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Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Beitragserhöhungen zur Finanzierung des Gesundheitswesens lassen sich kaum vermeiden. Im Vordergrund der Kritik stehen natürlich die Beitragssteigerungen für gesetzlich oder privat krankenversicherte Personen. Steigende Kosten im Gesundheitswesen und insbesondere die deutlich gestiegene Lebenserwartung (Einsatz neuer Sterbetafel) führen dazu, dass sowohl gesetzliche wie auch private Krankenversicherungen praktisch kontinuierlich vor finanziellen Problemen sehen. Das Heilmittel lautet: Prämienerhöhung und nur in wenigen Fällen (und hier vornehmlich bei der gesetzlichen Krankenversicherung) wird auch über Leistungskürzungen diskutiert. In diesem Artikel geht es um die erhöhte Beitragsrechnung und die Prämienanpassungsklauseln in der PKV.

Leistungen der Privaten Krankenversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringt die PKV ihre Leistungen auf vertraglicher Basis und kann daher nicht wie die gesetzliche Krankenkasse "einfach" eine Leistungskürzung vornehmen. Die Einführung des Basistarifs in der PKV und die damit gleichzeitig einhergehende Versicherungspflicht hat zusätzlich zu einer Kostensteigerung in der PKV geführt. Weil nicht einfach die Leistung gekürzt werden kann, kommt es bei verbesserten bzw. teueren medizinischen Leistungen auch zur Beitragserhöhung. Die privaten Krankenversicherer sprechen aber lieber von einer Beitragsanpassung.

Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung für das Jahr 2012
Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN hat die Beitragsanpassungen in der Privatkrankenversicherung für das Jahr 2012 untersucht. Danach liegen die Tariferhöhungen im Schnitt mit 4,4 Prozent signifikant unter den Beitragsteigerungen von 7,0 Prozent im Jahr 2011.

Beitragserhöhungen in der PKV

Auch wenn die Anpassungen im Schnitt geringer ausfallen als im letzten Jahr, gibt es dennoch Ausreißer, die ihre Beiträge stark erhöht haben. In einem konkreten Fall waren es 32 Prozent bzw. eine Beitragserhöhung von rund 2.000 Euro im Jahr. Solche starken Beitragserhöhungen sind nicht auf die vielfach gescholtenen Einsteigertarife zu reduzieren. Bei Betrachtung des kompletten PKV-Marktes zeigt sich, dass sowohl die Beiträge von leistungsstarken Tarifen als auch von Einsteigertarifen in Einzelfällen stark erhöht wurden.

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Auch vor den Selbstbehalten machen die Erhöhungen nicht halt. Auffällig ist für das Jahr 2012, dass im Vergleich zum Vorjahr bei fast doppelt so vielen Tarifen neben den Prämien auch die Selbstbehalte angepasst wurden – also versteckte Preiserhöhungen. Positiv zu vermerken ist, dass insgesamt der Anteil an Tarifen, die keine Anpassung erfahren haben in 2012, von 35 Prozent auf 45 Prozent gestiegen ist. Bei Frauen-Tarifen sind es sogar 51 Prozent ohne Beitragserhöhungen. Möglicherweise sind dies schon ein Vorboten der Unisextarife (geschlechtsneutrale Versicherungstarife).

Gestiegene Lebenserwartung als Problem
Aktuelle Modellrechnungen unter Verwendung von Generationensterbetafeln zeigen, dass die Lebenserwartung in Deutschland neue Rekordhöhen erreichen wird: Bei im Jahr 2010 geborenen Mädchen könnte sie demnach über 92,5 Jahre und bei Jungen 87,5 Jahre betragen. Auch in anderen Altern steigt die Lebenserwartung. Für 50-Jährige beträgt sie rund 38 Jahre bei Frauen und 33 Jahre bei Männern. Dies könnte dazu führen, dass von den derzeit über 1,3 Millionen 50-Jährigen mindestens 100.000 das Alter von 100 Jahren erreichen. Damit würde sich die Anzahl der Hundertjährigen in fünfzig Jahren gegenüber heute nahezu verzwanzigfachen - und das bei sinkender Bevölkerungszahl und massiver Veränderung der Alterstruktur der Bevölkerung. Quelle: Verband der PKV

Kalkulation der Beiträge in der PKV
Auf der Website des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V findet sich ein ausgiebiger Beitrag mit dem Titel: "Wie werden die Beiträge in der PKV kalkuliert?" Der folgende Inhalt stammt aus diesem Auszug und erklärt umfassend, warum die Struktur der PKV zu gänzlich anderen Prämien und auch Prämiensteigerungen als bei der GKV führt:

