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Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / Absicherung
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Diese Links führen zu Beitragsvergleich, Tarifabfrage und bei Bedarf auch zu einer Beratung zur Riester-Rente.
Alle Vergleichsrechner und Anfrageformulare werden von externen Versicherungsexperten und nicht von Finanztip.de betreut.
Bei Rechtsfragen zur Riester-Rente kann per Textsuche die umfangreiche Datenbank von Finanztip.de zu Versicherungen und Versicherungsrecht abgefragt werden (siehe auch Auszüge weiter unten).
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Der Begriff Riester-Rente steht für Zahlungen aus besonders geprüften Sparverträgen, die Arbeitnehmer
privat zum Zwecke der eigenen Altersvorsorge abschließen.
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen während ihres Berufslebens regelmäßige Sparbeiträge in ein
"riester-fähiges" Sparmodell ein. Der Staat hilft dabei mit Zulagen und Steuervergünstigungen.
Bei Eintritt in das Rentenleben (frühestens und mit Abschlägen im Alter von 60 Jahren) werden lebenslang monatliche Zahlungen in
Form einer Riester-Rente geleistet. Ohne Abschlag beginnen die Zahlungen aus der Riester-Rente ab dem 65. Lebensjahr.
Die Riester-Rente ist "Hartz IV-" sicher.
Gerade für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen lohnt sich die Riester-Rente. Denn in Relation zu den
selbst eingezahlten Sparleistungen sind die staatlichen Vergünstigungen prozentual höher.
Für Selbstständige und Freiberufler ist ein Riester-Sparvertrag nicht geeignet, denn diese Berufsgruppen sind nicht
rentenversicherungspflichtig. Für sie kommt die Rürup-Rente oder eine private Rentenversicherung in Betracht.
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nachstehend Auszüge von Tipps & Ratgeber aus Textsuche bei Finanztip.de
- Riester-Rente: Wohneigentum in der Rentenreform
... Der Einbezug von Immobilien passt
nicht in das Rentenmodell. Die Riester-Anlagen sollen eine lebenslange
Rente bringen. Das heißt: Der Sparer ist bis zu seinem Tod abgesichert
und für die Erben bleibt nichts übrig. Die Einbeziehung der Immobilie
in die Riesterförderung sollte auch nicht als ausreichende Absicherung
im Alter angesehen werden. Man kann zwar die Immobilie im Alter
verkaufen. Nur: Wer macht das und zieht dann aus? Wesentliche
Regelungen und erwartete Probleme: Bis zu 50.000 EURO des
Vorsorgekapitals darf für Haus- oder Wohnungskauf bzw. -herstellung für
selbstgenutzte Wohnzwecke eingesetzt werden. Voraussetzung: Das
entnommene Geld muss aber bis zum Rentenalter zinslos zurückgezahlt
werden. Bei Tod des Versicherten muss der Ehepartner das entnommene
Geld ...
- Riester-Rente: Vergleich zur privaten Rentenversicherung
... Die klassische private
Rentenversicherung kommt den neuen Altersvorsorgeprodukten recht nahe.
Sie ist jedoch in der bisherigen Form nicht "riesterfähig". Der
folgende Vergleich zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen einer
klassischen privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente. Riester-Rente
private Rentenversicherung nur Beitragsgarantie 2,75% Garantiezins
volle Besteuerung geringere Besteuerung kostenloser Wechsel hohe
Wechselkosten Pfändungsschutz Verpfändung möglich Auszahlung erst mit
60. Lebensjahr Auszahlung nach Ablauf kein Kapitalwahlrecht
Kapitalwahlrecht vor Ablauf Verteilung der Abschlusskosten Provisionen
werden sofort abgezogen volle Transparenz nur eingeschränkte
Transparenz Insbesondere für die nicht geförderten Personen, wie z.B.
...
- Riester-Rente: Beispiele zu den Förderbeträgen
... Die Rentenreform begünstigt
kindereiche Familien. Wegen der Anrechnung der Förderbeträge auf die
Sparleistung ist bei geringem Einkommen die prozentuale Förderung am
höchsten. Besserverdienende erhalten bei der Riester-Reform absolut die
höchsten Zuwendungen. Die 2 folgenden Tabellen zeigen exemplarisch die
Auswirkungen von Einkommen und Familienstand auf die staatliche
Förderung für das Jahr 2008. Beispiel in €: alleinstehend ohne Kinder
für das Jahr 2008: Brutto Beitrag Grundzulage Kinderzulage Sparleistung
St-Ersparnis Förderung € / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr € /
Jahr 30.000 1.946 154 - 2.100 495 31% 50.000 1.946 154 - 2.100 687 40%
100.000 1.946 154 - 2.100 728 42% Beispiel in €:
versicherungspflichtiges Ehepaar, zwei Kinder für das Jahr 2008: ...
- Riester-Rente: Checkliste
... Wesentliche Inhalte der Riesterrente
Das Gesetz zur Förderung der privaten Altersvorsorge ist am 1. Januar
2002 in Kraft getreten. die Teilnahme ist freiwillig; es besteht keine
Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge Das vorgesehene Fördervolumen
beträgt ab 2008 rund 10 Milliarden Euro im Jahr jeder Ehepartner muss
einen eigenen Versorgungsanspruch aufbauen. Nicht berufstätige
Hausfrauen erhalten die volle Grundzulage ohne einen Eigenbeitrag zu
leisten, wenn der berufstätige Ehemann seinen eigenen Mindestbeitrag
einzahlt. Es bleibt jedem überlassen, ob er den maximal förderfähigen
Betrag oder einen geringeren Anteil seines Einkommens für die private
Altersversorgung spart. Gewisse Mindestbeiträge sind aber einzuhalten.
die Förderung erfolgt mit Zulagen (Grund- und ...
