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Tarife und Hinweise zur Riester-Rente

Hinweis: Der Ratgeber zur Riester-Rente ist an anderer Stelle vollkommen neu erstellt worden. Folgen Sie daher dem vorgenannten Link zum Einstieg in den Leitfaden zu den Riester-Tarifen. Sie werden dort zu allen wichtigen Informationen zur Förderung und Auswahl von Riester-Angebote geführt.

Der Begriff Riester-Rente steht für Zahlungen aus besonders geprüften Sparverträgen, die Arbeitnehmer privat zum Zwecke der eigenen Altersvorsorge abschließen. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen während ihres Berufslebens regelmäßige Sparbeiträge in ein "riester-fähiges" Sparmodell ein. Der Staat hilft dabei mit Zulagen und Steuervergünstigungen.

Bei Eintritt in das Rentenleben (frühestens und mit Abschlägen im Alter von 60 Jahren) werden lebenslang monatliche Zahlungen in Form einer Riester-Rente geleistet. Bei Riester-Verträgen, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen werden, dürfen die Rentenzahlungen nicht mehr vor dem 62. Lebensjahr - statt wie bisher dem 60. Lebensjahr - beginnen. In der Regel sehen die neuen Anträge diese Änderung bereits vor. Wer dies nicht beachtet, hat keinen Anspruch auf die staatliche Altersvorsorgezulage und den ggf. ergänzenden Sonderausgabenabzug. Ohne Abschlag beginnen die Zahlungen aus der Riester-Rente ab dem 65. bzw. dem 67. Lebensjahr. Die Riester-Rente ist "Hartz IV-" sicher.

Gerade für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen lohnt sich die Riester-Rente. Denn in Relation zu den selbst eingezahlten Sparleistungen sind die staatlichen Vergünstigungen prozentual höher. Für Selbstständige und Freiberufler ist ein Riester-Sparvertrag nicht geeignet, denn diese Berufsgruppen sind nicht rentenversicherungspflichtig. Für sie kommt die Rürup-Rente oder zumeist ein konventionelles Angebot einer privaten Rentenversicherung in Betracht.

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nachstehend Auszüge von Tipps & Ratgeber aus Textsuche bei Finanztip.de
  • Riester-Rente: Wohneigentum in der Rentenreform
    ... Der Einbezug von Immobilien passt nicht in das Rentenmodell. Die Riester-Anlagen sollen eine lebenslange Rente bringen. Das heißt: Der Sparer ist bis zu seinem Tod abgesichert und für die Erben bleibt nichts übrig. Die Einbeziehung der Immobilie in die Riesterförderung sollte auch nicht als ausreichende Absicherung im Alter angesehen werden. Man kann zwar die Immobilie im Alter verkaufen. Nur: Wer macht das und zieht dann aus? Wesentliche Regelungen und erwartete Probleme: Bis zu 50.000 EURO des Vorsorgekapitals darf für Haus- oder Wohnungskauf bzw. -herstellung für selbstgenutzte Wohnzwecke eingesetzt werden. Voraussetzung: Das entnommene Geld muss aber bis zum Rentenalter zinslos zurückgezahlt werden. Bei Tod des Versicherten muss der Ehepartner das entnommene Geld ...  

  • Riester-Rente: Vergleich zur privaten Rentenversicherung
    ... Die klassische private Rentenversicherung kommt den neuen Altersvorsorgeprodukten recht nahe. Sie ist jedoch in der bisherigen Form nicht "riesterfähig". Der folgende Vergleich zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen einer klassischen privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente. Riester-Rente

  • Riester-Rente: Beispiele zu den Förderbeträgen
    ... Die Rentenreform begünstigt kindereiche Familien. Wegen der Anrechnung der Förderbeträge auf die Sparleistung ist bei geringem Einkommen die prozentuale Förderung am höchsten. Besserverdienende erhalten bei der Riester-Reform absolut die höchsten Zuwendungen. Die 2 folgenden Tabellen zeigen exemplarisch die Auswirkungen von Einkommen und Familienstand auf die staatliche Förderung für das Jahr 2008. Beispiel in €: alleinstehend ohne Kinder für das Jahr 2008: Brutto Beitrag Grundzulage Kinderzulage Sparleistung St-Ersparnis Förderung € / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr 30.000 1.946 154 - 2.100 495 31% 50.000 1.946 154 - 2.100 687 40% 100.000 1.946 154 - 2.100 728 42% Beispiel in €: versicherungspflichtiges Ehepaar, zwei Kinder für das Jahr 2008: ...  

  • Riester-Rente: Checkliste
    ... Wesentliche Inhalte der Riesterrente Das Gesetz zur Förderung der privaten Altersvorsorge ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. die Teilnahme ist freiwillig; es besteht keine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge Das vorgesehene Fördervolumen beträgt ab 2008 rund 10 Milliarden Euro im Jahr jeder Ehepartner muss einen eigenen Versorgungsanspruch aufbauen. Nicht berufstätige Hausfrauen erhalten die volle Grundzulage ohne einen Eigenbeitrag zu leisten, wenn der berufstätige Ehemann seinen eigenen Mindestbeitrag einzahlt. Es bleibt jedem überlassen, ob er den maximal förderfähigen Betrag oder einen geringeren Anteil seines Einkommens für die private Altersversorgung spart. Gewisse Mindestbeiträge sind aber einzuhalten. die Förderung erfolgt mit Zulagen (Grund- und ...  

