Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und Steuer So setzt Du die BU-Versicherung bei der Steuer ab

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beiträge für eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung) kannst Du bei der Steu­er­er­klä­rung angeben. 

  • Wie viel Steuern du sparst, hängt allerdings von Deinem Ver­si­che­rungsvertrag ab. Den größten steuerlichen Vorteil hast Du bei einer BU-Versicherung aus einem Rürup-Vertrag.

  • Eine BU-Rente musst Du zwar bei der Steuer angeben. In den meisten Fällen bleibst Du aber unter dem Freibetrag, sodass keine Steuern anfallen. 

So gehst Du vor

  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer Steuer-App.
  • Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2024 und Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023)ohne Photovoltaik. Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2024.
  • Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an, die uns in unserem ausführlichen Test besonders überzeugt haben.

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Dich vor einer finanziellen Notsituation, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Doch besonders für Menschen mit Vorerkrankungen oder in körperlich anspruchsvollen Jobs können die Beiträge sehr hoch sein. 

Umso wichtiger ist es, dass Du die Beiträge aus Deiner BU-Versicherung in der jährlichen Steu­er­er­klä­rung angibst. Denn möglicherweise kannst Du durch die Ausgaben bei den Steuern sparen. Aber Achtung: Das gilt nicht für alle BU-Versicherungen. 

Wie kannst Du mit der BU Steuern sparen?

Sowohl Angestellte als auch Selbstständige können ihre Beiträge aus der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung steuerlich absetzen. Ob Du mit einer BU-Versicherung wirklich Steuern sparst, hängt aber in erster Linie davon ab, ob Du die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung als selbstständige Ver­si­che­rung oder als Zusatzversicherung abgeschlossen hast. Außerdem darf Dein steuerlicher Höchstbetrag noch nicht durch Deine Beiträge für die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ausgeschöpft sein. 

Kannst Du eine eigenständige BU absetzen?

Bei einer selbstständigen BU, kurz: SBU, schließt Du eine einzelne BU-Versicherung ab. Diese ist dann nicht an andere Ver­si­che­rungen gekoppelt. 

Du kannst die Beiträge zur BU-Versicherung zwar unter den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ in Deiner Steu­er­er­klä­rung angeben. Eine SBU bringt Dir aber in der Regel keine Steuervorteile. Denn zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören auch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Die Höchstbeträge sind damit oft bereits ausgeschöpft. 

Als Angestellter oder Angestellte kannst Du unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen höchstens 1.900 Euro im Jahr absetzen, als selbstständige Person sind es maximal 2.800 Euro im Jahr (§ 10 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz). Die BU-Beiträge fallen dabei oft nicht mehr ins Gewicht: Mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.000 Euro hast Du den Höchstbeitrag für die Sonderausgaben bereits ausgeschöpft. 

All das ist aber keinesfalls ein Argument gegen die private Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Im Gegenteil: Sie ist eine der wichtigsten Ver­si­che­rungen, weil sie Dein Einkommen schützt und Dir eine monatliche Rente zahlt, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Staatliche Leistungen wie die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reichen dagegen meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. 

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Wie kannst Du eine BU als Zusatzversicherung absetzen? 

Viele Ver­si­che­rungen, etwa eine Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung oder private Ren­ten­ver­si­che­rung, lassen sich mit einer BU-Versicherung kombinieren. Die BU-Versicherung ist dann keine eigenständige Ver­si­che­rung, sondern eine Zusatzversicherung, kurz: BUZ. Genau wie bei der SBU kannst Du Deine Beiträge für die BUZ als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. 

Die Höchstbeträge von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige gelten aber auch hier. Ob Du mit Deinen Beiträgen aus der BUZ einen Steuervorteil hast, hängt also auch hier davon ab, ob Dein Höchstbetrag bereits ausgeschöpft ist. 

Generell raten wir aber davon ab, Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rungen mit einer BU-Versicherung zu kombinieren. Denn möchtest Du irgendwann Deine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung kündigen, musst Du Dich in der Regel auch von Deiner BU-Versicherung trennen. Daher ist es besser, eine BU-Versicherung einzeln abzuschließen. 

