- Über eine Million Menschen haben hierzulande Anspruch auf Wohngeld und trotzdem haben 2020 nur rund 618.000 Menschen einen Antrag gestellt. Viele wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch haben.
- Deswegen: Wohngeldberechtigt sind alle mit niedrigem Einkommen. Wichtig ist nur, dass Dich der Staat nicht bereits mit Sozialleistungen unterstützt und Du beispielsweise Hartz IV beziehst, Bafög oder Grundsicherung im Alter. Besonders häufig sind es Rentnerinnen und Rentner oder Familien, die Wohngeld beziehen.
- Übrigens: Familien, die Wohngeld bekommen, haben meist auch Anspruch auf den Kinderzuschlag. Das sind noch mal bis zu 209 Euro pro Kind pro Monat. Mit dem Kinderzuschlags-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit kannst Du prüfen, ob Dir der Zuschlag zusteht.
- Wer im Altenheim wohnt, kann übrigens auch Wohngeld beantragen.
- Auch Studierende können sich die staatliche Leistung sichern. Dafür brauchen sie aber zwingend einen Nachweis vom Bafög-Amt, dass sie die Ausbildungsförderung nicht (mehr) bekommen.
- Nicht nur diejenigen, die zur Miete wohnen, können den Mietzuschuss beantragen. Auch die mit Haus oder Eigentumswohnung haben unter Umständen Anspruch auf einen sogenannten Lastenzuschuss.
- Die Höhe des Wohngeldes ist sehr individuell und hängt von vier Faktoren ab:
- Die Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Das gesamte Haushaltseinkommen
- Die Höhe der Kaltmiete
- Der Wohnort
- Zum Einkommen zählen alle Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, Rente sowie Erwerbsminderungsrente, alle Lohnersatzleistungen, also auch Kurzarbeitergeld und Elterngeld. Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhalt, gehören nicht dazu. Mehr zum Thema Einkommensgrenzen findet Du hier.
- Für Dein Vermögen gibt es bestimmte Freigrenzen, die sehr hoch sind. Schließlich soll der Notgroschen auch der Notgroschen bleiben. Wer allein wohnt, hat 60.000 Euro frei, jedes weitere Haushaltsmitglied 30.000 Euro. Eine vierköpfige Familie käme also auf 150.000 Euro.
- Wenn Du nicht weißt, wo Du den Antrag in Deiner Stadt oder Gemeinde stellen kannst, wende Dich ans Bürgeramt. Hilfe und Beratungsstellen findest Du hier beim Berliner Mieterverein und hier: Caritas, Mietervereine in anderen Städten, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt.
- Ist der Antrag bewilligt, wird Dir der Mietzuschuss monatlich aufs Konto überwiesen, und zwar ein Jahr lang. Denke daran, rechtzeitig einen Folgeantrag zu stellen. Bei besonders hoher Auslastung der Ämter, dauert es schon mal bis zu 12 Wochen, ehe Dein Antrag bearbeitet wird.
- Der Antrag gilt zwar nicht rückwirkend, aber ab dem Tag der Antragsstellung. Gibst Du den Wohngeldantrag am 28. Juli ab, bekommst Du aber für den gesamten Juli Wohngeld bewilligt.
- Ändern sich während der Bezugszeit Dein Einkommen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder oder die Miete, musst Du Dich erst beim Wohngeldamt melden, wenn die Änderung mehr als 15 Prozent beträgt.
- Es gibt viele Lebenssituationen, in denen Du einen Anspruch auf Wohngeld haben kannst, etwa wenn Du eine lange Beziehung beendet hast, Du alleinerziehend bist, von Vollzeit in Teilzeit wechselst, während der Elternzeit oder auch wenn Du erkrankt oder in Kurzarbeit bist. Deswegen empfehlen wir Dir, einfach mal durchzurechnen, ob Du nicht auch Wohngeld beziehen kannst. Immerhin bekommen Wohngeldberechtigte im Schnitt bis zu 205 Euro im Monat. Und die müssen sie nicht zurückzahlen. Wir empfehlen Dir den Wohngeldrechner des Berliner Senats. Der gilt für jeden beliebigen Wohnort und ermittelt ein verlässliches Ergebnis.
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