- Riester-Rente: Betriebliche Altersvorsorge
... Die staatliche Förderung gibt es auch
für die betriebliche Altersvorsorge. In der Regel sind die Angebote für
die betriebliche Altersvorsorge auch attraktiver als die individuellen
Angebote. Arbeitnehmer haben ab 2002 das Recht, Teile ihres Einkommens
in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Arbeitgeber und
Gewerkschaften bieten mit Partnern auch eigene Modelle an. Die
Entscheidung, ob betriebliche Altersvorsorge oder private
Altersvorsorge getroffen werden soll, ist eine wichtige Entscheidung.
Wesentliche Punkte der betrieblichen Altersversorge Arbeitnehmer haben
Anspruch auf Gehaltsumwandlung gefördert werden Direktversicherung,
Pensionskasse und Pensionsfonds keine Förderung für Direktzusagen und
Unterstützungskassen Ansprüche aus der betrieblichen ...
- Riester-Rente: Einleitung; Ratgeber, Checkliste Rentenberater
... Der Begriff "Riester-Rente"
steht als Synonym für die Teilprivatisierung der Altersrente und
Einstieg in die private Altersvorsorge ab 2002. Damit ist der
Generationenvertrag in Teilen aufgekündigt worden. Die staatliche
Privatvorsorge ist jetzt die zweite Säule der Alterssicherung.
"Riester-fähig" und damit förderbar mit staatlichen Zulagen und
Steuervorteilen sind alle Vorsorgeangebote, die den Prüfstempel der
"Zertifizierungsstelle für Altersvorsorgeprodukte" tragen. Die
Riesterrente ist keine Zwangsrente; die Teilnahme ist freiwillig. Damit
möglichst viele mitmachen, gibt es Zulagen oder für Besserverdienende
Steuervergünstigungen. Ein großer bürokratischer Aufwand ist
erforderlich. Groß ist insbesondere der Aufwand bei den Anbietern.
Während klassische ...
- Riester-Rente: Wer hat Anspruch auf Förderung?
... Die Riester-Förderung erhalten
grundsätzlich alle, die an die gesetzliche Rentenversicherung
Pflichtbeiträge zahlen. Dieser Personenkreis besteht aus Arbeitnehmern,
Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Lohnersatzleistungen,
Kindererziehende (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes)
sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf
Leistungen aus der Zusatzversorgung sowie Pflichtversicherte nach dem
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Die wesentlichen
Regelungen zu den geförderten Personen Förderung grundsätzlich nur für
den obigen Personenkreis und nicht für Selbständige. Wehr- und
Zivildienstleistende nicht berufstätige Personen während der
Kindererziehungszeit geringfügig Beschäftigte (bei Verzicht auf die ...
- Riester-Rente: Fragen zur Riester-Rente
... gesehen - die höchsten Zulagen
bringen. Besserverdienende sollten wegen der nachgelagerten Besteuerung
einen Vergleich mit der klassischen Rentenversicherung durchführen. Ich
bin Angestellte und mein Mann ist Beamter. Wie können wir teilnehmen?
Grundsätzlich ist der Abschluss eines Riestervertrages immer
freiwillig. Niemand wird gezwungen, teilzunehmen. Die Förderung der Riester-Rente
können alle nutzen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung
versichert sind. Hierzu zählen Arbeitnehmer, Arbeitslose, Auszubildende
sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Jetzt sind auch nachträglich
Beamte und Angestelle des öffentlichen Dienstes in den Kreis der
Berechtigten aufgenommen worden. Ich bin selbstständig und meine Frau
arbeitet als Angestellte. Auch die Ehepartner von ...
- Riester-Rente: Wie hoch ist die Förderung?
... Das vorgesehene Fördervolumen beträgt
soll ab 2008 rund 10 Milliarden Euro im Jahr betragen. Mit dieser
Förderung soll die Teilnahme möglichst vielen Personen schmackhaft
gemacht werden. Die Förderung erfolgt mit Zulagen und Steuervorteilen.
Die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können auch als
Sonderausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt
wendet automatisch die für den Steuerpflichtigen günstigere Lösung an.
Interessant ist für die meisten Personen der Steuervorteil. Der Abzug
als Sonderausgabe kann im Jahr 2008 bis zu 2100 EURO betragen.
Förderbeträge werden mitgezählt, d.h. Beträge, die der Staat als
Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. Diese Beträge
werden als vom Steuerbürger geleistet angesehen. Wenn das ...
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz - AltZertG
... Altersvorsorgeverträgen
(Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz - AltZertG) . Ab 2005
sind einige Änderungen erfolgt. So entfällt das jährliche Ausfüllen des
Zulagenantrags. Einmal unterschrieben, gilt der Antrag ab 2005 für alle
folgenden Jahre. Bei einer Änderung der Rahmendaten (z.B. zusätzliches
Kind) ist dies zu melden. Anleger können sich bei einem Produkt der Riester-Rente
am Ende der Laufzeit 30 Prozent des angesammelten Kapitals auszahlen
lassen. Dies insbesondere attraktiv im Vergleich zur Rürup-Rente.
Derartige Kapitalauszahlungen sind nämlich bei der Rürup-Rente nicht
zulässig. Die Riester-Rente ist auch unter
Ehegatten im Vergleich zu Rürup-Rente vererbbar.
Krankenversicherungsbeitrag Wer einen Riestervertrag besitzt, darf sich
glücklich schätzen. ...
mehr Informationen in der Textsuche bei Finanztip.de
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