Wie kannst Du eine Rürup-Rente mit BU absetzen?

Den größten steuerlichen Vorteil durch die BU-Versicherung haben Selbstständige, wenn sie eine Basisrente – die sogenannte Rürup-Rente – in Kombination mit einer BU-Versicherung abgeschlossen haben. Die Rürup-Rente ist eine private Ren­ten­ver­si­che­rung für Selbstständige und Freiberufliche, die der Staat mit steuerlichen Begünstigungen fördert. Auch Angestellte können eine solche Rürup-Rente abschließen.

Wenn Du in eine Basis- oder Rürup-Rente einzahlst, kannst Du diese Zahlungen vollständig von der Steuer absetzen. In der Steu­er­er­klä­rung zählen sie zu den Altersvorsorgeaufwendungen. In diesem Fall gelten folgende Höchstbeträge für 2024 (§ 10 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz): 

  • Wenn Du allein Steuern zahlst, kannst Du bis zu 27.566 Euro an Altersvorsogeaufwendungen pro Jahr absetzen.
  • Wenn Du verheiratet bist, können Du und Deine Partnerin oder Dein Partner zusammen bis zu 55.132 Euro an Altersvorsorgeaufwendungen jährlich absetzen.

Wichtig: Diese Beträge gelten nicht nur für die Basisrente allein. Wenn Du auch in andere Ren­ten­ver­si­che­rungen einzahlst, etwa die gesetzliche Rente oder eine Versorgung durch den Berufsverband, zählen diese Beiträge mit dazu.

Was gilt für die BU aus einer betrieblichen Altersvorsorge?

Wenn Du eine betriebliche Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung über Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin abgeschlossen hat, sparst Du ebenfalls Steuern. Die Beiträge werden jeden Monat von Deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Dadurch fällt Dein zu versteuerndes Einkommen niedriger aus, weshalb Du geringere Steuern zahlst. 

Du kannst die Beiträge zur BU aber nicht nochmal bei der Steu­er­er­klä­rung eintragen, da sie ja bereits Dein zu versteuerndes Einkommen mindern. 

Beachte: Beziehst Du irgendwann eine BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV), dann wird diese voll versteuert. Wann und wie Deine BU-Rente versteuert wird, erfährst Du im letzten Kapitel.

Wo trägst Du die Beiträge in der Steu­er­er­klä­rung ein?

Wie Du Deine Ausgaben aus der BU-Versicherung in Deiner Steu­er­er­klä­rung angibst, hängt von der Art Deiner Ver­si­che­rung ab. Eine selbstständige BU-Versicherung trägst Du unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein. 

Die Beiträge aus einer Kombi-Versicherung mit einer Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung oder Ren­ten­ver­si­che­rung trägst Du ebenfalls bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein.

Eine BU-Versicherung im Rahmen einer Rürup-Rente gilt dagegen als Altersvorsorgeaufwendung. Hier gibst Du an, was Du insgesamt im Jahr in Deinen Rürup-Vertrag eingezahlt hast. Das Finanzamt prüft dann selbst, welchen Prozentteil es bei der Steuer berücksichtigt.

Wichtig: Als Werbungskosten kannst Du die Beiträge zur BU-Versicherung nicht geltend machen.

Wie wird Deine BU-Rente versteuert?

Für das Finanzamt ist die BU-Rente ein steuerpflichtiges Einkommen. In Deiner Steu­er­er­klä­rung musst Du die Rente daher als „sonstiges Einkommen“ angeben. Dennoch fallen bei der BU-Rente meist keine Steuern an. Denn Du musst nur auf den Ertragsanteil Steuern zahlen. Das ist der steuerpflichtige Teil der Rente. Der ist meistens so niedrig, dass er unter dem jährlichen Freibetrag von 11.604 Euro liegt. 

Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist nicht für alle Versicherten gleich. Seine Höhe hängt davon ab, wie lange Du Deine Rente aus der BU-Versicherung erhalten wirst. Dabei gilt: je länger die Dauer, desto höher der Prozentsatz. 