Beitragshöhe richtet sich nach dem Versicherungsschutz
Maßgeblich für die Berechnung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist das Äquivalenzprinzip. Nach diesem Prinzip besteht eine enge Beziehung zwischen der Beitragshöhe und dem Versicherungsschutz. Je umfassender der vereinbarte Versicherungsschutz, je höher also die voraussichtlich in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen sind, desto höher sind auch die Beiträge in der PKV. Anders ist dies in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ein Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gibt es hier grundsätzlich nicht. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nach dem Einkommen berechnet; eine Beziehung zum Umfang des Versicherungsschutzes besteht nicht. Die Anwendung des Äquivalenzprinzips in der Beitragskalkulation der PKV macht sich konkret an vier Faktoren bemerkbar:

Eintrittsalter und Versicherungsbeginn sind sehr entscheidend
Es kommt immer auf die Verhältnisse zu Beginn eines Versicherungsvertrages an. Dies ist Grundlage für die Beitragsberechnung. Treten zu einem späteren Zeitpunkt neue risikorelevante Tatbestände auf – insbesondere durch Verschlechterung des Gesundheitszustandes – dann hat das keine Auswirkungen auf die Beiträge. Spätere Risikozuschläge sind also nicht möglich. Wird allerdings der Versicherungsumfang nachträglich erweitert, indem sich der Versicherte für einen anderen Tarif entscheidet, dann erfolgt für den erweiterten Versicherungsschutz erneut eine Risikobeurteilung. Für einen zusätzlichen Versicherungsschutz wird auch ein risikogerechter Mehrbeitrag berechnet.

Beitragsanpassungsklausel / Klausel zur Prämienanpassung
Die Höhe der Beiträge zur privaten Vollkrankenversicherung wird regelmäßig geprüft und bei Bedarf angepasst. Nach der Beitragsanpassungsklausel darf eine Prämienänderung gemäß § 12b VAG erst dann vorgenommen werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Als Treuhänder darf nur jemand bestellt werden, der fachlich geeignet, zuverlässig und vor allem vom jeweiligen Versicherungsunternehmen unabhängig ist. Er muss über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Prämienkalkulation in der Krankenversicherung verfügen.

Es kann aber auch durchaus passieren, dass Beitragsanpassungsklauseln der PKV teilweise für unwirksam erklärt werden. So hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28.12.1999 - 1 BVR 2203/98 grundsätzlich bestätigt, dass die ordentlichen Gerichte bei einem Rechtsstreit eine umfassende inhaltliche und rechtliche Überprüfung einer beanstandeten Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung vorzunehmen haben. Von Verfassungs wegen darf eine Überprüfung der Berechnung der Prämienerhöhungen nicht allein mit Rücksicht auf Geheimhaltungsinteressen der Versicherung gänzlich versagt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Urteil vom 16.06.2004 - IV ZR 117/02 Stellung bezogen zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Versicherer in der privaten Krankenversicherung. Danach soll zur Wahrung der Belange der Versicherten und im öffentlichen Interesse gewährleistet werden, dass die Versicherungsprämie in einer Weise kalkuliert wird, die zum einen die dauernde Erfüllbarkeit der vom Versicherer versprochenen Leistungen sicherstellt und zum anderen Prämiensteigerungen nur aus solchen Gründen zulässt, die vom Versicherer nicht zu beeinflussen sind, etwa Kostensteigerungen im Gesundheitswesen oder ein Ansteigen des durchschnittlichen Lebensalters.

Danach ist zunächst zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das gesetzliche Prämienanpassungsrecht des Versicherers gegeben sind, nämlich die nicht nur vorübergehende Erhöhung des tatsächlichen Schadensbedarfs gegenüber dem der bisherigen Prämie zugrunde liegenden kalkulierten Schadensbedarf um einen bestimmten Prozentsatz. Dabei ist unter anderem zu beachten, dass eine Prämienanpassung nur für den Tarif zulässig ist, in dem die Erhöhung des Schadensbedarfs den maßgeblichen Prozentsatz überschritten hat. Das bedeutet z.B., dass bei geschlechtsabhängig kalkulierten Prämien die Prämie für Frauen nicht erhöht werden darf, wenn der maßgebliche Prozentsatz nur bei den Männern überschritten ist. Sind die Voraussetzungen für eine Anpassung der Prämie erfüllt, ist noch zu prüfen, ob die Neuberechnung der Prämie nach aktuariellen Grundsätzen zutreffend oder jedenfalls im Ergebnis nicht zu hoch ausgefallen ist.

