Wanderunfall mit 2,67 Promille
Urteil zu: Unfallversicherung Wanderunfall Alkoholisierung Trunkenheit
Ein 26-Jähriger verunglückte auf einer Bergwanderung. Bei seiner Bergung wurde eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,67 Promille festgestellt. Die Unfallversicherung des Wanderers verweigerte angesichts des überaus hohen BAK-Wertes jegliche Ersatzleistung. Immerhin verlangte der Mann 140.000 Euro, da seine schweren Verletzungen unglücklicherweise zu einer Querschnittslähmung geführt hatten.
Nach den Versicherungsbedingungen der Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle, die wegen einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung eingetreten sind. Diese Voraussetzung lag hier vor, da eine derart hohe Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt des Unfalls auf eine absolute Verkehrsuntauglichkeit und damit auf eine Bewusstseinsstörung schließen ließ. Zudem konnte der verunfallte Kläger nicht widerlegen, dass seine Volltrunkenheit den Absturz mitverursacht hatte. Seine Zahlungsklage hatte keinen Erfolg.
Urteil des OLG Köln vom 20.09.2005
5 W 111/05
OLGR Köln 2005, 672
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