Insassen
eine Rentenzahlung.
Versichert sind
- alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme
von Berufsfahrern. Die folgenden Schadenfälle sind ausschließlich
durch die Insassen-Unfallversicherung gedeckt:
- Unfälle, die von keinem Verkehrsteilnehmer,
sondern durch ein unabwendbares Ereignis, z.B. ein Tier verursacht
wurden
- Zusatzleistung bei Unfällen im Ausland zu den
oft niedrigen Zahlungen der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer
- bei Unfallverursachung durch einen Fußgänger
oder Radfahrer, wenn dieser keine private Haftpflichtversicherung
hat und mangels Vermögen seiner Zahlungsverpflichtung nicht
nachkommen kann.
Betroffen sind alle Unfälle in Europa, die sich
- unabhängig vom Verschulden - während der Fahrt, beim
Beladen und Entladen oder beim Ein- und Aussteigen ereignen. Ausgeschlossen
ist natürlich eine vorsätzliche Unfallverursachung.
Die Versicherungsleistung umfasst
- Bei Tod: Auszahlung der Versicherungssumme bei Tod
eines Insassen innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an, bei Kindern
unter 14 Jahren höchstens 5.000 Euro
- Bei Invalidität: je nach Beeinträchtigung
der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit einen
Prozentsatz der Versicherungssumme; Insassen, die am Unfalltag
65 Jahre und älter sind, erhalten eine Rente.
Im Schadensfall
Werden Personen bei einem Unfall verletzt, muss
der Versicherer unverzüglich informiert werden. Bei tödlichen
Verletzungen ist das Versicherungsunternehmen spätestens
innerhalb von 48 Stunden zu benachrichtigen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach
der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Vergleichsbasis ist die Prämie je 500 Euro Versicherungssumme.
Artikel per Zufallswahl:
AutoPilot zu private Krankenversicherung
Autoversicherungen wollen bei Unfall-Ersatzwagen sparen
Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Unfall, Schadensersatz, Unkostenpauschale
Unfallversicherungsschutz steht auf dem Spiel
Kein Versicherungsschutz nach Unfallflucht
Reisekrankenversicherung - ist sie nötig?
Zerstörungswütiger Einbrecher
Krankenversicherung Brustimplantat
Privathaftpflicht Brandschaden. Pkw Heizlüfter
|
|