  • Riester-Rente: Betriebliche Altersvorsorge
    ... Die staatliche Förderung gibt es auch für die betriebliche Altersvorsorge. In der Regel sind die Angebote für die betriebliche Altersvorsorge auch attraktiver als die individuellen Angebote. Arbeitnehmer haben ab 2002 das Recht, Teile ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Arbeitgeber und Gewerkschaften bieten mit Partnern auch eigene Modelle an. Die Entscheidung, ob betriebliche Altersvorsorge oder private Altersvorsorge getroffen werden soll, ist eine wichtige Entscheidung. Wesentliche Punkte der betrieblichen Altersversorge Arbeitnehmer haben Anspruch auf Gehaltsumwandlung gefördert werden Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds keine Förderung für Direktzusagen und Unterstützungskassen Ansprüche aus der betrieblichen ...  

  • Riester-Rente: Einleitung; Ratgeber, Checkliste Rentenberater
    ... Der Begriff "Riester-Rente" steht als Synonym für die Teilprivatisierung der Altersrente und Einstieg in die private Altersvorsorge ab 2002. Damit ist der Generationenvertrag in Teilen aufgekündigt worden. Die staatliche Privatvorsorge ist jetzt die zweite Säule der Alterssicherung. "Riester-fähig" und damit förderbar mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen sind alle Vorsorgeangebote, die den Prüfstempel der "Zertifizierungsstelle für Altersvorsorgeprodukte" tragen. Die Riesterrente ist keine Zwangsrente; die Teilnahme ist freiwillig. Damit möglichst viele mitmachen, gibt es Zulagen oder für Besserverdienende Steuervergünstigungen. Ein großer bürokratischer Aufwand ist erforderlich. Groß ist insbesondere der Aufwand bei den Anbietern. Während klassische ...  

  • Riester-Rente: Wer hat Anspruch auf Förderung?
    ... Die Riester-Förderung erhalten grundsätzlich alle, die an die gesetzliche Rentenversicherung Pflichtbeiträge zahlen. Dieser Personenkreis besteht aus Arbeitnehmern, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Kindererziehende (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes) sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Leistungen aus der Zusatzversorgung sowie Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Die wesentlichen Regelungen zu den geförderten Personen Förderung grundsätzlich nur für den obigen Personenkreis und nicht für Selbständige. Wehr- und Zivildienstleistende nicht berufstätige Personen während der Kindererziehungszeit geringfügig Beschäftigte (bei Verzicht auf die ...  

  • Riester-Rente: Fragen zur Riester-Rente
    ... gesehen - die höchsten Zulagen bringen. Besserverdienende sollten wegen der nachgelagerten Besteuerung einen Vergleich mit der klassischen Rentenversicherung durchführen. Ich bin Angestellte und mein Mann ist Beamter. Wie können wir teilnehmen? Grundsätzlich ist der Abschluss eines Riestervertrages immer freiwillig. Niemand wird gezwungen, teilzunehmen. Die Förderung der Riester-Rente können alle nutzen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Hierzu zählen Arbeitnehmer, Arbeitslose, Auszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Jetzt sind auch nachträglich Beamte und Angestelle des öffentlichen Dienstes in den Kreis der Berechtigten aufgenommen worden. Ich bin selbstständig und meine Frau arbeitet als Angestellte. Auch die Ehepartner von ...  

  • Riester-Rente: Wie hoch ist die Förderung?
    ... Das vorgesehene Fördervolumen beträgt soll ab 2008 rund 10 Milliarden Euro im Jahr betragen. Mit dieser Förderung soll die Teilnahme möglichst vielen Personen schmackhaft gemacht werden. Die Förderung erfolgt mit Zulagen und Steuervorteilen. Die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können auch als Sonderausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt wendet automatisch die für den Steuerpflichtigen günstigere Lösung an. Interessant ist für die meisten Personen der Steuervorteil. Der Abzug als Sonderausgabe kann im Jahr 2008 bis zu 2100 EURO betragen. Förderbeträge werden mitgezählt, d.h. Beträge, die der Staat als Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. Diese Beträge werden als vom Steuerbürger geleistet angesehen. Wenn das ...  

  • Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz - AltZertG
    ... Altersvorsorgeverträgen (Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz - AltZertG) . Ab 2005 sind einige Änderungen erfolgt. So entfällt das jährliche Ausfüllen des Zulagenantrags. Einmal unterschrieben, gilt der Antrag ab 2005 für alle folgenden Jahre. Bei einer Änderung der Rahmendaten (z.B. zusätzliches Kind) ist dies zu melden. Anleger können sich bei einem Produkt der Riester-Rente am Ende der Laufzeit 30 Prozent des angesammelten Kapitals auszahlen lassen. Dies insbesondere attraktiv im Vergleich zur Rürup-Rente. Derartige Kapitalauszahlungen sind nämlich bei der Rürup-Rente nicht zulässig. Die Riester-Rente ist auch unter Ehegatten im Vergleich zu Rürup-Rente vererbbar. Krankenversicherungsbeitrag Wer einen Riestervertrag besitzt, darf sich glücklich schätzen. ...  

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