Wie hoch ist der steuerpflichtige Ertragsanteil bei der BU-Versicherung?

1 Jahr0 Prozent
2 Jahre1 Prozent
5 Jahre5 Prozent
7 Jahre8 Prozent
10 Jahre12 Prozent
15 Jahre16 Prozent
20 Jahre21 Prozent

Quelle: § 55 Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (Stand: 2024)

Der steuerpflichtige Ertragsanteil wird in der Regel so niedrig sein, dass Du nicht über den Grundfreibetrag von 11.604 Euro kommst. In dem Fall musst Du keine Steuer auf die BU-Rente zahlen. Das gilt sowohl für selbstständige Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungen als auch für Zu­satz­ver­si­che­rung­en. Bedenke aber, dass Du über den Grundfreibetrag kommen kannst, wenn Du weitere Einkünfte beziehst.

Ein Beispiel: Mit 60 Jahren musst Du aus gesundheitlichen Gründen aus dem Beruf ausscheiden. Deine Ver­si­che­rung zahlt Dir eine monatliche BU-Rente in Höhe von 1.500 Euro. Laut Vertrag bekommst Du die Rente bis zum Renteneintrittsalter gezahlt – also bis 67. Da die Ver­si­che­rung sieben Jahre lang zahlt, wird ein Ertragsanteil von 8 Prozent versteuert. Bei 1.500 Euro Rente sind das 120 Euro im Monat, das sind 1.440 Euro im Jahr. Damit liegst Du deutlich unter dem Grundfreibetrag von derzeit 11.604 Euro. Hast Du allerdings zusätzliche Einkünfte, weil Du beispielsweise eine Immobilie vermietest, kannst Du den Freibetrag übersteigen. Dann wird auch Dein Ertragsanteil aus der BU-Rente steuerpflichtig. 

Kostet die BU-Rente aus Rürup mehr Steuern?

Erhältst Du eine BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag, kommst Du möglicherweise schneller in die Steuerpflicht. Wer 2024 in den Ruhestand geht, muss 83 Prozent seiner Rürup-Rente versteuern (§ 22 Einkommenssteuergesetz). Das gilt auch dann, wenn Du eine BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag erhältst. Allerdings gilt auch hier der Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Bleibst Du darunter, fallen keine Steuern an. 

Ein Beispiel dazu: Bekommst Du eine monatliche Rürup-Rente von 1.000 Euro, musst Du davon 830 Euro im Monat versteuern. Im Jahr kommst Du aber nur auf insgesamt 9.960 Euro und bleibst damit unter dem Grundfreibetrag. Die Rente ist daher steuerfrei.

Wie wird die BU-Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge versteuert?

Hast Du die BU-Versicherung als Teil einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen, dann wird die komplette Rente mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Das liegt daran, dass das Finanzamt die BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge steuerlich wie ein normales Arbeitseinkommen behandelt. Alles, was Du zum persönlichen Steuersatz erfahren musst, liest Du im Ratgeber zum Thema Steuersatz berechnen.

Welche Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung empfehlen wir?

Wenn Du noch keine BU hast, solltest Du Dich schnellstmöglich dazu beraten lassen. Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist ein sehr individuelles Produkt. Welcher Versicherer und welcher Tarif für Dich passt, hängt unter anderem von Deinem Alter, Deinem Beruf und Deinem Gesundheitszustand ab.

Wir haben uns deshalb dagegen entschieden, einzelne Ver­si­che­rungstarife zu testen oder zu vergleichen. Stattdessen haben wir Ver­si­che­rungsmakler- und maklerinnen gesucht, die Dir den passenden Ver­si­che­rungs­schutz verschaffen. Unser Test zur Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung besteht daher in der Auswahl geeigneter Vermittler.

Alle von uns emp­foh­lenen Makler und Maklerinnen bieten Beratungen in ihrem Büro sowie per Telefon, E-Mail, Videochat und Online-Konferenz an. Folgende Ver­si­che­rungsmakler und -maklerinnen können wir Dir empfehlen:

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