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Krankenkassenbeitrag 2011

Wohin gehen die Monatsprämien für die private bzw. die gesetzliche Krankenversicherung? Die breite Masse würde dies sicherlich gern wissen. Noch mehr interessiert es vermutlich die Bürger, die zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen können.

Wenn nicht noch gegen Ende 2010 eine Änderung erfolgt, wird der Krankenkassenbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse wieder auf 15,5 Prozent steigen. Hiervon hat der Arbeitnehmer 8,2 Prozent und der Arbeitgeber 7,3 Prozent zu tragen. Auch die Gesundheitsexperten erwarten spätestens im Laufe des Jahres 2012 eine deutliche Steigerung der Versicherungsbeiträge, wobei wahrscheinlich der Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent nicht verändert wird. Die Krankenkassen werden faktisch dazu gezwungen, die Zusatzbeiträge entsprechend anzuhebn, um die Kostensteigerungen aufzufangen.

Die relativ leichte Wechselmöglichkeit zwischen den gesetzlichen Krankenkassen hat zu deutlich mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen geführt. Bei der Wahl der günstigsten Krankenkasse kommt es jetzt auf Leistung und Monatsprämie an. Ein sehr leistungsstarker Rechner mit integriertem Leistungsvergleich der gesetzlichen Krankenkassen listet anhand persönlicher Vorgaben die individuell passenden Tarifmodelle der Krankenkassen auf.

Wahltarif - Zusatztarif - Bonusprogramm
Ein Beitragsvergleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen beruht auf den gesetzlichen Pflichtleistungen. Wahltarife, Zusatztarife und Bonusprogramme können zu einem ganz anderen Monatsbeitrag führen. Wahltarife sind Sondertarife der gesetzlichen Krankenkassen, bei denen die Versicherten über einen Selbstbehalt den Monatsbeitrag reduzieren oder über einen höheren Beitrag bessere Leistungen erstattet bekommen.

Zusatztarife sind eine Art Krankenzusatzversicherung und gewähren bessere Leistungen bei Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlung oder stationärer Behandlung an. Mit Bonusprogrammen wird von einigen Krankenkassen ein Anreiz zum gesunden Leben angeboten. Beispiel: Rabatt oder Zuschuss für ein besonderes Fitnessprogramm.

Basistarif
Versicherte in der privaten Krankenversicherung werden allgemein etwas mehr belastet. Dies ist auch der Preis für die Zweiklassenmedizin. So müssen private Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten. Die bisherigen monatlichen Beiträge der Versicherten reichen aber nach Verbandsmitteilungen nicht aus, um die Kosten für diesen Basistarif aufzufangen. Der Basiskatalog entspricht zwar nur dem gesetzlichen Leistungskatalog. Es werden aber so mehr zahlungsschwache Patienten zu Mitgliedern in der Privatkrankenkasse.

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Altersrückstellung in der Privatkrankenversicherung
Versicherte der Privatkrankenversicherung (Bestandskunden) durften im ersten Halbjahr 2009 bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung einen wesentlichen Teil ihrer Altersrückstellung mitnehmen. Neukunden können generell diesen Teil (bezogen auf Basistarif) ihrer Altersrückstellungen zu einer anderen privaten Krankenversicherung mitnehmen. Mitgenommen wird aber nur der Teil der Altersrückstellung, der in Höhe der Leistungen aus dem Basistarif gebildet worden ist.

Exkurs: Was ist die Altersrückstellung? Der Monatsbeitrag in der privaten Krankenversicherung ist rechnerisch ein konstanter Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit. Wegen des zunehmenden Alters des Versicherten werden die Leistungen der Krankenversicherung in der Zukunft steigen. Damit die Monatsbeiträge nicht erhöht und die Leistungen nicht gekürzt werden, "spart" die Krankenversicherung bereits aus dem Monatsbeitrag verzinslich an. Diese angesparten Beitragsteile bilden die Altersrückstellung. Mit zunehmenden Alter können so die Versicherungsleistungen ohne zusätzliche Beitragserhöhung geleistet werden. [Mehr hierzu im Artikel Hinweise zur Alterungsrückstellung].

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