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Insassen-Unfall-Versicherung
Die Insassen-Unfallversicherung ist eine überflüssige Versicherung, weil die meisten Risiken der Insassen-Unfallversicherung bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Weitaus besser ist eine allgemeine Frage:
private Unfallversicherung, die nicht nur für Personenschäden während einer Autofahrt aufkommt. Noch besser ist hingegen der Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung, weil diese Versicherungsart auch bei Krankheit leistet. In den meisten Fällen ist die Berufsunfähigkeit nämlich nicht auf einen Unfall, sondern auf eine Krankheit zurückzuführen.
Pauschalsystem oder Platzsystem
Die Insassen-Unfallversicherung kann nach dem Pauschalsystem oder nach dem Platzsystem abgeschlossen werden. Pauschalsystem: sämtliche Plätze des Fahrzeugs sind versichert. Platzsystem: nur bestimmte Plätze sind versichert. Als Zusatzleistungen können Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld aufgenommen werden. Lediglich die Absicherung mit Krankentagegeld ist sinnvoll. [Mehr zum Thema im Ratgeber Krankentagegeldversicherung].
Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Vergleichsbasis ist die Prämie je 500 Euro Versicherungssumme.
Überschneidung der Insassen-Unfallversicherung
Die Deckung der Insassen-Unfallversicherung überschneidet sich mit der
- Kfz-Haftpflicht: Bei einem schuldhaft verursachten Unfall zahlt diese an verunglückte Insassen
- Krankenversicherung: Sie ersetzt Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Heilkosten. Außerdem zahlt sie ab der siebten Krankheitswoche 72 Wochen lang 80 Prozent des letzten Entgelts
- Lohnfortzahlung des Arbeitgebers: In den ersten sechs Wochen der Krankheit übernimmt der Arbeitgeber den Verdienstausfall
- gesetzliche Renten-/ Unfall-/ Risikolebensversicherung: Bei Arbeitsunfähigkeit leisten diese Versicherungen des Insassen eine Rentenzahlung.
Versichert sind alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern. Die folgenden Schadenfälle sind ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung gedeckt:
- Unfälle, die von keinem Verkehrsteilnehmer, sondern durch ein unabwendbares Ereignis, z.B. ein Tier verursacht wurden
- Zusatzleistung bei Unfällen im Ausland zu den oft niedrigen Zahlungen der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer
- bei Unfallverursachung durch einen Fußgänger oder Radfahrer, wenn dieser keine private Haftpflichtversicherung hat und mangels Vermögen seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann.
Im Schadensfall: Werden Personen bei einem Unfall verletzt, muss der Versicherer unverzüglich informiert werden. Bei tödlichen Verletzungen ist das Versicherungsunternehmen spätestens innerhalb von 48 Stunden zu benachrichtigen.
Betroffen sind alle Unfälle in Europa, die sich - unabhängig vom Verschulden - während der Fahrt, beim Beladen und Entladen oder beim Ein- und Aussteigen ereignen. Ausgeschlossen ist natürlich eine vorsätzliche Unfallverursachung. Die Versicherungsleistung umfasst:
- Bei Tod: Auszahlung der Versicherungssumme bei Tod eines Insassen innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an, bei Kindern unter 14 Jahren höchstens 5.000 Euro
- Bei Invalidität: je nach Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit einen Prozentsatz der Versicherungssumme; Insassen, die am Unfalltag 65 Jahre und älter sind, erhalten eine Rente.