Versicherungsvertragsrecht: Rechte der Versicherungskunden

Das Versicherungsvertragsgesetz ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft und hat die Rechte der Verbraucher beim Abschluss einer Versicherung reichhaltig verbessert. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die Grundlage für alle Versicherungssparten mit Ausnahme der Rückversicherung. Das VVG enthält grundsätzliche Regelungen, von denen nicht zu Ungunsten der Versicherten abgewichen werden darf.

Nach dem VVG müssen die Versicherungsunternehmen ihre Kunden rechtzeitig vor Abschluss eines Versicherungsvertrages die wesentlichen Unterlagen (zum Beispiel Versicherungsbedingungen) und Informationen zu der Versicherung zur Verfügung stellen und das Beratungsgespräch ist zu dokumentieren. Vernachlässigt ein Versicherter grob fahrlässig seine Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten aus einem Vertrag, verliert er nicht wie bisher alle Ansprüche auf die Versicherungsleistung. Ein wesentliches Ziel des VVG ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Versicherungen.

Wesentliche Änderungen zum Versicherungsvertrag

Bei einer Pflichtversicherung erhält der Geschädigte in bestimmten Fällen auch einen direkten Anspruch gegen den Versicherer. Wir kennen diesen Anspruch aus der Kraftfahrzeughaftpflicht. Beispiel: Der Bauherr hat einen Anspruch an den Architekten, weil dieser nachweislich "geschlampt" hat. Ein derartiger direkter Anspruch an den Versicherer des Schädigers wird in der Regel aber nur durchsetzbar sein, wenn der Schädiger insolvent oder nicht mehr "greifbar" ist. Finanzberater müssen seit der Verabschiedung der Finanzmarktrichtlinie ähnlichen Regelungen entsprechen.

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