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Im Prinzip handelt es sich um Finanzwetten. Der Anleger schließt bei Optionsscheinen und Optionen einen Kontrakt ab, einen Basiswert zu einem bereits heute festgelegten Preis, dem Basispreis, kaufen (Call) oder verkaufen (Put) zu können. Dabei ist zu unterscheiden, wann das Recht "Kaufen oder Verkaufen" ausgeübt werden kann.
Der Gegenstand (Basiswert oder Bezugswert) eines derartigen Terminkontrakts wird "Underlying" genannt. Die "Underlyings" können einen klassischen Bezug wie Aktien, Anleihen, Währungen und Rohstoffe haben oder sich auf abgeleitete ("derivative") Instrumente wie zum Beispiel Aktienindizes, Zins-Futures oder Rentenindizes beziehen.
Besonderheiten von Optionsscheinen (Warrants)
Optionsscheine (Warrants) sind Wertpapiere, die weitgehend frei vom Emittenten bezüglich ihrer Konditionen und Emissionspreise bestimmt werden. Sie sind auch in der klassischen Ausstattung unter dem Namen "Plain Vanilla"-Optionsscheine bekannt. Optionsscheine werden von Emittenten, also Banken, Finanzdienstleistern, Sparkassen und Kreditinstituten herausgegeben. Zwischen Anleger und Emittent besteht ein Schuldverhältnis, ähnlich wie bei Anleihen. Optionsscheine haben eine begrenzte, vorher bestimmte Laufzeit, die in der Regel zwischen sechs Monaten und zwei Jahren beträgt. In der Regel sehen die gehandelten Optionsscheine keine Lieferung oder Abnahme des Basiswerts am Ende der Laufzeit vor. Stattdessen erfolgt ein Barausgleich (Cash Settlement). Optionsscheine verbriefen das Recht, zu einem bestimmten Termin eine bestimmte Menge eines Gutes zu einem zuvor festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.
Besonderheiten von Optionen
Optionen werden dagegen an Terminbörsen gehandelt und sind standardisiert in Bezug auf Kontraktgröße, Basispreis und Laufzeit. Haupthandelsplatz ist die Terminbörse "Eurex". Angebot und Nachfrage an der Börse bestimmen den Preis der Option für den Käufer (Inhaber) und den Verkäufer (Stillhalter). Bei einem Stillhaltergeschäft hat der Stillhalter in der Regel eine ausreichende Sicherheit zu hinterlegen, damit die eingegangene Verpflichtung auch erfüllt werden kann.
Der Inhaber hat das Optionsrecht und geht damit "long"; der Stillhalter hat die Optionsverpflichtung und geht "short". Unter "Glattstellen" versteht man den Ausgleich eines Optionsgeschäftes. Beispiel: Der Stillhalter kauft eine Option mit den gleichen oder ähnlichen Konditionen, wenn er zuvor eine artgleiche oder ähnliche Option verkauft hat. Der Käufer einer Call-Option erwirbt das Recht, einen Basiswert zu kaufen und der Käufer einer Put-Option, einen Basiswert zu verkaufen.
Während bei Optionen "Leerverkäufe" (Verkauf ohne vorherigen Kauf) und Stillhaltergeschäfte (Verkauf von Optionen zum Beispiel gegen vorhandenen Aktienbestand) möglich sind, ist dies bei Optionsscheinen (Warrants) nicht der Fall. Der Kauf und Wiederverkauf von Warrants ist im Vergleich zu einer Call-Option oder Put-Option nur eingeschränkt möglich.
Eine Option (wie auch ein Optionsschein) gibt dem Inhaber das Recht, nicht aber die Verpflichtung - einen Basiswert zu kaufen (call) oder zu verkaufen (put). Dieses Recht ist, wie der Name sagt, eine Option und keine Verpflichtung. Der Inhaber kann das Recht verfallen lassen oder an der Terminbörse verkaufen. Der Käufer wird daher eine Call-Option verfallen lassen, wenn der aktuelle Marktpreis unter dem Basispreis liegt. Bei einem derartigen Kurs/Basispreis-Verhältnis ist die Call-Option "aus dem Geld". Ist der Basispreis einer Call-Option unter dem Marktpreis, ist die Option "im Geld". In diesem Fall wird der Inhaber sein Recht ausüben. Ist der Basispreis identisch mit dem Marktpreis, ist die Option "am Geld". Bei Put-Optionen gilt die Aussage umgekehrt (seitenverkehrt).
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