Beitragerhöhung vermeiden
Die privat Versicherten haben nicht viele Möglichkeiten, eine Erhöhung ihres Beitrages für die Zukunft zu vermeiden. Der Wechsel von einer zu einer anderen privaten Krankenversicherung ist häufig keine echte Alternative. So wird in der Regel ein neuer Krankenversicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen, die nicht selten zu Zuschlägen führt. Von den Verlust der angesammelten Altersrückstellungen ganz zu schweigen. Das bessere Mittel ist häufig ein Wechsel des Versicherungstarifes bei dem bisherigen Versicherer.

1. Tarifwechsel durch Umstufungsrecht
PKV-Versicherte können nach dem so genannten Umstufungsrecht von einem Tarif zu einem anderen (zumeist günstigeren) Tarif innerhalb der Krankenversicherung wechseln. Bloß welcher Tarif ist günstiger? Die Vereinbarung eines Selbstbehalts oder die Absenkung des Versicherungsschutzes (z.B. durch Verzicht auf Wahlleistungen bei stationärer Behandlung) sind Maßnahmen, um die Krankenversicherungsprämie sofort zu senken. Der Versicherungsnehmer sollte sich vor einer solchen Maßnahme gut und ggf. auch bei anderen Versicherungen informieren.

Arbeitnehmer profitieren vom Arbeitgeberanteil und zahlen daher grob nur die Hälfte oder etwas mehr als die Hälfte der Prämie einer durchschnittlichen privaten Krankenversicherung. Selbständige und Rentner zahlen aber den vollen Versicherungsbeitrag und erhalten nur einen Zuschuss von der Rentenkasse. Eine mögliche Alternative heißt daher: Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt in der Krankenversicherung vereinbaren. Fordern Sie von Ihrer Versicherung oder ggf. auch hier über das Internet ein Angebot mit und ohne Selbstbeteiligung an.

2. Beitragsentlastungsprogramme
Über den Sinn so genannter Beitragsentlastungsprogramme kann man generell gut streiten. Denn im Fall einer Kündigung können diese (praktisch vorzeitig) Beiträge nicht zurückgefordert werden. Beitragsentlastungsprogramme haben allerdings aus Sicht des Arbeitnehmers einen spürbaren Vorteil, denn Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber einen Teil der Krankenversicherungsprämie als Zuschuss. Dieser Vorteil sollte jedoch klar bezifferbar sein. Auf der Website des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V findet sich hierzu folgende Aussage:

Eine Möglichkeit der Vorsorge für das Alter stellen die Beitragsentlastungsprogramme in der Vollversicherung dar. Mit diesen Programmen kann eine garantierte Prämienabsenkung im Rentenalter vorgenommen werden, die aus einem höheren Beitrag in jungen Jahren finanziert wird. Im Rahmen eines Beitragsentlastungsprogramms zahlt der PKV-Versicherte in jungen Jahren eine zusätzliche Beitragsleistung. Diese wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig.

Je früher ein Versicherter sich für ein Beitragsentlastungsprogramm entscheidet, desto niedriger kann der von ihm zu zahlende Beitrag sein. So erhöht sich der Beitrag durch eine integrierte Beitragskomponente beispielsweise um rund 10 Prozent. Damit wird dann in Abhängigkeit vom jeweiligen Tarif, Eintrittsalter und Geschlecht eine Beitragsermäßigung ab dem 65. Lebensjahr erreicht, die insgesamt zu einer günstigeren Beitragsentwicklung im Alter führt.

3. Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV)
Die Basistarife in der PKV kommen in Betracht für Privatversicherte, die sich die Versicherungsprämien nicht mehr leisten können und in die gesetzliche Krankenversicherung etwa wegen ihres Alters nicht mehr zurückkehren können oder wollen. Da der Basistarif nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vergleichbar sein muss, ist der für die private Krankenversicherung höherwertige Versicherungsschutz im Basistarif nicht gegeben. [Mehr hierzu im Artikel Basistarif in der privaten Krankenversicherung]. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass der Basistarif für viele Versicherte keine attraktive Alternative darstellt.

Fazit: Beitragserhöhungen sind eine Folge der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen aufgrund des zunehmenden medizinischen Fortschritts und der steigenden Lebenserwartung. Dies betrifft sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung. Der Versicherungsbeitrag in der PKV ist abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang und dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Krankenvollversicherung.

Prämienanpassungen unterliegen einer strengen Prüfung und Versicherte können vornehmlich durch einen Tarifwechsel durch Umstufungsrecht (z.B. Vereinbarung eines Selbstbehalts oder die Absenkung des Versicherungsschutzes) oder der frühzeitigen Teilnahme an einem Beitragsentlastungsprogramm die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages vermindern.

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